GIZ-Zahlungspanne: Linke hakt bei SAP-Pleite nach
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5899 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist die wichtigste Durchführungsorganisation der deutschen Entwicklungspolitik. Seit Januar 2026 kämpft sie mit einer missglückten Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA, die zu monatelangen Zahlungsausfällen führte. Betroffen sind lokale Partner in über 100 Ländern, darunter kleine NGOs und Dienstleister, die auf pünktliche Zahlungen angewiesen sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) kämpft seit Jahresbeginn 2026 mit erheblichen IT-Problemen. Grund ist eine Umstellung auf die SAP-Software S/4HANA, die zu massiven Zahlungsausfällen bei der deutschen Entwicklungsorganisation führt. Die Linke hakte in einer Kleinen Anfrage nach den Folgen für Partner im Globalen Süden nach.
Das Entwicklungsministerium wurde am 6. Februar 2026 über die Schwierigkeiten informiert worden, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 11. Mai 2026 auf die Drucksache 21/5899 mit. Seither treten „Einschränkungen bei Buchungen und Zahlungen“ auf. Betroffen sind lokale NGOs und kleinere Dienstleister in über 100 Ländern weltweit.
Komplexe Ursachen der IT-Panne
Zwei Hauptfaktoren haben zu den Zahlungsproblemen geführt, so die Regierung. Verzögerungen bei der Datenmigration aus verschiedenen Altsystemen haben Schwierigkeiten bereitet, außerdem sind technische Herausforderungen durch die Integration von Zentrale und Außenstruktur erst nach der Inbetriebnahme deutlich geworden. Dies ist bemerkenswert, da solche Probleme üblicherweise in Testphasen identifiziert werden sollten.
Die GIZ kann wegen einer neuen Software seit Monaten keine Rechnungen bezahlen – das betrifft die deutsche Entwicklungshilfe weltweit.
Geschäftsprozesse zur Beschaffung sind ebenso betroffen wie die Vergabe von Finanzierungen sowie Rechnungsprüfung und Buchhaltung. Bereits in rund 30 Fällen wurden Verzugszinsen gezahlt, bestätigt die Regierung. Konkrete Zahlen zu betroffenen Projekten oder Partnern kann sie jedoch nicht nennen.
Keine Sicherheitsrisiken bekannt
Sicherheitsrisiken durch die Zahlungsausfälle sind der Bundesregierung „zum aktuellen Zeitpunkt“ nicht bekannt, heißt es in der Antwort. Ein fester Zeitplan für die vollständige Behebung existiert nicht.
Die GIZ arbeitet daran, ausstehende Rechnungen abzuarbeiten. Hintergrund ist, dass ähnliche IT-Probleme bei anderen Regierungsorganisationen die grundsätzlichen Herausforderungen bei der Digitalisierung der Verwaltung verdeutlichen. Die Finanzierung des S/4HANA-Projekts geht nicht zulasten bestimmter Projekte, sondern ist Teil der Gesamtkalkulation der Gemeinkosten. Transparenz bei IT-Projekten bleibt ein wiederkehrendes Thema im Bundestag.
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Betroffen sind vor allem lokale Partnerorganisationen der deutschen Entwicklungshilfe in über 100 Ländern weltweit. Besonders kleinere NGOs und Dienstleister leiden unter den Zahlungsausfällen, da sie oft keine Reserven für Vorfinanzierungen haben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 11.05.2026) GIZ-Zahlungsausfälle – SAP-Migration gefährdet Entwicklungsprojekte weltweit →
- SAP S/4HANA
- Moderne Unternehmenssoftware von SAP, die verschiedene Geschäftsprozesse wie Buchhaltung und Zahlungen integriert.
- GIZ
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – die wichtigste Organisation für deutsche Entwicklungshilfe weltweit.
- Datenmigration
- Übertragung von Daten aus alten IT-Systemen in ein neues System – ein komplexer und fehleranfälliger Prozess.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/5899 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































