- Landwirtschaftliche Rentner zahlen 8,75% ihrer Rente
- Krankenversicherungsbeiträge um bis zu 13,9% gestiegen
- Keine Härtefallregelung für kleine Betriebe vorhanden
AfD hinterfragt Rentnerbelastung durch Landwirtschaftliche Krankenversicherung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6121 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nebenerwerbslandwirte stellen etwa 55 Prozent aller landwirtschaftlichen Einzelunternehmer in Deutschland und bewirtschaften rund 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Durch die 2025 eingeführte Beitragsberechnung nach Standardeinkommen sind die Krankenversicherungsbeiträge für viele Betriebe deutlich gestiegen. Gleichzeitig müssen landwirtschaftliche Rentner weiterhin Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse zahlen.
Diese Beiträge sind zum Teil höher als die realen Gewinne die von dem landwirtschaftlichen Betrieb, welcher z. T. als Hobby oder Freizeitbeschäftigung betrieben wird, erzielt werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/5817
Die AfD hat die Bundesregierung zur Krankenversicherung für Nebenerwerbslandwirte befragt. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6121) vom 22. Mai 2026 legt umfassende Daten zu Beitragsbelastungen und Gewinnentwicklungen vor.
Belastung für landwirtschaftliche Rentner
Landwirtschaftliche Rentner führen 8,75 Prozent ihrer Altersbezüge als Beitrag an die Landwirtschaftliche Krankenkasse ab. Die durchschnittliche Regelaltersrente beträgt 583 Euro für Männer und 435 Euro für Frauen (2024). Rund 220.000 Rentner aus der Alterssicherung der Landwirte sind beitragspflichtig in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert, teilt die Bundesregierung mit.
Bemerkenswert ist die Entwicklung der Versichertenzahlen: Von 2020 bis 2025 ist diese kontinuierlich von 268.000 auf 219.000 gesunken.
Beitragssteigerungen seit 2025
Seit 2025 gilt ein neues Berechnungsmodell nach Standardeinkommen. Das führt zu Beitragssteigerungen. In der Beitragsklasse 20 sind die Beiträge um 13,9 Prozent gestiegen, während die Beitragsklassen 3-19 einen Anstieg um 9,0 Prozent verzeichneten. Hintergrund ist ein um zehn Prozent gestiegener Finanzbedarf der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, so die Bundesregierung.
Durch das neue System sind 43 Prozent der Mitglieder in höhere Beitragsklassen eingestuft worden. 42 Prozent zahlen demnach niedrigere Beiträge. Erstmals wird auch das Einkommenspotenzial aus der Tierhaltung berücksichtigt, was tierhaltende Betriebe betrifft.
Die Beiträge orientieren sich am geschätzten Standardeinkommen, nicht am tatsächlich erzielten Gewinn. Für viele kleine Betriebe führt dies zu Beiträgen, die ihre realen Gewinne übersteigen.
Keine Härtefallregelung
Eine entsprechende Härtefallregelung gibt es nicht, antwortet die Bundesregierung auf die Frage nach Entlastungen für kleine Betriebe. Die vorhandene Härtefallregelung greift nur bei Betrieben, die über Landkreisgrenzen hinaus bewirtschaftet werden. Dies ist bemerkenswert, da gerade kleinere Nebenerwerbsbetriebe oft besonders von den Beitragssteigerungen betroffen sind.
Die AfD kritisiert seit langem die hohen Sozialversicherungsbelastungen für Landwirte. Die vorgelegten Zahlen zeigen, dass sowohl Nebenerwerbslandwirte als auch Rentner von den steigenden Beiträgen betroffen sind.
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Betroffen sind etwa 55 Prozent aller landwirtschaftlichen Einzelunternehmer, die ihre Betriebe im Nebenerwerb führen, sowie rund 220.000 Rentner aus der Alterssicherung der Landwirte. Besonders tierhaltende Betriebe verzeichnen durch das neue Berechnungsmodell stärkere Beitragssteigerungen.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen mit konkreten Zahlen und Tabellen. Bei einigen spezifischen Fragen verweist sie auf fehlende Datengrundlagen, erklärt aber die rechtlichen Hintergründe.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Krankenversicherungsbeiträge Nebenerwerbslandwirte – AfD erkundigt sich nach Beitragsgerechtigkeit →
- Standardeinkommen
- Neues Berechnungsmodell für Krankenversicherungsbeiträge, das regional differenziert das Einkommenspotenzial landwirtschaftlicher Betriebe abbildet.
- SVLFG
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – zuständig für die landwirtschaftliche Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.
Wie hoch sind die Krankenversicherungsbeiträge für Landwirte-Rentner?
8,75 Prozent des Zahlbetrags der Rente müssen 2026 an die Landwirtschaftliche Krankenkasse gezahlt werden.
Gibt es eine Härtefallregelung für kleine Betriebe?
Nein, eine entsprechende Härtefallregelung für Betriebe mit geringen Gewinnen gibt es nicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6121 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6121 | Antwort | Original-PDF | dip.bundestag.de

































































