Mittwoch, 10. Juni 2026

🏛 Thema: Diäten

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Diäten sind die Entschädigungszahlungen, die Abgeordnete des Deutschen Bundestags für ihre Tätigkeit erhalten. Sie stellen das monatliche Grundeinkommen dar, das unabhängig von Ausschussarbeit oder sonstigen Tätigkeiten gezahlt wird. Die Höhe der Diäten wird regelmäßig an die Entwicklung der Einkommen angepasst und ist im Abgeordnetengesetz (AbgG) festgehalten. Neben den Diäten erhalten Parlamentarier zusätzliche Leistungen wie Kostenpauschalen für Büroausstattung, Mitarbeiterstellen und Reisekosten. Die Diätenzahlungen sollen eine wirtschaftliche Unabhängigkeit der Abgeordneten gewährleisten und verhindern, dass nur vermögende Personen ein Mandat ausüben können. Regelungen zur Transparenz der Diäten sind in der Geschäftsordnung des Bundestags verankert.
❓ Häufige Fragen
Wie hoch sind die Diäten für Bundestagsabgeordnete aktuell?
Die monatlichen Diäten betragen derzeit 11.418,50 Euro (Stand 2024). Hinzu kommen Kostenpauschalen und weitere Leistungen für Büroausstattung und Mitarbeiter.
Können Abgeordnete freiwillig auf ihre Diäten verzichten?
Ja, Abgeordnete können individuell auf Teile ihrer Diäten verzichten, wie es beispielsweise anlässlich internationaler Krisen geschieht. Dies geschieht jedoch auf freiwilliger Basis.
Wie oft werden die Diäten erhöht?
Die Diäten werden jährlich an die Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen angepasst. Eine automatische Anpassung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Sind Diäten steuerpflichtig?
Ja, Diäten unterliegen der Einkommensteuer und müssen von Abgeordneten versteuert werden wie reguläres Einkommen.
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Schlagwort: Diäten

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