Eingegangen im Bundestag
Paralleljustiz bekämpfen: AfD fordert bundesweites Lagebild
Hintergrund
Nordrhein-Westfalen veröffentlichte 2022 als erstes Bundesland ein Lagebild zu informeller Konfliktregelung außerhalb des staatlichen Rechtssystems. Dieses stellte fest, dass entsprechende Mechanismen in abgeschotteten Milieus auftreten und Auswirkungen auf Strafverfahren haben können. Das Lagebild wurde jedoch nicht fortgeschrieben, und eine systematische bundesweite Analyse fehlt bislang.
Die AfD-Fraktion brachte am 19. Mai 2026 einen Antrag zur systematischen Bekämpfung von Paralleljustiz im Bundestag ein (BT-Drs. 21/6001). 41 AfD-Abgeordnete unterzeichneten das Dokument. Die Bundesregierung soll ein bundesweites Lagebild über informelle Streitbeilegungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems erstellen, heißt es darin.
Kernforderungen des Antrags
Das Bundeskriminalamt soll auf Grundlage von Erkenntnissen aus Polizei, Staatsanwaltschaften und anderen Behörden regelmäßig analysieren, wie Friedensrichter, Familienräte oder clanbasierte Schlichtungsmechanismen agieren. Im Fokus stehen die Auswirkungen auf Strafverfahren. Dies ist bemerkenswert, da bislang nur vereinzelte Studien zu diesem Phänomen existieren. Besonders Zeugendruck, zurückgezogene Aussagen und außergerichtliche Einigungen sollen untersucht werden.
Regionale und strukturelle Schwerpunkte müssen identifiziert werden. Mögliche Zusammenhänge mit organisierter Kriminalität sollen aufgezeigt werden, fordern die Antragsteller weiter. Betroffene Deliktsbereiche wie Gewalt-, Eigentums- und Ehrdelikte sollen dabei systematisch erfasst werden.
Nordrhein-Westfalen als Referenz
Hintergrund ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen 2022 bereits ein erstes Lagebild zu Formen informeller Konfliktregelung veröffentlicht hatte. Diese Bestandsaufnahme stellte fest, dass entsprechende Konfliktlösungsmechanismen in abgeschotteten Milieus auftreten. Sie können Auswirkungen auf die Strafverfolgung haben. Das Lagebild wurde jedoch nicht fortgeschrieben.
Die AfD führt an, dass bislang nur fragmentarische Erkenntnisse über Umfang und Strukturen solcher informellen Schlichtungssysteme vorliegen. Ein systematisches, regelmäßig aktualisiertes Lagebild existiert weder auf Bundes- noch auf Länderebene.
Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen
Zusätzlich zur Erstellung des Lagebildes fordert die AfD die Prüfung, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Druck auf Opfer und Zeugen im Zusammenhang mit informellen Schlichtungsversuchen soll konsequenter unterbunden werden. Der Schutz staatlicher Strafverfahren vor Einflussnahme durch clan- oder familienbasierte Vermittlungsstrukturen muss gestärkt werden, heißt es weiter.
Paralleljustiz bedeutet: Familien oder Clans regeln Streitigkeiten unter sich, statt sie vor staatlichen Gerichten zu klären – das soll systematisch erfasst und bekämpft werden.
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Betroffen sind Opfer von Straftaten, die unter Druck gesetzt werden, keine Anzeige zu erstatten oder Aussagen zurückzuziehen. Auch Zeugen können durch familiäre oder clanbasierte Strukturen beeinflusst werden. Die staatliche Strafverfolgung und das Vertrauen in den Rechtsstaat leiden unter solchen Praktiken.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Bundesregierung soll das geforderte Lagebild beim Bundeskriminalamt erstellen lassen und regelmäßig dem Bundestag vorlegen. Zusätzlich soll geprüft werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf zum Schutz von Opfern und Zeugen besteht.
- Paralleljustiz
- Informelle Schlichtungsstrukturen außerhalb des staatlichen Rechtssystems, durch die Konflikte und Straftaten in abgeschotteten Milieus geregelt werden
- Friedensrichter
- Personen, die in bestimmten sozialen Strukturen als Schlichter fungieren und strafrechtlich relevante Konflikte außerhalb der staatlichen Justiz zu lösen versuchen
- Gewaltmonopol
- Das ausschließliche Recht des Staates, physische Gewalt anzuwenden und Recht zu sprechen























































