Anfrage eingereicht
- AfD stellt 17 Fragen zum Gebäudeenergiegesetz
- Schwerpunkt auf Kontrollen und Bußgeldern
- Förderprogramme und soziale Auswirkungen im Fokus
Gebäudeenergiegesetz: AfD hinterfragt Vollzug und Förderkosten
Hintergrund
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist 2025 in Kraft und betrifft Millionen von Hausbesitzern und Mietern in Deutschland. Es schreibt beim Heizungstausch den Einsatz erneuerbarer Energien vor und wird durch umfangreiche Förderprogramme des Bundes begleitet. Nach dem ersten Jahr der praktischen Anwendung will die AfD-Fraktion eine Bilanz der tatsächlichen Auswirkungen.
Zu klären ist, über welche bundesweit konsolidierten Erkenntnisse die Bundesregierung zur praktischen Umsetzung des Gesetzes sowie zu dessen tatsächlichen Wirkungen im Jahr 2025 verfügt und auf welchen empirischen Grundlagen diese beruhen.
— Begründung BT-Drs. 21/6095
Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zum Vollzug und den Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes 2025 gestellt. Mit 17 Fragen erkundigt sich die Fraktion um Bastian Treuheit bei der Bundesregierung nach der praktischen Umsetzung des Gesetzes und den Folgen für Bürger.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass beim Heizungstausch erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Die AfD will nun eine Bilanz nach dem ersten Jahr ziehen.
Die Anfrage vom 21. Mai 2026 (BT-Drs. 21/6095) konzentriert sich auf mehrere Schwerpunkte. Diese sind Behördliche Kontrollen und Bußgelder, die Wirksamkeit von Förderprogrammen sowie die Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer. Dies ist bemerkenswert, da das Gesetz erst seit wenigen Monaten in vollem Umfang angewendet wird. Die AfD fragt nach der personellen und finanziellen Ausstattung der für den Vollzug zuständigen Behörden.
Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten im Fokus
Ein zentraler Punkt der Anfrage betrifft die Durchsetzung des Gesetzes. Die AfD fragt nach der Anzahl der Kontrollen 2025. Ebenso will sie wissen, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und welche Bußgelder verhängt worden sind. Dabei soll zwischen verschiedenen Zielgruppen unterschieden werden: private Eigentümer, Vermieter, kleine Betriebe und kommunale Stellen.
Auch die praktische Umsetzung der Beratungspflicht nach § 71 GEG steht im Mittelpunkt. Hausbesitzer müssen sich vor dem Heizungstausch beraten lassen. Hintergrund ist die Kritik, dass viele Eigentümer unvorbereitet vor teuren Modernisierungsmaßnahmen stehen. Die AfD fragt, wie diese Verpflichtung kontrolliert wird und erkundigt sich zudem nach Anträgen auf Befreiung wegen „unbilliger Härte“, wenn die Modernisierung wirtschaftlich unzumutbar ist.
Förderprogramme und soziale Verteilungswirkungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den staatlichen Förderprogrammen. Die AfD fragt nach der Anzahl bewilligter Förderanträge 2025, den ausgezahlten Mitteln und den Empfängern. Besonders die Einkommensstruktur der Empfänger und mögliche Mitnahmeeffekte sind von Interesse.
Die Anfrage behandelt auch den Umgang mit Modernisierungsumlagen bei Mietwohnungen. Vermieter können Kosten für GEG-bedingte Sanierungen teilweise auf die Miete umlegen. Staatliche Förderungen müssen aber abgezogen werden. Die AfD fragt, wie dies kontrolliert wird und ob es zu erhöhten Wohngeldzahlungen geführt hat.
Klimawirkung vs. soziale Kosten
Die AfD fordert eine Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Sie fragt nach den CO₂-Einsparungen, die die Bundesregierung GEG-bezogenen Maßnahmen zuschreibt. Zudem will sie eine Bewertung des Verhältnisses von Klimawirkung, finanziellen Kosten und sozialen Folgewirkungen.
Die Bundesregierung hat bis zum 11. Juni 2026 Zeit für ihre Antwort. Die Anfrage erfordert eine bundesweite Datensammlung bei Landes- und Kommunalbehörden sowie eine Auswertung der Förderprogramme.
Weiterlesen:
Wie funktioniert Politik in Deutschland?
Bundesregierung verweigert Auskunft über Fraktions-Kontakte
Betroffen sind private Hausbesitzer, Vermieter, Mieter, Handwerksbetriebe und kommunale Stellen. Besonders im Fokus stehen die finanziellen Belastungen für Eigentümer und mögliche Mieterhöhungen für Mieter durch GEG-bedingte Modernisierungen.
Die Bundesregierung hat bis zum 11. Juni 2026 Zeit für ihre Antwort. Die 17 detaillierten Fragen erfordern eine umfassende Recherche bei Landes- und Kommunalbehörden sowie eine Auswertung der Förderprogramme und deren Inanspruchnahme.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Bundesgesetz das vorschreibt, dass beim Heizungstausch erneuerbare Energien genutzt werden müssen. Umgangssprachlich auch als 'Heizungsgesetz' bekannt.
- Unbillige Härte
- Rechtlicher Begriff für Situationen, in denen die Anwendung des GEG zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führen würde und eine Befreiung möglich ist.
- Umlagefähige Kosten
- Modernisierungskosten, die Vermieter anteilig auf die Miete umlegen können. Bei GEG-Maßnahmen müssen staatliche Förderungen abgezogen werden.
Was will die AfD über das Gebäudeenergiegesetz wissen?
Die AfD fragt nach Kontrollen, Bußgeldern, Förderprogrammen und deren Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer im Jahr 2025.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage, also bis zum 11. Juni 2026.
Welche Bereiche werden besonders hinterfragt?
Schwerpunkte sind behördliche Kontrollen, Ordnungswidrigkeitsverfahren, staatliche Förderung und soziale Verteilungswirkungen.












































