Beantwortet am 8. Mai 2026
Trinkwassernotbrunnen: AfD erfragt Null-Investitionen in Thüringen
Hintergrund
Trinkwassernotbrunnen sind Teil des zivilen Bevölkerungsschutzes und sollen bei Krisen die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Die AfD hatte bereits in einer früheren Anfrage (21/142) nach Investitionen in Thüringer Notbrunnen seit 2010 gefragt und ergänzt nun die Daten um das Jahr 2025.
Die AfD-Fraktion um Stephan Brandner hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wie viel Geld 2025 für Trinkwassernotbrunnen in Thüringen ausgegeben wurde. Das Ergebnis: null Euro. Laut Bundestagsdrucksache 21/5879 vom 8. Mai 2026 wurden weder neue Bundesnotbrunnen gebohrt noch bestehende instandgehalten.
Die Antwort des Bundesinnenministeriums lautet: „Im Jahr 2025 wurden in Thüringen keine Neubauten von Bundesnotbrunnen oder Erhaltungsmaßnahmen an Bundesnotbrunnen finanziert.“ Entsprechend haben keine Mittel für solche Maßnahmen zur Verfügung gestanden.
Fortführung der parlamentarischen Kontrolle
Diese AfD-Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (21/142) an. Mit jener wurden bereits Daten zu Thüringer Trinkwassernotbrunnen seit 2010 erfragt. Die Fraktion ergänzt damit ihre Datensammlung zur Notfallvorsorge in dem Bundesland.
Trinkwassernotbrunnen sollen bei Krisen wie Naturkatastrophen oder Stromausfällen die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung sicherstellen – eine wichtige Säule des Katastrophenschutzes.
Für die rund 2,1 Millionen Thüringer bedeutet das Ergebnis, dass 2025 keine Verbesserung der Notfall-Trinkwasserversorgung stattgefunden hat. Neue Brunnen wurden nicht gebohrt. Bestehende Bundesnotbrunnen wurden weder gewartet noch modernisiert. Dies kann bei künftigen Krisen relevant werden, falls die vorhandene Infrastruktur nicht mehr funktionsfähig ist. Bemerkenswert ist dies insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Diskussionen über die Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Die parlamentarische Anfrage zeigt, wie die Opposition ihre Kontrollfunktion ausübt. Gezielt wird nach Investitionen in kritische Infrastruktur gefragt. Das Bundesinnenministerium ist für den zivilen Bevölkerungsschutz zuständig und damit auch für die Trinkwassernotversorgung.
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Betroffen sind die rund 2,1 Millionen Einwohner Thüringens, die im Krisenfall auf funktionierende Trinkwassernotbrunnen angewiesen wären. Auch Kommunen und Katastrophenschutzbehörden sind auf diese Infrastruktur angewiesen.
Die Antwort ist vollständig erteilt. Weitere parlamentarische Schritte sind nicht vorgesehen. Die AfD könnte bei Bedarf erneut nach dem aktuellen Stand der Notbrunnen-Infrastruktur fragen.
- Bundesnotbrunnen
- Vom Bund finanzierte Trinkwassernotbrunnen zur Versorgung der Bevölkerung in Krisenzeiten und bei Naturkatastrophen.
- Ertüchtigung
- Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Brunnen, um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.























































