Antwort der Bundesregierung …
Grüne fordern Soforthilfe für verschuldete Kommunen
Hintergrund
Die finanzielle Lage der deutschen Kommunen hat sich dramatisch verschlechtert. Das Defizit der kommunalen Haushalte ist im Jahr 2025 auf 30 Milliarden Euro angestiegen. Besonders belastend sind Ausgaben für Aufgaben, die durch Bundesgesetze verursacht werden. Eine für das erste Quartal 2026 angekündigte Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zu den Kommunalfinanzen hat bisher nicht stattgefunden.
Die Grünen-Fraktion zeigt sich alarmiert: Deutsche Kommunen stecken in der tiefsten Finanzkrise seit Jahren. Mit der Kleinen Anfrage 21/5234 vom 8. April 2026 konfrontiert die Fraktion die Bundesregierung mit der dramatischen Lage der städtischen und gemeindlichen Haushalte.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Das Defizit der kommunalen Haushalte stieg 2025 auf 30 Milliarden Euro an – eine Summe, die in den kommenden Jahren voraussichtlich noch weiter anwachsen wird. Dies ist bemerkenswert, da die Kommunen gleichzeitig mit steigenden Aufwendungen konfrontiert sind, die sich aus Bundesgesetzen ergeben. Nach Ansicht der Grünen verstößt dies gegen das im Koalitionsvertrag versprochene Konnexitätsprinzip „wer bestellt, bezahlt“.
Verschärfend kommt hinzu: Eine für das erste Quartal 2026 von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zur Kommunalfinanzierung fand bisher nicht statt. „Die Bundesregierung konnte somit ihre Zeitpläne nicht einhalten“, heißt es in der Anfrage. Der Handlungsdruck steigt kontinuierlich, während die 13 Oberbürgermeister der Landeshauptstädte in den Flächenländern bereits gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung fordern.
Acht Hauptfragen mit zahlreichen Unterpunkten umfasst die Anfrage. Ähnlich wie bei anderen Finanzierungsfragen fordern die Grünen vollständige Transparenz. Hintergrund ist ihre Kritik an fehlender Klarheit über geplante Maßnahmen zur Bewertung der Krisenlage, mögliche Soforthilfe-Maßnahmen und den im Koalitionsvertrag versprochenen „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“.
Wenn Kommunen kein Geld haben, leiden Schulen, Straßen und öffentliche Schwimmbäder – das trifft jeden Bürger direkt.
Besonders brisant wirkt die Frage nach der Altschuldenhilfe des Bundes. Diese war bereits für den 1. Januar 2026 angekündigt worden, ist jedoch noch nicht eingeführt. Sie soll hochverschuldete Kommunen von ihren historischen Lasten befreien und wieder handlungsfähig machen.
Betroffen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie deren Bürger. Die 13 Oberbürgermeister der Landeshauptstädte haben bereits gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag eine Sofortlösung gefordert, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherzustellen.
Die Bundesregierung hat nun 14 Tage Zeit, die Kleine Anfrage zu beantworten. Parallel dazu steht die Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zukunftspakts von Bund, Ländern und Kommunen aus. Die Grünen fordern zudem eine zeitnahe Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz.
- Konnexitätsprinzip
- Das Prinzip 'wer bestellt, bezahlt' – wer Aufgaben überträgt, muss auch die Kosten übernehmen.
- Altschuldenhilfe
- Finanzielle Unterstützung des Bundes, um historische Schulden der Kommunen abzubauen.
- Freie Spitze
- Eigene Gestaltungsspielräume der Kommunen jenseits der Pflichtaufgaben.























































