Beantwortet am 11.05.2026
Sozialversicherungsabkommen Türkei: Bundesregierung nennt Details
Hintergrund
Focus Online berichtete im Januar 2024 über Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen ins Ausland von knapp 90 Millionen Euro zwischen 2020 und 2023. Mit etwa 60 Millionen Euro entfiel der größte Anteil auf die Türkei. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 regelt die Krankenversicherung für Familienangehörige von in Deutschland beschäftigten türkischen Arbeitnehmern. Gleichzeitig weist die GKV jährlich Defizite in Milliardenhöhe auf.
Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion umfassende Zahlen zu den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens von 1964 vorgelegt. Die jährlichen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung haben sich 2022 auf 13,1 Millionen Euro und 2023 auf 13,4 Millionen Euro belaufen, heißt es in der Antwort vom 11. Mai 2026 auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/5609).
Das Abkommen ermöglicht die Familienkrankenversicherung für in der Türkei lebende Angehörige von über 500.000 türkischen Arbeitnehmern in Deutschland. Bemerkenswert ist: Die Bundesregierung führt aus, durch die Anwendung des Abkommens entstehen aufgrund der günstigeren türkischen Kostenpauschalen sogar Einsparungen.
Einsparungen statt Mehrkosten
Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, erklärt die Bundesregierung, wenn die Familienangehörigen nicht in ihrem Heimatstaat lebten. Sie könnten sonst von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland nachzuziehen. Der Anteil der Erstattungsbeträge liegt im Vergleich zu den GKV-Gesamtkosten im Promillebereich. Eine beitragssatzrelevante Größe stellt dies nicht dar.
Hintergrund der AfD-Anfrage waren Focus Online-Berichte. Diese hatten gezeigt, dass die GKV zwischen 2020 und 2023 knapp 90 Millionen Euro ins Ausland überwiesen hat – davon etwa 60 Millionen Euro in die Türkei. Neben der Türkei profitieren auch Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien von Sozialversicherungsabkommen.
Das deutsch-türkische Abkommen von 1964 war Teil der Anwerbung von Gastarbeitern und sollte deren soziale Sicherheit gewährleisten.
Weitere Leistungen im Detail
Das Abkommen regelt nicht nur die Krankenversicherung. Auch Rentenzahlungen und Kindergeld sind erfasst. Bei den Renten wegen Todes – Witwen-, Witwer- und Waisenrenten – sind 2025 etwa 41.000 Fälle mit einem Volumen von 268,5 Millionen Euro gezählt worden. Das Abkommenskindergeld für in der Türkei lebende Kinder ist reduziert und beträgt zwischen 5,11 Euro für das erste Kind und 35,79 Euro für weitere Kinder.
Auch Deutsche profitieren vom Abkommen: Entsandte Arbeitnehmer, Touristen und Rentner genießen Versicherungsschutz in der deutschen Kranken- und Unfallversicherung auch bei Aufenthalten in der Türkei. Zudem wird eine doppelte Versicherungspflicht vermieden. Dies ist bemerkenswert, da damit auch eine doppelte Beitragslast entfällt.
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Betroffen sind über 500.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte türkische Arbeitnehmer in Deutschland, deren Familienangehörige in der Türkei leben. Außerdem profitieren deutsche Arbeitnehmer, Touristen und Rentner vom Versicherungsschutz bei Aufenthalten in der Türkei.
Die Antwort der Bundesregierung liegt vor und ist damit abgeschlossen. Eine weitere parlamentarische Beratung der Zahlen ist nicht vorgesehen, könnte aber durch neue Anfragen oder Anträge angestoßen werden.
- Sozialversicherungsabkommen
- Bilaterale Verträge zwischen Staaten zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, die doppelte Beitragszahlungen vermeiden und Leistungsansprüche regeln.
- DVKA
- Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland, zuständig für die Abrechnung grenzüberschreitender Krankenversicherungsleistungen.
- Abkommenskindergeld
- Reduzierte Kindergeldsätze für Kinder mit Wohnsitz in Vertragsstaaten außerhalb der EU, hier für türkische Kinder zwischen 5,11 und 35,79 Euro monatlich.























































