- 5.074 Hektar Streuflächen noch im BVVG-Bestand (Stand April 2026)
- 713 Hektar in 528 Verkäufen 2025 in Ostdeutschland veräußert
- Für 2026 sind Verkäufe von 1.680 Hektar geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6505 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verwaltet und verwertet Flächen, die nach der deutschen Wiedervereinigung aus dem Volkseigentum der DDR hervorgegangen sind. Ihre Tätigkeit basiert auf dem Privatisierungsauftrag des Treuhandgesetzes (§ 1 Absatz 1 Satz 1 TreuhG). Die Flächenmanagementgrundsätze 2024 sehen vor, dass rechtlich nicht notwendige Verkäufe nur bis Ende 2024 zulässig waren. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beauftragt eine Überprüfung der Verpachtungsregeln, auf deren Basis ein interner Evaluierungsbericht erstellt wurde, der eine mögliche beschränkte Wiederaufnahme von Verkäufen in Betracht zieht.
- 713 Hektar — in 528 Verkäufen veräußerte die BVVG 2025 Flächen außerhalb gesetzlicher Ansprüche in Ostdeutschland.
- 5.074 Hektar — so groß ist der verbliebene BVVG-Bestand an Streuflächen unter zwei Hektar (Stand: 30. April 2026, 12.799 Flurstücke).
- 1.680 Hektar — plant die BVVG für das Geschäftsjahr 2026 zu verkaufen, davon 600 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern.
- 0,0003 bis 62,8 Hektar — Spanne der 2025 verkauften Einzelflächen; nur elf Verkäufe übertrafen die Zehn-Hektar-Grenze.
- 281 Hektar — Überschreitung der Flächenkulisse von 2.000 Hektar/Jahr, die für 2024 einmalig genehmigt wurde.
Im Detail
Ein Bedarf für weitere Verkäufe besteht in Auswertung der Stellungnahmen der ostdeutschen Länder und der Verbände gleichwohl. Der Evaluierungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass neben dem Verpachtungsgeschäft auch eine mögliche beschränkte Wiederaufnahme von Verkäufen geprüft werden soll.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6505, S. 11
Über 5.000 Hektar Kleinstflächen in Ostdeutschland gehören noch dem Bund — verwaltet von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Wie diese Flächen verkauft werden, an wen sie gehen und welche ökologische Rolle sie spielen, hat die Fraktion Die Linke mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6117) erfragt. Die Bundesregierung hat die Antwort am 15. Juni 2026 übermittelt (BT-Drs. 21/6505).
BVVG-Flächenverkauf: Was im Jahr 2025 veräußert wurde
Im Jahr 2025 veräußerte die BVVG außerhalb gesetzlicher Ansprüche insgesamt 713 Hektar in 528 Kaufverträgen — verteilt auf alle fünf ostdeutschen Bundesländer. Brandenburg war mit 225 Hektar und 170 Verkäufen das aktivste Bundesland, gefolgt von Sachsen-Anhalt (134 Hektar, 46 Verkäufe) und Mecklenburg-Vorpommern (189 Hektar, 159 Verkäufe). Die durchschnittliche Fläche je Kaufvertrag betrug 1,8 Hektar. Dazu kommen weitere 153 Hektar, die über gesetzliche Ansprüche nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz verkauft wurden.
Bei den Flächentypen dominierte Ackerland mit 326 Hektar. Holzungsflächen (141 ha), Grünland (114 ha) und sonstige Nutzungsarten (132 ha) verteilen sich auf die übrigen Verkäufe. Nur 14 Prozent der Verkäufe betrafen Flächen über zwei Hektar — das entspricht 76 Verkäufen mit insgesamt 512 Hektar.
Was gilt aktuell?
Die Flächenmanagementgrundsätze 2024 (FMG 2024) definieren Streuflächen als Flurstücke unter zwei Hektar, die nicht an weitere BVVG-Grundstücke angrenzen. Sie gelten als nicht für eine nachhaltige ökologische Bewirtschaftung geeignet und können daher im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen privatisiert werden. Die FMG 2024 sahen ursprünglich vor, dass rechtlich nicht notwendige Verkäufe nur bis Ende 2024 zulässig sind. Durch den BVVG-Privatisierungsauftrag aus dem Treuhandgesetz bleibt der Verkauf von Streuflächen dennoch möglich. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Bund und den ostdeutschen Ländern über eine mögliche Anpassung der Grundsätze.
5.074 Hektar Streuflächen noch im Bundesbesitz
Zum Stand 30. April 2026 befanden sich noch 12.799 Flurstücke mit insgesamt 5.074 Hektar als Streuflächen im BVVG-Bestand. Den größten Anteil hält Sachsen-Anhalt mit 3.624 Flurstücken (1.586 ha), gefolgt von Brandenburg mit 3.164 Flurstücken (1.256 ha). Die BVVG plant, jährlich rund 1.000 Hektar zu veräußern, die sich hauptsächlich aus diesen Streuflächen speisen. Für 2026 ist ein Gesamtverkaufsvolumen von 1.680 Hektar vorgesehen.
Auf mehrere Fragen zu Käuferstruktur, Angrenzungen und ökologischer Vornutzung der Flächen antwortete die Bundesregierung wiederholt, die BVVG führe dazu keine Statistik. So bleibt offen, ob einzelne Erwerber systematisch mehrere Streuflächen akkumulieren oder wie viele der verkauften Flächen zuvor verpachtet waren.
Evaluierungsbericht und mögliche Ausweitung von Verkäufen
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beauftragt eine Überprüfung der BVVG-Verpachtungsregeln. Der daraufhin erstellte interne Evaluierungsbericht liegt der Bundesregierung vor — eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Er liegt dem Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vor. Laut Antwort kommt er zu dem Ergebnis, dass neben dem Verpachtungsgeschäft auch eine mögliche beschränkte Wiederaufnahme von Verkäufen geprüft werden soll. Ob und in welchem Umfang das geschieht, ist noch offen.
Für den Moorschutz erklärte die Bundesregierung, die Teilnahme an Fördermaßnahmen der Länder zur moorschonenden Stauhaltung auf BVVG-Flächen sei grundsätzlich zu befürworten. Das Förderprogramm Palu zur dauerhaften Moorwiedervernässung wurde am 17. April 2026 veröffentlicht. Im Bereich Klimaresilienz fördert die BVVG über die FMG 2024 die Anlage von Hecken durch Pächter — in den Jahren 2023 und 2024 wurde davon in 1.618 Fällen Gebrauch gemacht.
Die Frage nach einer ökologischen Bewirtschaftung bleibt politisch umstritten. Aus Sicht der Fragesteller sind auch Kleinstflächen als Rückzugsorte für seltene Arten, für Biotopverbünde und CO2-Speicherung relevant. Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass die effiziente und kostendeckende Verwaltung durch den Bund der übergeordnete Maßstab für die Klassifizierung als Streufläche sei — ohne auszuschließen, dass Nutzer im Einzelfall Beiträge für den Klima- und Artenschutz erbringen können.
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Betroffen sind vor allem Landwirte, Kommunen und Naturschutzverbände in den ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Pächter, die Flächen im Rahmen ökologischer Bewirtschaftung nutzen, sowie Gemeinden, die Flächen für Infrastruktur- oder Naturschutzprojekte benötigen, können von den Verkäufen direkt betroffen sein.
Die Bundesregierung beantwortet viele Fragen zu Flächenstruktur und Verkaufsstatistiken mit dem Hinweis, die BVVG führe dazu keine Statistik. Zu konkreten Käuferdaten verweist sie zusätzlich auf den Datenschutz. Inhaltliche Fragen zu Kriterien, Mengen und Planungen werden hingegen vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 15.06.2026) Linke kritisiert Verkauf ökologisch wertvoller Kleinstflächen →
- BVVG
- Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist eine bundeseigene Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftliche Flächen aus DDR-Volkseigentum verwaltet und privatisiert.
- Flächenmanagementgrundsätze (FMG)
- Regelwerk, das Kriterien für Verpachtung und Verkauf von BVVG-Flächen festlegt, zuletzt in der Fassung von 2024.
- Streuflächen
- Kleinstflurstücke unter zwei Hektar, die nicht an weitere BVVG-Grundstücke angrenzen und deshalb kaum eigenständig bewirtschaftet werden können.
Was sind BVVG-Streuflächen?
Streuflächen sind Flurstücke kleiner als zwei Hektar, die nicht an weitere BVVG-Grundstücke angrenzen und aufgrund ihrer isolierten Lage kaum eigenständig ökologisch oder landwirtschaftlich genutzt werden können.
In welchen Bundesländern verkauft die BVVG Flächen?
Die BVVG ist ausschließlich in den fünf ostdeutschen Bundesländern tätig: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wie viel Fläche plant die BVVG 2026 zu verkaufen?
Für 2026 ist ein Verkaufsvolumen von 1.680 Hektar geplant, davon allein 600 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern und 590 Hektar in Brandenburg.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6505 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































