Beantwortet am 18.05.2026
- A20 wird Fährverkehr stark reduzieren
- Keine direkten Entschädigungen geplant
- Konkrete Kosten nicht genannt
A20-Ausbau: Bundesregierung antwortet zu Wirtschaftsauswirkungen
Hintergrund
Der Weiterbau der Küstenautobahn A20 ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Norddeutschland. Ziel ist die Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindung und die wirtschaftliche Stärkung strukturschwacher ländlicher Regionen. Der Betreiber der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen hat bereits Klage gegen Teile des Projekts eingereicht, da er wirtschaftliche Nachteile befürchtet.
Aufgrund der Nähe der Fähre zur geplanten A 20 ergibt sich für die Bundesverkehrswegeplanung eine signifikante Verringerung der Verkehrsbelastungen auf der Fährverbindung.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/5983
Die Bundesregierung hat die Anfrage der AfD zum geplanten Ausbau der Küstenautobahn A20 beantwortet. Die Drucksache 21/5983 vom 18. Mai 2026 behandelt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Infrastrukturprojekts auf regionale Verkehrs- und Wirtschaftsstrukturen.
Auswirkungen auf Fährverkehr prognostiziert
Durch die geplante feste Elbquerung ist eine „signifikante Verringerung der Verkehrsbelastungen auf der Fährverbindung“ Glückstadt-Wischhafen zu erwarten, teilt die Bundesregierung mit. Die Projektwirkung geht nach Regierungsangaben über eine reine Verlagerung von Verkehrsströmen hinaus. Dies ist bemerkenswert, da solche Großprojekte oft primär Umverteilungseffekte haben. Die Region erfährt durch die A20 eine Verbesserung der Erreichbarkeit.
Keine direkten Entschädigungen vorgesehen
Auf die Frage nach Abfederungsmaßnahmen für betroffene Unternehmen erfolgt eine klare Absage. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Projektbewertung erfolgt „keine direkte Ermittlung einzelwirtschaftlicher Auswirkungen von Infrastrukturvorhaben auf einzelne Unternehmen“, antwortet die Bundesregierung. Für konkrete Regelungen verweist sie auf die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Die neue Autobahn wird den Fährverkehr stark reduzieren, aber auch ländliche Regionen wirtschaftlich stärken.
Verweis auf andere Verfahren bei Kostenfrage
Konkrete Zahlen nennt die Regierung nicht. Stattdessen verweist sie bei der Frage nach den aktuellen Kosten für die Fertigstellung der A20 inklusive Elbquerung auf den jährlichen Bericht an den Haushaltsausschuss vom 6. Oktober 2025. Hintergrund ist die übliche Praxis, Kostenschätzungen bei Großprojekten über separate Berichtsverfahren zu kommunizieren. Die parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag erfolgt über diese regelmäßigen Berichte.
Bewertung nach BVWP-Methode
Die BVWP-Methode (Bundesverkehrswegeplan) kommt bei der Projektbewertung zur Anwendung. Diese sieht keine Rückkopplung auf die Wirtschaftsprognose oder regionale Wertschöpfung vor, so die Bundesregierung. Über die „Raumordnerische Beurteilung“ fließt jedoch die Verbesserung der An- und Verbindungsqualität in die Bewertung ein.
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Betroffen sind vor allem Verkehrsunternehmen wie die Elbfähre Glückstadt-Wischhafen, ländliche Regionen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Industrie-, Mittelstands-, Logistik- und Tourismusunternehmen in der Region.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen formal vollständig, weicht aber bei konkreten Zahlen zu Kosten und Entschädigungen auf andere Berichte und Verfahren aus. Bei einzelwirtschaftlichen Auswirkungen verweist sie auf die Planfeststellungsverfahren der Länder.
Die A20 befindet sich im Planfeststellungsverfahren der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Bundesregierung informiert den Haushaltsausschuss jährlich über die Kostentwicklung. Konkrete Termine für die Fertigstellung werden nicht genannt.
- BVWP-Methode
- Bundesverkehrswegeplan-Bewertungsmethode zur gesamtwirtschaftlichen Projektbewertung von Infrastrukturvorhaben
- NKV-Bewertung
- Nutzen-Kosten-Verhältnis-Bewertung zur wirtschaftlichen Rechtfertigung von Verkehrsprojekten
- Planfeststellungsverfahren
- Verwaltungsverfahren zur rechtlichen Genehmigung von Infrastrukturprojekten durch die zuständigen Länder
Wird die Elbfähre durch die A20 überflüssig?
Die Bundesregierung erwartet eine signifikante Verringerung der Verkehrsbelastung auf der Fährverbindung, aber keine vollständige Stilllegung.
Gibt es Entschädigungen für betroffene Unternehmen?
Die Bundesregierung ermittelt keine direkten einzelwirtschaftlichen Auswirkungen und prüft derzeit keine speziellen Abfederungsmaßnahmen.














































