Antrag eingereicht
- AfD fordert verursachergerechte Düngeregelungen
- Besseres Messstellennetz für Nitratbelastung
- Entlastung gewässerschonender Betriebe
Rote Gebiete: AfD fordert verursachergerechte Landwirtschaftsregeln
Hintergrund
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte im Oktober 2025 die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete für rechtswidrig. Diese Gebiete umfassen mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland. In ihnen gelten verschärfte Düngeregeln zum Schutz des Grundwassers vor Nitratbelastung, die auf EU-Richtlinien basieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer höchstrichterlichen Entscheidung festgestellt, dass die Anwendungsverordnung zur Ausweisung der sogenannten roten Gebiete (AVV GeA) für die Landwirtschaft mit zusätzlichen Düngebegrenzungen nicht mehr zulässig ist, da sie in der vorliegenden Form ein Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Landwirte darstellt.
— Begründung BT-Drs. 21/6032
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Roten Gebiete vorgelegt (BT-Drs. 21/6032 vom 20. Mai 2026). Auslöser ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025. Das Gericht hatte die bisherige Ausweisung nitratbelasteter Gebiete für rechtswidrig erklärt.
Kernforderung ist eine verursachergerechte Eingrenzung der Gebiete mit verschärften Düngeregeln. Dies ist bemerkenswert, da derzeit mehr als 25 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als Rote Gebiete ausgewiesen sind. Nach Ansicht der AfD belastet dies auch gewässerschonend wirtschaftende Betriebe.
15-Punkte-Programm für transparente Regelungen
Der Antrag umfasst 15 konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Ein bundesweit einheitliches und transparentes Messstellennetz ist nötig. Die Fraktion fordert außerdem eine systematische Überprüfung von Messstellen auf nichtlandwirtschaftliche Ursachen erhöhter Nitratwerte. Hintergrund ist die Kritik an unzureichend differenzierten Auflagen je nach nachweisbarem Verursacherbeitrag.
Die Fraktion fordert eine kostenlose Nmin-Beprobung für betroffene Landwirte. Praxisgerechte Unterstützungsregelungen sind ebenfalls erforderlich. Die AfD sieht gewässerschonend wirtschaftende Betriebe durch die bisherige Regelung benachteiligt.
Vereinfacht gesagt: Statt pauschal große Gebiete mit strengeren Regeln zu belegen, sollen nur noch die Betriebe eingeschränkt werden, die tatsächlich das Grundwasser belasten.
Die AfD führt an, dass die bisherige Praxis zu Akzeptanzproblemen geführt hat. Modellbasierte Verfahren wie die Feldblockmethode sollten künftig nur noch ergänzend eingesetzt werden. Transparent muss dies geschehen.
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Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe in den Roten Gebieten, insbesondere solche in Wasserschutzgebieten. Auch Verbraucher könnten durch mögliche Auswirkungen auf Lebensmittelpreise betroffen sein.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Die Bundesregierung muss zu den Forderungen Stellung nehmen. Parallel läuft bereits eine Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen durch die Regierung.
- Rote Gebiete
- Landwirtschaftliche Flächen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser, in denen verschärfte Düngeregeln gelten.
- Verursacherprinzip
- Grundsatz, dass derjenige die Kosten tragen soll, der eine Umweltbelastung verursacht.
- Nmin-Beprobung
- Messung des verfügbaren Stickstoffs im Boden zur bedarfsgerechten Düngung.
Was sind Rote Gebiete in der Landwirtschaft?
Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser, in denen Landwirte strengere Düngeregeln einhalten müssen.
Warum sind die bisherigen Regelungen rechtswidrig?
Das Bundesverwaltungsgericht sah einen unverhältnismäßigen Eingriff in Eigentumsrechte der Landwirte.
Was fordert die AfD konkret?
Bessere Messnetze, transparentere Kriterien und Entlastung für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe.























































