- BVVG verkaufte 2025 930 Hektar Kleinstflächen
- Linke kritisiert fehlende Ökologie-Kriterien
- 24 Detailfragen zu Verkaufspraxis gestellt
BVVG-Flächenverkauf: Linke hinterfragt ökologische Kriterien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6117 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die BVVG verwaltet ehemalige DDR-Landwirtschaftsflächen und verkauft nach den Flächenmanagementgrundsätzen 2024 sogenannte Streuflächen unter 2 Hektar. Eine frühere Einzelfrage des Abgeordneten Marcel Bauer ergab, dass 2025 insgesamt 930 Hektar veräußert wurden. Die Linke sieht ökologisch wertvolle Restflächen gefährdet, die als Biotopverbünde oder für Klimaschutz wichtig sein könnten.
Gerade diese oft unscheinbaren Flächen spielen eine wichtige Rolle für die Biodiversität, den Bodenschutz und die Anpassung an den Klimawandel, etwa durch CO2-Speicherung oder die Förderung naturnaher Landschaftsstrukturen.
— Begründung BT-Drs. 21/6117
Die Fraktion Die Linke hat eine umfassende Kleine Anfrage zur Veräußerung von Kleinstflächen durch die BVVG gestellt. Die Drucksache 21/6117 vom 22. Mai 2026 umfasst 24 detaillierte Fragen zur Verkaufspraxis der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH.
Auslöser war eine frühere Einzelfrage des Abgeordneten Marcel Bauer gewesen. Diese hat ergeben, dass die BVVG 2025 insgesamt 930 Hektar in etwa 520 Kaufverträgen veräußert hat. Die durchschnittliche Verkaufsfläche hat 1,8 Hektar pro Vertrag betragen.
Fragen zu ökologischen Kriterien
Die Linke fragt nach der Bewertung ökologisch wertvoller Restflächen beim Verkauf. Dies ist bemerkenswert, da nach Begründung der Anfrage auch kleinere Flächen Funktionen für Biodiversität, Bodenschutz und Klimawandel-Anpassung erfüllen können.
Die Bundesregierung hatte zuvor erklärt, bei Streuflächen unter 2 Hektar bestehe „kein öffentliches Interesse an einer Bestandhaltung“. Diese werden im Rahmen der Flächenmanagementgrundsätze 2024 keinen Beitrag für nachhaltige Bewirtschaftung leisten.
Weitreichende Detailfragen
Die 24 Fragen der Linken decken verschiedene Aspekte ab. Regionale Verteilung der verkauften Flächen wird ebenso thematisiert wie Käuferstrukturen, Flächenkategorien und ökologische Bewirtschaftungskriterien. Hintergrund ist das besondere Interesse an Flächen in Ortsrandlagen, die möglicherweise für Wohnungsbau genutzt werden können.
Weitere Schwerpunkte sind die Kriterien für verpachtbare versus unverpachtbare Flächen. Auch geplante Verkäufe in den kommenden Jahren stehen im Fokus. Die Position der Bundesregierung zu moorschonender Bewirtschaftung und Agroforstsystemen wird ebenfalls erfragt.
Die BVVG verwaltet ehemalige DDR-Landwirtschaftsflächen und verkauft kleine, als unwirtschaftlich eingestufte Parzellen an Private.
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Betroffen sind potentielle Käufer von Kleinstflächen, Naturschützer, die den Verlust von Biotopen befürchten, sowie Anwohner in Ortsrandlagen, wo solche Flächen für Wohnungsbau genutzt werden könnten. Landwirte könnten bei veränderten Bewirtschaftungskriterien ebenfalls betroffen sein.
Die Bundesregierung muss die 24 Fragen bis zum 12. Juni 2026 beantworten – das ist die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen nach Einreichung. Anschließend wird die Antwort als weitere Drucksache veröffentlicht.
- BVVG
- Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, verwaltet ehemalige DDR-Landwirtschaftsflächen
- Streuflächen
- Kleinst-, Rest- und Splitterflurstücke unter 2 Hektar, die als nicht nachhaltig bewirtschaftbar gelten
- Flächenmanagementgrundsätze
- Regelwerk der BVVG von 2024 für Verkauf und Bewirtschaftung von Flächen
Was sind Streuflächen der BVVG?
Kleinst-, Rest- und Splitterflurstücke unter 2 Hektar, die laut Regierung keinen Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung leisten.
Wie viele Flächen wurden 2025 verkauft?
Die BVVG veräußerte 930 Hektar in etwa 520 Kaufverträgen mit durchschnittlich 1,8 Hektar je Vertrag.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6117 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































