Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8462 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 150 Euro Energiekrisengeld für alle Einwohner in Deutschland
- Übergewinnsteuer von 50 Prozent auf fossile Mehrgewinne über 15 Prozent
- Energiepreise stiegen im September um 14,9 Prozent zum Vorjahr
Hintergrund
Laut Antrag hat der im Februar 2026 begonnene Krieg der USA und Israels gegen den Iran die Lieferketten für fossile Energien gestört. Die Straße von Hormus wurde demnach faktisch gesperrt, die Rohölpreise stiegen stark. Im September lag die Teuerung bei Energieprodukten laut Antrag bei 14,9 Prozent, der allgemeine Verbraucherpreisindex stieg um 3,3 Prozent. Die Bundesregierung hat zuvor ein Kraftstoffmaßnahmenpaket und einen Tankrabatt aufgelegt. Der neue Tankrabatt ab 1. Oktober kostet nach Angaben der Fraktion rund 2,5 Milliarden Euro.
- 14,9 Prozent — Anstieg der Energiepreise im September gegenüber dem Vorjahr, laut Antrag der höchste seit über drei Jahren.
- 3,3 Prozent — Anstieg des Verbraucherpreisindex im September, nach 2,8 Prozent im Juli und 2,9 Prozent im August.
- ca. 6 Mrd. Euro — geschätzte Übergewinne der Mineralölkonzerne seit Beginn des Iran-Kriegs bis Mitte September.
- ca. 2,5 Mrd. Euro — Kosten des neu aufgelegten Tankrabatts ab 1. Oktober.
Im Detail
Statt einzelner Krisenmaßnahmen braucht es ein umfassendes, vorausschauendes Maßnahmenpaket, dass angesichts der beginnenden Heizperiode auch alle anderen Bereiche des Energiesektors, also auch die Preise von Heizöl, Gas und Strom, genau im Auge behält.
— Antrag der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/8462
Energie wird teurer, und die Fraktion Die Linke will gegensteuern: Mit einem Paket aus Direktzahlungen, Steuern auf Übergewinne und Eingriffen in Preise und Verkehr sollen Verbraucher und Wirtschaft entlastet werden. Das geht aus dem Antrag mit der Drucksache 21/8462 vom 8. Oktober 2026 hervor. Den Antrag tragen zahlreiche Abgeordnete der Fraktion, darunter Jörg Cezanne und Janine Wissler. Unterzeichnet haben ihn die Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann.
Warum die Energiepreise im Fokus stehen
Ausgangspunkt ist laut Antrag der im Februar 2026 begonnene Krieg der USA und Israels gegen den Iran. Er habe die globalen Lieferketten für fossile Energien massiv gestört. Nach der faktischen Sperrung der Straße von Hormus durch den Iran stiegen die Rohölpreise stark, später verteuerten sich auch Gase wie Helium und Düngemittel. Die Fraktion wirft der Mineralölwirtschaft vor, die Verunsicherung genutzt zu haben, um über den Rohölpreis hinaus die Gewinne ihrer Raffinerien zu steigern. Eine Schätzung von EnergyComment im Auftrag von Greenpeace beziffert die Übergewinne in Deutschland seit Kriegsbeginn bis Mitte September auf rund 6 Milliarden Euro.
Im September stiegen die Energiepreise nach Angaben des Antrags um 14,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr, der höchste Anstieg seit über drei Jahren. Der Verbraucherpreisindex legte um 3,3 Prozent zu, nach 2,8 Prozent im Juli und 2,9 Prozent im August.
Was gilt aktuell?
Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, etwa das Kraftstoffmaßnahmenpaket und der Tankrabatt im Mai und Juni, haben laut Antrag keine nachhaltige Preissenkung gebracht. Der zum 1. Oktober neu aufgelegte Tankrabatt koste rund 2,5 Milliarden Euro und fließe nach Einschätzung der Fraktion zum Teil in die Kassen der Mineralölkonzerne. Auch ein von der Bundesregierung angekündigter Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Belgiens und Luxemburgs lasse die Übergewinne in den Raffinerien unangetastet, falls er überhaupt komme.
Die Forderungen im Überblick
Die Bundesregierung soll zügig Gesetzentwürfe für acht Maßnahmen vorlegen:
- Energiekrisengeld: einmalig 150 Euro für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Das Geld ist einkommensteuerpflichtig und wirkt dadurch progressiv. Es wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet. Zusätzlich sollen die Einnahmen aus dem CO2-Preis als Klimageld von 320 Euro pro Person zurückgegeben werden.
- Transparenz: Preis- und Kostenentwicklung in den Sektoren Öl und Gas sollen offengelegt werden, von Beschaffung über Raffinerie und Transport bis zum Vertrieb.
- Margendeckel: eine dauerhafte Deckelung der Gewinnmargen für Kraft- und Heizstoffe, gestützt auf die neue Kostentransparenz.
- Übergewinnsteuer: Sie soll unverzüglich nach dem Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 eingeführt werden. Referenz sind die Geschäftsjahre 2024 und 2025, die Grenze für zulässigen Mehrgewinn liegt bei 15 Prozent, der Steuersatz bei 50 Prozent. Auch Vertriebsgesellschaften sollen erfasst werden.
- Gasspeicher: Die Ziele der Gasspeicherfüllstandsverordnung sollen durchgesetzt werden, mit Sanktionen wie Strafzahlungen oder Ausgleichsabgaben bei Verfehlung. Uniper und SEFE sollen zusätzlich einspeichern, und ihre Reprivatisierung soll gestoppt werden.
- Stromsteuer: Absenkung für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum.
- Mobilität: Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets, ein Null-Euro-Ticket für Schüler, Studierende, Auszubildende und Senioren, ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen sowie ein Verbot von Kurzstreckenflügen unter 500 km oder bei Bahnverbindungen unter sechs Stunden und von Privatjet-Flügen.
- Schutz vor Sperren: ein Verbot von Gas- und Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit schutzbedürftiger Verbraucher.
Wer ist betroffen?
Das Krisengeld würde alle Einwohner erreichen, Steuer und Margendeckel träfen vor allem Konzerne im fossilen Energiesektor. Die Verkehrsmaßnahmen beträfen Autofahrer, Bahnreisende und Fluggäste. Der Schutz vor Sperren richtet sich an Haushalte mit Zahlungsschwierigkeiten, die angesichts der beginnenden Heizperiode besonders unter hohen Kosten leiden.
Wie geht es weiter?
Der Antrag ist eingebracht, Beratung und Abstimmung im Bundestag stehen noch aus. Ob die Forderungen eine Mehrheit finden, ist offen. Verwandte Themen behandeln auch andere Beiträge, etwa die Forderung der Linken nach 15 Euro Mindestlohn in Ostdeutschland.
Weiterlesen:
Betroffen wären nach dem Antrag alle Einwohner Deutschlands, insbesondere Haushalte mit Öl- oder Gasheizung, Autofahrer, Pendler sowie Schüler, Studierende, Auszubildende und Senioren. Auch Energieversorger und Mineralölkonzerne wären von Steuer und Margendeckel berührt.
Der Antrag wurde am 8. Oktober 2026 als Drucksache veröffentlicht. Als Nächstes folgt die Beratung im Bundestag, in der Regel nach Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Danach stimmt das Plenum über den Antrag ab. Die Bundesregierung soll laut Antrag erst danach Gesetzentwürfe vorlegen.
- Übergewinnsteuer
- Eine Steuer auf Gewinne, die deutlich über dem Durchschnitt früherer Jahre liegen, etwa durch Krisen.
- Klimageld
- Eine Pro-Kopf-Auszahlung, mit der Einnahmen aus dem CO2-Preis an die Bevölkerung zurückgegeben werden.
- Gasspeicherfüllstandsverordnung
- Eine Regelung mit Zielen und Fristen für die Befüllung der Gasspeicher.
Wie hoch ist das geforderte Energiekrisengeld?
Der Antrag sieht einmalig 150 Euro für alle Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland vor. Das Geld ist einkommensteuerpflichtig und wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet.
Was ist mit dem Klimageld gemeint?
Zusätzlich fordert der Antrag, die Einnahmen aus dem CO2-Preis als Klimageld von 320 Euro pro Person zurückzugeben.
Wie soll die Übergewinnsteuer aussehen?
Sie orientiert sich am EU-Energiekrisenbeitragsgesetz von 2022. Referenzjahre sind 2024 und 2025, zulässig sind 15 Prozent Mehrgewinn, der Steuersatz liegt bei 50 Prozent und auch Vertriebsgesellschaften sind erfasst.




































































