Mittwoch, 10. Juni 2026

🏛 Thema: Abgeordnetenentschädigung

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Die Abgeordnetenentschädigung ist die finanzielle Vergütung, die Mitglieder des Deutschen Bundestags für ihre parlamentarische Tätigkeit erhalten. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: der Grundentschädigung, Kostumschüssen für Büros und Mitarbeiter sowie Sachausgabenersatz. Die Grundentschädigung wird regelmäßig an die Entwicklung der Einkommen und Lebenshaltungskosten angepasst. Neben der Entschädigung können Abgeordnete zusätzliche Einnahmen durch Mandate, Aufsichtsräte oder freiberufliche Tätigkeiten erzielen, die jedoch offengelegt werden müssen. Die Entschädigung dient dazu, dass Abgeordnete unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation ihr Mandat ausüben können. Sie wird aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert und unterliegt parlamentarischer Kontrolle.
❓ Häufige Fragen
Wie hoch ist die aktuelle Abgeordnetenentschädigung?
Die Grundentschädigung betrug 2024 etwa 11.500 Euro monatlich und wird regelmäßig angepasst. Hinzu kommen Kostumschüsse für Büroausstattung und Mitarbeiter.
Können Abgeordnete auf ihre Diäten verzichten?
Ja, Abgeordnete können freiwillig auf Teile ihrer Entschädigung verzichten, wie beispielsweise aus ethischen oder politischen Gründen, etwa bei außenpolitischen Krisen.
Wie wird die Abgeordnetenentschädigung festgelegt?
Der Bundestag beschließt die Höhe der Entschädigung selbst durch Gesetz, orientiert sich dabei aber an Indexierungsregelungen und gesellschaftlichen Debatten.
Müssen Nebeneinkünfte von Abgeordneten offengelegt werden?
Ja, Abgeordnete sind verpflichtet, erhebliche Nebeneinkünfte der Bundestagsverwaltung zu melden, die dann veröffentlicht werden.
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Schlagwort: Abgeordnetenentschädigung

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