- Bundeshaushalt finanziert NGO-Flächenkäufe für Naturschutz
- NABU-Stiftung und Naturstiftung David im Fokus der Anfrage
- 11 Fragen zu Kaufpreisen, Gutachten und möglichen Rückforderungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6838 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sowie der Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes stellen Mittel unter anderem für den Erwerb und Schutz naturnaher Flächen bereit. Nichtstaatliche Träger wie Naturschutzstiftungen können diese Förderung beantragen, um Wälder oder andere Ökosysteme dauerhaft dem Naturschutz zu widmen. Die Bundeshaushaltsordnung schreibt in § 7 vor, dass bei allen Ausgaben Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind. Konkrete Einzelkäufe – darunter Transaktionen der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe und der Naturstiftung David – sind nach Angaben der Antragsteller öffentlich diskutiert worden, was die parlamentarische Anfrage ausgelöst hat.
Im Detail
Im Raum stehen Fragen nach der Ermittlung und Plausibilisierung der Kaufpreise, nach Förderquoten und Eigenanteilen, nach der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Mittelverwendung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung – BHO) sowie nach möglichen bodenmarkt-, forst- und beihilferechtlichen Auswirkungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6838
Ob der Bund beim Kauf von Naturschutzflächen durch Umweltorganisationen zu viel Steuergeld ausgegeben hat, will die AfD-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6838, eingereicht am 2. Juli 2026) von der Bundesregierung wissen. Im Mittelpunkt stehen Flächenerwerbe, die aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, dem Förderprogramm KlimaWildnis, dem Wildnisfonds und weiteren Titeln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden.
Naturschutz-Flächenkäufe und ihre Finanzierungsgrundlage
Der Bund stellt im Rahmen verschiedener Klimaschutzprogramme Mittel bereit, mit denen nichtstaatliche Naturschutzträger – darunter Stiftungen und Vereine – Wälder, Moore oder andere naturnahe Flächen erwerben können. Zwei konkrete Transaktionen haben laut Drucksache öffentliche Diskussionen ausgelöst: der Waldkauf der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Raum Stolberg/Südharz sowie ein Flächenerwerb der Naturstiftung David im Gebiet Hohe Schrecke. Die AfD fragt nun, ob die Kaufpreise korrekt ermittelt, durch unabhängige Verkehrswertgutachten abgesichert und im Einklang mit den Vorgaben des § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geprüft wurden.
11 Fragen zu Kaufpreisen, Gutachten und Rückforderungen
Die Anfrage umfasst elf Einzelfragen. Zunächst verlangt die Fraktion eine vollständige Liste aller seit dem 1. Januar 2025 bewilligten oder in Prüfung befindlichen Flächenerwerbe – mit Angaben zu Träger, Flächengröße, Lage, Kaufpreis, Förderbetrag, Förderquote, Eigenanteil, Haushaltstitel und Auszahlungsstand. Anschließend wird gefragt, ob den Bewilligungen unabhängige Gutachten zugrunde lagen und wer diese beauftragt hat.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf mögliche Überzahlungen: In welchen Fällen lag der geförderte Kaufpreis oberhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswerts? Und wie wurde eine Förderung oberhalb des Verkehrswerts begründet oder ausgeschlossen? Ergänzend werden Fragen zur Vollfinanzierung ohne Eigenanteil des Trägers gestellt – ein Finanzierungsmodell, das laut Anfrage erklärungsbedürftig ist, weil der Grundsatz der Anteilfinanzierung normalerweise gilt.
Beihilfe- und Wettbewerbsrecht im Fokus
Die AfD-Fraktion fragt auch nach möglichen beihilfe-, wettbewerbs- und forstmarktrechtlichen Risiken. Konkret interessiert sie, welche Auswirkungen die geförderten Ankäufe auf regionale Boden- und Holzmärkte sowie auf private und kommunale Waldbesitzer haben. Zudem wird nach möglichen EU-rechtlichen Verstößen gefragt, falls steuerfinanzierte Käufe die Marktpreise verzerrt haben sollten, und nach Möglichkeiten des Regressschutzes gegenüber der EU.
Was gilt aktuell?
Die Bundeshaushaltsordnung schreibt in § 7 vor, dass alle Ausgaben wirtschaftlich und sparsam zu gestalten sind. Zuwendungen an Dritte – etwa NGOs – dürfen grundsätzlich nur bewilligt werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht (§ 23 BHO) und die Mittelverwendung hinreichend geprüft ist (§ 44 BHO). Ob diese Vorgaben bei den genannten Flächenerwerben eingehalten wurden, ist Gegenstand der Anfrage. Alternativlösungen zum Flächenankauf – etwa vertragliche Schutzvereinbarungen oder Bewirtschaftungsauflagen – hätten unter Umständen kostengünstiger sein können.
Schließlich fragt die Fraktion, ob offene Auszahlungen bis zum Abschluss einer abschließenden Prüfung ausgesetzt werden sollen und welche haushaltsrechtlichen Möglichkeiten zur Rückforderung von Bundesmitteln bei festgestellten Überzahlungen bestehen. Die Bundesregierung hat bis zum 23. Juli 2026 Zeit, die Kleine Anfrage zu beantworten.
Fragen zur Kontrolle öffentlicher Fördermittel beschäftigen den Bundestag regelmäßig. Auch bei Gewerkschaftsförderungen gerieten Widersprüche in Regierungsantworten unter Prüfung. Hintergründe zur aktuellen parlamentarischen Woche finden sich in der Übersicht KW28/2026.
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- Bundestag 06.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind in erster Linie Steuerzahler, deren Mittel über den Bundeshaushalt in die Flächenförderung fließen. Darüber hinaus können regionale Boden- und Holzmärkte sowie private und kommunale Waldbesitzer in den betreffenden Gebieten betroffen sein, wenn staatlich geförderte Käufe die Marktpreise beeinflussen.
Die Kleine Anfrage wurde am 2. Juli 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/6838). Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die am 23. Juli 2026 abläuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
- Bundesförderprogramm zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme als Beitrag zum Klimaschutz, finanziert u. a. aus dem Klima- und Transformationsfonds.
- § 7 BHO
- Paragraf der Bundeshaushaltsordnung, der vorschreibt, dass Ausgaben des Bundes wirtschaftlich und sparsam zu gestalten sind.
- Verkehrswertgutachten
- Unabhängige sachverständige Bewertung des Marktwertes einer Immobilie oder Fläche zum Zeitpunkt des Kaufs.
Welche Programme stehen im Mittelpunkt der Anfrage?
Die Anfrage betrifft das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das Förderprogramm KlimaWildnis, den Wildnisfonds sowie einschlägige Titel des Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Welche konkreten Erwerbsvorgänge werden genannt?
Namentlich erwähnt werden der Waldkauf der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Raum Stolberg/Südharz sowie ein Flächenerwerb der Naturstiftung David im Gebiet Hohe Schrecke.
Was könnte bei überhöhten Kaufpreisen passieren?
Laut Anfrage prüft die Bundesregierung gegebenenfalls Rückforderungen, Teilrückforderungen oder nachträgliche Nebenbestimmungen auf haushalts- und zuwendungsrechtlicher Grundlage.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6838 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































