Eine aktuelle Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages untersucht die Auswirkungen der jährlichen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auf die Höhe der Altersversorgung von Bundestagsabgeordneten im Vergleich zur gesetzlichen Rente.
Grundlagen der Abgeordnetenversorgung
Die Altersentschädigung für Mitglieder des Bundestages wird bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt und beträgt 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Mit jedem weiteren Jahr steigt sie um weitere 2,5 Prozent an, bis zu einem Höchstbetrag von 65 Prozent. Die monatliche Entschädigung orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes und wird jährlich zum 1. Juli entsprechend dem Nominallohnindex angepasst.
Aktuell beträgt die Abgeordnetenentschädigung 11.833,47 Euro monatlich und steigt zum Juli 2026 um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro. Dies führt dazu, dass ehemalige Abgeordnete ab Juli 2026 voraussichtlich 308,26 Euro je Jahr der Mitgliedschaft als Versorgung erhalten werden.
Verhältnis zur gesetzlichen Rente
Die Analyse zeigt ein erhebliches Gefälle zwischen Abgeordnetenversorgung und gesetzlicher Rente auf. Ein Jahr Bundestagsmitgliedschaft entspricht derzeit etwa 7,25 Jahren Durchschnittsverdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung. Während ein Rentner ab Juli 2026 42,52 Euro je Jahr versicherter Beschäftigung mit Durchschnittsverdienst erhält, bekommen ehemalige Abgeordnete 308,26 Euro je Jahr der Mitgliedschaft.
Konkret bedeutet dies: Die Altersversorgung eines Abgeordneten mit vier Jahren Mitgliedschaft entspricht einer gesetzlichen Rente eines Arbeitnehmers mit 29 Jahren Durchschnittsverdienst.
Auswirkungen hypothetischer Anpassungsaussetzungen
Der Wissenschaftliche Dienst berechnete auch Alternativszenarien. Würde die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung im Juli 2026 ausgesetzt, würde sich das Verhältnis auf den Faktor 6,96 verringern. Bei einem „Einfrieren“ der Entschädigung bis Juli 2028 würde sich die Relation weiter auf 6,43 reduzieren, da die gesetzlichen Renten weiter steigen würden.
Wichtig ist jedoch: Für aktive Abgeordnete ändert eine Aussetzung der Anpassung zunächst nichts an ihren späteren Versorgungsbezügen, da diese sich nach der Höhe der Abgeordnetenentschädigung zum Zeitpunkt der Altersversorgung richten, nicht nach der während der Mandatszeit erhaltenen Entschädigung.
Die Analyse verdeutlicht die erheblichen Unterschiede zwischen den beiden Versorgungssystemen und zeigt auf, wie sich politische Entscheidungen über Anpassungen auf das Verhältnis auswirken würden.































































