- AfD fragt nach Ausgaben 2025
- Beratungszahlen nach Diskriminierungsgrund gefordert
- NGO-Kooperationen sollen aufgelistet werden
Antidiskriminierungsstelle: AfD fordert Zahlen für 2025
Hintergrund
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen. Sie berät Menschen bei Diskriminierung und führt Öffentlichkeitsarbeit durch. Die AfD hatte bereits 2024 eine ähnliche Anfrage gestellt und will nun die Daten für 2025 ergänzen.
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die Daten für das Jahr 2025 ergänzt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/6148
Die AfD-Fraktion um Stephan Brandner fragt nach detaillierten Zahlen zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes für das Jahr 2025. Die Kleine Anfrage auf Drucksache 21/6148 vom 27. Mai 2026 fordert Transparenz über Ausgaben, Personal und Beratungstätigkeit der Bundesstelle.
Vier Kernfragen stehen im Mittelpunkt. Die AfD will die Gesamtausgaben 2025 erfahren und fragt nach der aktuellen Mitarbeiterzahl. Besonders detailliert sollen die beratenen Personen nach Diskriminierungsgrund aufgeschlüsselt werden. Außerdem interessiert sich die Fraktion für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, die zum Schutz vor Benachteiligungen tätig sind.
Die Antidiskriminierungsstelle berät Menschen, die wegen ihres Alters, einer Behinderung, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder sexueller Identität benachteiligt werden.
Fortsetzung der Kontrolltätigkeit
Dies ist bemerkenswert, da die aktuelle Anfrage direkt an eine frühere AfD-Anfrage aus dem Jahr 2024 anknüpft (BT-Drs. 21/308). Damals hat die Fraktion bereits nach den Ausgaben und der Beratungstätigkeit für 2024 gefragt. Nun sollen die Daten systematisch um das Jahr 2025 ergänzt werden.
Besonders ausführlich fragt die AfD nach der Aufschlüsselung der Diskriminierungsfälle. Sie will sowohl absolute Zahlen als auch prozentuale Anteile für jede Kategorie erhalten – von Altersdiskriminierung über ethnische Herkunft bis hin zur sexuellen Identität.
NGO-Kooperationen im Fokus
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Kooperationen der Antidiskriminierungsstelle mit externen Organisationen. Hintergrund ist offenbar das Interesse der AfD an den Verflechtungen zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Fraktion will konkret wissen, mit welchen NGOs und Einrichtungen die Bundesstelle 2025 zusammengearbeitet hat und in welcher Form diese Kooperation stattgefunden hat.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit für ihre Antwort. Die Frist läuft bis zum 17. Juni 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Bürger, die sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden, sowie Steuerzahler, die die Finanzierung tragen. Die Anfrage richtet sich auch an NGOs, die mit der Stelle kooperieren.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die Anfrage zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 17. Juni 2026. Danach wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Bundesbehörde, die seit 2006 Menschen bei Diskriminierung berät und Öffentlichkeitsarbeit gegen Benachteiligung betreibt.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung schriftlich befragen können.
Was macht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes?
Sie berät Menschen, die Diskriminierung erfahren haben, und arbeitet gegen Benachteiligungen aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexueller Identität.
Warum fragt die AfD nach den Ausgaben?
Die Fraktion will die Kosten der Bundesstelle transparent machen und ergänzt damit bereits vorliegende Daten aus einer früheren Anfrage für das Jahr 2024.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6148 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6148 | Kleine Anfrage | Original-PDF | dip.bundestag.de
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