- 2.768.408 Euro Bundesmittel für Berliner NGOs in 2026 vorgesehen
- Letztempfänger der Fördergelder laut Bundesregierung bisher nicht transparent
- 19 Detailfragen zu Kontrolle, Zusammensetzung und Rückforderungen seit 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‚ finanziert seit 2015 kommunale Strukturen und NGOs zur Förderung von Demokratie und Toleranz. Für das Jahr 2026 sind für den Berliner Bereich allein rund 2,77 Millionen Euro aus Bundesmitteln für ‚Partnerschaften für Demokratie‘ veranschlagt. Das Programm wird über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt, wobei kommunale Bezirksämter als Erstempfänger die Mittel an lokale NGOs weiterleiten. Zu früheren Anfragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8005 und 21/7760) erklärte die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller, ihr lägen keine Übersichten der Letztempfänger vor.
- 2.768.408 Euro — Bundesmittel für ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Berlin im Jahr 2026
- 385.000 Euro — Bewilligte Mittel für LidiceHaus gGmbH (Bremen) aus ‚Demokratie leben!‘ 2026
- 30. September 2026 — Frist für Verwendungsnachweise der Letztempfänger aus dem Förderjahr 2025
- Ab 2016 — Zeitraum, für den die AfD rückwirkend vollständige Förder- und Empfängerdaten anfordert
- 19 Fragen — Gesamtzahl der Einzelfragen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8669
Im Detail
„keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8669
Rund 2,77 Millionen Euro fließen im Jahr 2026 aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in die Berliner „Partnerschaften für Demokratie“. Wer genau dieses Geld erhält, wie es kontrolliert wird und ob Interessenkonflikte bei der Vergabe bestehen — das sind die Kernfragen, denen die Drucksache 21/8669 vom 19. Oktober 2026 nachgeht. Die AfD-Fraktion hat dazu eine Kleine Anfrage mit 19 Detailfragen an die Bundesregierung gerichtet, die sich auf den Berliner Bundestagswahlkreis 80, Berlin-Tempelhof – Schöneberg, konzentriert.
Demokratie leben!: Wie die NGO-Förderung funktioniert
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ richtet in Kommunen sogenannte „Partnerschaften für Demokratie“ ein. Eine solche Partnerschaft besteht laut Förderrichtlinie aus vier Elementen: einem federführenden Amt der Kommunalverwaltung als Erstempfänger, einer von diesem Amt eingesetzten Koordinierungs- und Fachstelle (ebenfalls eine NGO), einem zivilgesellschaftlichen Bündnis sowie einem Jugendforum. Lokale NGOs als Letztempfänger erhalten über dieses Konstrukt Bundesmittel und setzen die Projekte um. In Berlin übernehmen die zwölf Bezirksämter die Rolle des federführenden Amts. Für Tempelhof-Schöneberg fragt die AfD-Fraktion nach einer lückenlosen Auflistung aller geförderten Strukturen und Empfänger seit dem Haushaltsjahr 2016.
Transparenzlücke bei Letztempfängern
Ein zentraler Kritikpunkt der Fragesteller: Auf frühere Kleine Anfragen — insbesondere BT-Drs. 21/8005 — hat die Bundesregierung nach Angaben der Fragesteller erklärt, ihr lägen „keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor“. Die aktuelle Anfrage zielt darauf ab, diese Lücke über die gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungsnachweise zu schließen. Letztempfänger überjähriger Bewilligungen sind verpflichtet, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim BAFzA einen Verwendungsnachweis einzureichen. Für das Förderjahr 2025 war die Frist demnach der 30. September 2026 — ein Datum, das zum Zeitpunkt der Anfrage bereits verstrichen war. Die Fragesteller verlangen, dass die Bundesregierung diese Nachweise auswertet, um Auskunft über Förderhöhen, Eigen- und Kofinanzierungsanteile sowie die Kostenstruktur der Projekte zu geben.
Fragen zu Kontrolle und Interessenkonflikten
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage sind die Kontrollmechanismen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die Fragesteller wollen wissen, in welchen Intervallen das BAFzA seit 2016 die ordnungsgemäße Mittelvergabe prüft, wie viele Verwendungsnachweise rechtzeitig oder verspätet eingingen, in wie vielen Fällen Beanstandungen erfolgten und ob Förderungen wegen Verstößen gegen die Richtlinien zurückgefordert wurden. Darüber hinaus richten sich mehrere Fragen an die Zusammensetzung der Begleitausschüsse und Demokratiekonferenzen: Hier erkundigt sich die Anfrage explizit nach Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten, etwa wenn Vertreter geförderter Organisationen selbst in den Gremien sitzen, die über die Mittelvergabe mitentscheiden. Auch gemeinsame Veranstaltungen und Publikationen der Bundesregierung mit geförderten NGOs sowie die dabei erstatteten Kosten sind Gegenstand der Fragen.
Das Programm „Demokratie leben!“ steht seit Jahren im parlamentarischen Fokus. Bereits in früheren Anfragen — darunter BT-Drs. 21/7760 — hatte die AfD-Fraktion nach der Zusammensetzung von Bündnissen und Jugendforen gefragt, ohne nach eigenen Angaben eine vollständige Antwort erhalten zu haben. Die neue Anfrage BT-Drs. 21/8669 setzt diese Linie fort und erweitert sie um den konkreten Wahlkreisbezug sowie um Fragen zum Haushaltsjahr 2027. Für dieses Jahr will die Fraktion wissen, welche Mittel im Regierungsentwurf (Kabinettsbeschluss) für die Partnerschaften in Tempelhof-Schöneberg eingeplant sind.
Die Bundesregierung hat die Anfrage noch nicht beantwortet. Wie bei anderen Fragen zur parlamentarischen Kontrolle öffentlicher Ausgaben gilt auch hier: Die Qualität der Antwort entscheidet darüber, ob die geforderte Transparenz tatsächlich hergestellt wird. Aktuelle Debatten über die Verwendung öffentlicher Mittel und die Rechenschaftspflicht geförderter Organisationen finden sich auch in anderen Bereichen der Bundeshaushaltspolitik, etwa bei der parlamentarischen Agenda der laufenden Woche.
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Betroffen sind NGOs und kommunale Stellen im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg, die Fördermittel aus ‚Demokratie leben!‘ erhalten oder beantragt haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da es sich um öffentliche Bundeshaushaltsmittel handelt. Das zuständige Bundesamt BAFzA ist als Bewilligungs- und Kontrollbehörde direkt angesprochen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8669) ist am 19. Oktober 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Letztempfänger
- NGOs oder Projekte, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes kommunales Amt (Erstempfänger) erhalten und die Projekte konkret umsetzen.
- Verwendungsnachweis
- Pflichtdokument, das Zuwendungsempfänger nach Abschluss eines geförderten Projekts einreichen müssen. Es belegt alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bundesbehörde, die u. a. das Programm 'Demokratie leben!' administriert und Verwendungsnachweise prüft.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das NGOs und kommunale Stellen zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt finanziert. In Berlin sind für 2026 rund 2,77 Millionen Euro für 'Partnerschaften für Demokratie' vorgesehen.
Warum fehlt Transparenz bei den Letztempfängern?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung in früheren Anfragen (BT-Drs. 21/8005) erklärt, ihr lägen 'keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger' vor. Die Anfrage zielt darauf ab, diese Lücke über Verwendungsnachweise zu schließen.
Was ist eine 'Partnerschaft für Demokratie'?
Eine 'Partnerschaft für Demokratie' besteht laut Förderrichtlinie aus einem federführenden Amt (Erstempfänger), einer Koordinierungs- und Fachstelle, einem zivilgesellschaftlichen Bündnis und einem Jugendforum. Die lokalen NGOs als Letztempfänger setzen die Projekte um.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8669 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































