- Bundestagsabgeordnete verzichten 2026 auf Diäten-Erhöhung
- Monatliche Entschädigung bleibt bei 11.336 Euro
- Begründung: Iran-Krieg und schwierige Haushaltslage
Abgeordnetenentschädigung: Koalition streicht Erhöhung 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6330 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Abgeordnetenentschädigung wird normalerweise jährlich zum 1. Juli automatisch an die Nominallohnentwicklung angepasst. Dieses Verfahren hatte der Bundestag 2025 für die 21. Wahlperiode bestätigt. Die Nominallöhne sind 2025 um 4,2 Prozent gestiegen, was normalerweise eine entsprechende Diäten-Erhöhung zur Folge hätte.
- 11.336 Euro — Abgeordnetenentschädigung ab August 2026 statt regulärer Erhöhung
- 11.833 Euro — Bisherige Diätenhöhe, die ab September 2026 wieder gelten soll
- 4,2 Prozent — Nominallohnsteigerung 2025, die normalerweise zu Diäten-Erhöhung geführt hätte
Im Detail
Es ist daher das richtige Signal, wenn die Abgeordnetenentschädigung im Jahr 2026 ausnahmsweise nicht erhöht wird.
— Begründung BT-Drs. 21/6330
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD verzichtet 2026 auf die automatische Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung. Der am 9. Juni 2026 vorgelegte Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6330) sieht vor, dass die monatliche Diät der Bundestagsabgeordneten im August 2026 bei 11.336 Euro liegt — 497 Euro weniger als die reguläre Anpassung vorsehen würde.
Was gilt aktuell?
Bundestagsabgeordnete erhalten derzeit 11.833 Euro monatlich. Diese Entschädigung wird normalerweise jährlich zum 1. Juli automatisch an die Nominallohnentwicklung angepasst. Da die Löhne in Deutschland 2025 um 4,2 Prozent gestiegen sind, hätte dies eine entsprechende Diäten-Erhöhung bedeutet.
Das automatische Anpassungsverfahren orientiert sich an der allgemeinen Verdienstentwicklung und soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen.
Begründung der Ausnahme
Die Koalition begründet den Verzicht mit der „allgemein und infolge des Kriegs im Iran zusätzlich herausfordernden Wirtschafts- und angespannten Haushaltslage“. Es ist „das richtige Signal“, wenn die Abgeordnetenentschädigung 2026 „ausnahmsweise nicht erhöht wird“, heißt es in der Begründung.
Technische Umsetzung
Der Gesetzentwurf regelt nicht nur die Hauptentschädigung. Auch die fiktiven Bemessungsbeträge für ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene sollen betroffen sein. Diese Beträge bilden die Grundlage für die Berechnung von Altersentschädigungen und Hinterbliebenenversorgung, wobei auch hier die automatischen Erhöhungen für 2026 ausgesetzt werden.
Ab September 2026 steigt die Entschädigung wieder auf das bisherige Niveau von 11.833 Euro. Das automatische Anpassungsverfahren bleibt grundsätzlich bestehen. Die nächste reguläre Anpassung ist für Juli 2027 vorgesehen.
Orientierung an Richterbesoldung
Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an der Besoldung oberster Bundesrichter (Besoldungsgruppe R 6). Diese Orientierung besteht laut Gesetzentwurf weiter. Zu Beginn der 22. Wahlperiode wird eine Evaluierung empfohlen, „inwieweit dieses Ziel erreicht worden ist“.
Das Anpassungsverfahren geht auf Empfehlungen einer unabhängigen Kommission aus dem Jahr 2013 zurück. Diese hat die Diäten-Diskussion versachlicht und politische Auseinandersetzungen um Erhöhungen vermieden. Der Bundestag hat das Verfahren 2025 für die aktuelle Wahlperiode bestätigt.
Weiterlesen:
- Begriff erklärt: Haushaltsklausel
- Statistisches Bundesamt dokumentiert deutsche Wirtschaftsentwicklung
Betroffen sind alle 735 Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene, deren Altersentschädigung an die aktuelle Diätenhöhe gekoppelt ist.
Der Gesetzentwurf muss zunächst an die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Plenum. Das Gesetz soll nach der Verkündung sofort in Kraft treten.
- Abgeordnetenentschädigung
- Monatliche Bezahlung der Bundestagsabgeordneten, umgangssprachlich Diäten genannt. Wird jährlich automatisch angepasst.
- Nominallohnentwicklung
- Entwicklung der Durchschnittslöhne ohne Berücksichtigung der Inflation. Basis für die automatische Diäten-Anpassung.
Wie hoch ist die Abgeordnetenentschädigung aktuell?
Aktuell erhalten Bundestagsabgeordnete 11.833 Euro monatlich. 2026 soll dieser Betrag auf 11.336 Euro reduziert werden.
Warum verzichten die Abgeordneten auf die Erhöhung?
Die Koalition begründet dies mit der schwierigen Wirtschafts- und Haushaltslage sowie dem Krieg im Iran.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6330 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































