- Disziplinarverfahren in 6 Sicherheitsbehörden für 2020–2025 erfragt
- BKA, Bundespolizei, BfV, BND, MAD und BSI im Fokus der Anfrage
- Wie oft wurden Sanktionen durch Gerichte wieder aufgehoben?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6843 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesdisziplinargesetz regelt, wie gegen Bundesbeamte bei Dienstvergehen vorgegangen wird. Maßnahmen reichen von der Missbilligung über die Kürzung von Dienstbezügen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Gegen verhängte Sanktionen können Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Disziplinarstatistiken für einzelne Sicherheitsbehörden werden nicht routinemäßig öffentlich publiziert, weshalb parlamentarische Anfragen ein wichtiges Transparenzinstrument darstellen.
Im Detail
Disziplinarverfahren dienen der Ahndung von Dienstvergehen und damit der Sicherstellung der Integrität sowie der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6843
Wie häufig werden Beamte in deutschen Sicherheitsbehörden wegen Dienstvergehen disziplinarisch belangt — und wie oft halten diese Maßnahmen einer gerichtlichen Überprüfung stand? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6843, die die AfD-Fraktion am 23. Juni 2026 eingereicht hat und die am 3. Juli 2026 als Drucksache erfasst wurde.
Disziplinarverfahren in Sicherheitsbehörden im Fokus
Die Anfrage richtet sich an die Bundesregierung und verlangt detaillierte Angaben zu sieben Bundesbehörden: dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der abgefragte Zeitraum umfasst die Jahre 2020 bis 2025, aufgegliedert nach Jahresscheiben.
Für jede Behörde soll die Bundesregierung beantworten, wie viele Disziplinarverfahren jährlich durch die jeweilige Behördenleitung eingeleitet wurden, wie viele davon mit dienstlichen Sanktionen endeten, wie viele der betroffenen Beamten diese Sanktionen mit juristischen Mitteln angefochten haben und — als letzter Schritt — in wie vielen Fällen Gerichte die verhängten Sanktionen wieder aufhoben.
Was gilt aktuell?
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bildet die rechtliche Grundlage für Disziplinarmaßnahmen gegenüber Bundesbeamten. Mögliche Maßnahmen reichen von der Missbilligung und Geldbuße über die Kürzung von Dienstbezügen bis hin zur Zurückstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe oder der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Betroffene Beamte können gegen verhängte Sanktionen den Verwaltungsrechtsweg beschreiten. Eine öffentlich zugängliche, behördenspezifische Disziplinarstatistik wird für die abgefragten Sicherheitsbehörden regulär nicht veröffentlicht, weshalb die vorliegende parlamentarische Anfrage ein zentrales Instrument zur Herstellung von Transparenz darstellt.
Verhältnis von Verfahren, Sanktionen und Gerichtsurteilen
Aus Sicht der Fragesteller lassen sich aus dem Verhältnis zwischen eingeleiteten Disziplinarverfahren, verhängten Sanktionen und erfolgreichen Rechtsbehelfen Rückschlüsse auf die Anwendungspraxis des Disziplinarrechts ziehen. Wird ein hoher Anteil verhängter Sanktionen durch Gerichte aufgehoben, kann das auf Mängel in der Verfahrensführung oder bei der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen hindeuten. Umgekehrt lässt eine geringe Anfechtungsquote keine eindeutigen Rückschlüsse zu — betroffene Beamte könnten aus verschiedenen Gründen auf eine gerichtliche Gegenwehr verzichten.
Die Disziplinarverfahren in Sicherheitsbehörden berühren ein breiteres öffentliches Interesse: Diese Behörden verfügen über weitreichende Befugnisse und verarbeiten sensible Daten. Fehlverhalten von Beamten — etwa Datenmissbrauch, Korruption oder Verstöße gegen das Dienstgeheimnis — kann erhebliche Konsequenzen für Bürgerinnen und Bürger haben. Fragen zur Kontrolle staatlicher Stellen werden im Bundestag regelmäßig thematisiert.
Sieben Behörden, ein strukturiertes Muster
Die Anfrage folgt für alle sieben Behörden einem identischen Fragenschema: Einleitung der Verfahren, Ausgang mit Sanktion, juristische Gegenwehr durch Betroffene, Aufhebung durch Gerichte. Diese Systematik ermöglicht es, Disziplinarpraxis und Rechtsschutzquoten behördenübergreifend zu vergleichen. Ob etwa beim BND — dessen Arbeit weitgehend der Geheimhaltung unterliegt — vergleichbare Verfahrenszahlen wie bei der wesentlich größeren Bundespolizei anfallen, bleibt offen bis zur Antwort der Bundesregierung.
Thematisch verwandte Fragen nach der Integrität und Kontrolle staatlicher Institutionen finden sich auch in anderen parlamentarischen Vorgängen, etwa bei der Debatte um den Bevölkerungsschutz oder bei Fragen zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 24. Juli 2026 Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten. Erteilt sie keine oder nur teilweise Auskunft — etwa mit Verweis auf Verschlusssachen bei BND oder MAD — würde das seinerseits parlamentarisch relevant.
Weiterlesen:
- Bevölkerungsschutz nach Parteibuch gefährdet die Sicherheit Deutschlands
- KI in der Rüstungskontrolle: Bundesregierung unter Befragung
- NGO-Finanzierung 2024/2025: Bundesmittel für Zivilgesellschaft erfragt
Betroffen sind Beamtinnen und Beamte in sechs Bundesbehörden mit Sicherheits- und Ermittlungsaufgaben: BKA, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, MAD und BSI. Mittelbar sind auch die Institutionen selbst betroffen, da die Verfahrenszahlen Rückschlüsse auf die Disziplinarpraxis und die gerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Entscheidungen zulassen.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6843 wurde am 3. Juli 2026 als Drucksache erfasst. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Disziplinarverfahren
- Förmliches Verfahren gegen Beamte wegen eines Dienstvergehens, geregelt im Bundesdisziplinargesetz. Mögliche Folgen reichen von Geldbußen bis zur Entlassung.
- Dienstvergehen
- Schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten, die eine Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen kann.
- Rechtsbehelf
- Juristisches Mittel, mit dem Beamte gegen eine verhängte Disziplinarmaßnahme vor Verwaltungsgerichten vorgehen können.
Welche Behörden werden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage umfasst das BKA, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Was wird konkret zu den Disziplinarverfahren gefragt?
Für jede Behörde wird jährlich aufgeschlüsselt erfragt: wie viele Verfahren eingeleitet wurden, wie viele mit Sanktionen endeten, wie viele Sanktionen juristisch angefochten wurden und wie viele davon durch Gerichte aufgehoben wurden.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage. Bei Einreichung am 23. Juni 2026 läuft die Frist bis zum 14. Juli 2026; die offizielle Erfassung der Drucksache datiert vom 3. Juli 2026, woraus sich eine Frist bis 24. Juli 2026 ergibt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6843 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































