- 30 Prozent Ökolandbau-Anteil bis 2030 gefordert
- Ernährungssouveränität soll Teil der Sicherheitspolitik werden
- 16 Maßnahmen gegen Abhängigkeit von Importen und fossilen Energien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6663 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine seit 2022 hat die Verwundbarkeit globaler Agrarmärkte deutlich gemacht: Weizen- und Sonnenblumenölpreise stiegen sprunghaft an. Hinzu kommen wiederkehrende Dürren in europäischen Anbauregionen, Blockaden von Schifffahrtsrouten sowie Exportbeschränkungen durch Agrargroßmächte wie Indien, Russland und die USA. Deutschland importiert erhebliche Mengen an Futtermitteln, Düngemitteln und Agrarrohstoffen wie Kakao, Soja und Palmöl, wobei die Herkunft oft auf wenige Regionen konzentriert ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht darin eine systemische Sicherheitslücke und reagiert mit dem Antrag BT-Drs. 21/6663.
- 30 % — Ziel-Anteil des ökologischen Landbaus an der deutschen Landwirtschaft bis 2030 laut Antrag.
- 16 Forderungen — umfasst der Maßnahmenkatalog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung.
- 13 Prinzipien — umfasst das von der FAO entwickelte Agrarökologie-Konzept, auf das der Antrag sich stützt.
Im Detail
Die Ernährungssouveränität muss Teil einer vorsorgenden Sicherheitspolitik werden. Ein nach agrarökologischen Prinzipien diversifiziertes Landwirtschafts-, Landschafts- und Ernährungssystem macht Deutschland krisenfest und sicherer.
— Begründung BT-Drs. 21/6663, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Lebensmittelversorgung in Deutschland ist anfälliger geworden: Dürren, Handelskonflikte, Cyberangriffe auf Infrastrukturen und geopolitische Spannungen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, wie schnell globale Lieferketten ins Stocken geraten können. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 23. Juni 2026 den Antrag BT-Drs. 21/6663 in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, Ernährungssouveränität als ressortübergreifende Aufgabe der Sicherheitspolitik zu verankern.
Ernährungssouveränität als Sicherheitsfrage
Der Antrag benennt eine Reihe struktureller Risiken, die die deutsche Lebensmittelversorgung gefährden: die Klimakrise mit Dürren und Hitzewellen, die Abhängigkeit industrieller Landwirtschaft von fossilen Energieträgern, die hohe Konzentration globaler Lieferketten auf wenige Regionen und Unternehmen sowie die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Cyberangriffen und hybriden Bedrohungen. Selbst bei Kulturen mit hohem Selbstversorgungsgrad wie Brotweizen oder Kartoffeln bestehen laut Drucksache erhebliche Risiken für Ernteausfälle und Preissteigerungen — insbesondere wenn Exportstopps wichtiger Produzenten wie Russland, Indien oder die USA hinzukämen.
Besonders einkommensschwache Haushalte und Menschen in der Grundsicherung tragen die Folgen steigender Lebensmittelpreise überdurchschnittlich. Der Antrag verknüpft die Frage der Ernährungssouveränität daher ausdrücklich mit sozialer Gerechtigkeit und demokratischer Resilienz. Auch der Bevölkerungsschutz rückt damit stärker in den Blick parlamentarischer Debatten.
16 Maßnahmen für krisenfeste Landwirtschaft
Der Maßnahmenkatalog umfasst 16 Forderungen. Im Kern verlangt der Antrag, die Förderinstrumente des Bundes, die Ressortforschung und die deutsche Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU konsequent auf klimaresiliente und agrarökologische Lebensmittelproduktion auszurichten. Konkret sollen Mischkulturen, Agroforstysteme, humusaufbauende Bewirtschaftung und wassersparende Produktionsweisen gefördert werden. Als quantifizierbares Ziel nennt der Antrag die Erhöhung des Ökolandbau-Anteils auf 30 Prozent bis 2030 — derzeit liegt Deutschland bei rund 11 Prozent.
Weitere Forderungen betreffen die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen: In Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Behörden, Kasernen und Pflegeheimen sollen die eingesetzten Lebensmittel überwiegend aus regionaler und ökologischer Erzeugung stammen. Damit richtet sich der Antrag auch an staatliche Großabnehmer, die durch ihre Einkaufspolitik regionale Wertschöpfungsketten stärken könnten.
Was gilt aktuell?
Derzeit gibt es keine verbindliche gesetzliche Pflicht zur Verwendung regionaler oder ökologischer Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU fördert zwar seit der Reform 2023 verstärkt Umweltleistungen durch sogenannte Eco-Schemes, eine verbindliche Ausrichtung auf agrarökologische Methoden fehlt jedoch. Das Saatgutrecht erlaubt den Nachbau und Tausch alter Sorten nur in eingeschränktem Rahmen, was der Antrag als reformbedürftig bezeichnet.
Abhängigkeiten reduzieren — auch bei Importen
Deutschland ist bei zahlreichen Agrarrohstoffen stark von wenigen Herkunftsregionen abhängig: Kakao stammt überwiegend aus wenigen westafrikanischen Anbaugebieten, Soja für Futtermittel zu großen Teilen aus Südamerika. Der Antrag fordert deshalb Investitionen in den Anbau heimischer Eiweißpflanzen, Phosphor- und Stickstoffrecycling sowie die Förderung erneuerbarer Energien auf landwirtschaftlichen Betrieben. Spekulationen mit Lebensmittelpreisen an den Börsen sollen eingedämmt werden; Hedging soll künftig ausschließlich zur Ernteabsicherung der Landwirte zulässig sein.
Das Thema Ernährungssicherheit ist eng verknüpft mit den Debatten über Moorschutz und Bodenqualität sowie mit dem nachhaltigen Rohstoffbezug entlang globaler Lieferketten. Auch die Entwicklungszusammenarbeit spielt eine Rolle: Der Antrag fordert ausreichend finanzielle Ausstattung, um lokale Wertschöpfung und globale Ernährungssouveränität zu stärken — ein Aspekt, der in den laufenden Debatten zur Nord-Süd-Kommission ebenfalls aufgegriffen wird.
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Besonders betroffen von Preisschwankungen und Versorgungsrisiken sind einkommensschwache Haushalte und Menschen in der Grundsicherung. Mittelbar sind alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sowie landwirtschaftliche Betriebe betroffen, die auf kostspielige Importe von Düngemitteln, Futtermitteln und fossiler Energie angewiesen sind. Der Antrag adressiert auch Gartenbaubetriebe, kleine Saatgutinitiativen und Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/6663). Als nächsten Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss — voraussichtlich den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft — sowie die erste Lesung im Plenum an. Eine abschließende Abstimmung im Bundestag ist erst nach Abschluss der Ausschussberatungen möglich.
- Agrarökologie
- Wissenschaftliches Konzept der FAO für nachhaltigere Landwirtschaft: setzt auf Artenvielfalt, Nährstoffkreisläufe, regionale Produktion und reduzierten Einsatz von Chemikalien und fossilen Energien.
- Ernährungssouveränität
- Das Recht und die Fähigkeit eines Staates oder einer Gemeinschaft, die eigene Lebensmittelproduktion selbst zu gestalten und sich weitgehend unabhängig von globalen Märkten zu versorgen.
- Mehrgefahrenversicherung
- Landwirtschaftliche Versicherung, die Ernteausfälle durch verschiedene Risiken wie Dürre, Frost, Starkregen oder Schädlingsbefall absichert.
Was bedeutet Ernährungssouveränität konkret?
Ernährungssouveränität meint die Fähigkeit eines Landes, seine Bevölkerung weitgehend aus eigener, regionaler und krisenfester Produktion zu versorgen, ohne von globalen Importen oder volatilen Weltmarktpreisen abhängig zu sein.
Was fordert der Antrag zum Ökolandbau?
Laut Antrag soll der Anteil des ökologischen Landbaus an der deutschen Landwirtschaft bis 2030 auf 30 Prozent erhöht werden.
Was ist Agrarökologie?
Agrarökologie ist ein von der Welternährungsorganisation (FAO) entwickeltes Konzept für ökologischere, regionalere und krisenfestere Landwirtschaftssysteme, die auf Artenvielfalt, Nährstoffkreisläufen und reduzierten Chemikalieneinsatz setzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6663 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































