Von Regierung beantwortet
Forschungsausschuss: AfD kritisiert mündliche Regierungsberichte
Hintergrund
Parlamentarische Kontrolle erfordert angemessene Vorbereitung der Abgeordneten auf Ausschusssitzungen. Die AfD sieht das parlamentarische Informations- und Kontrollrecht gefährdet, wenn die Bundesregierung im Forschungsausschuss ausschließlich mündlich berichtet, ohne vorab einsehbare schriftliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nach § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages sind Ausschüsse vorbereitende Beschlussorgane, die fundierte Entscheidungen treffen müssen.
Die AfD-Fraktion beanstandet die Berichtspraxis der Bundesregierung im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. In ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/5607) haben die Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann und Adam Balten konkret nach der Häufigkeit mündlicher Berichte ohne vorab bereitgestellte schriftliche Unterlagen gefragt.
Wenn Politiker wichtige Entscheidungen über Forschungsförderung treffen sollen, brauchen sie Zeit zur Vorbereitung – doch oft gibt es nur mündliche Berichte ohne Papiere zum Vorlesen.
Die Antwort der Bundesregierung vom 12. Mai 2026 fiel ernüchternd aus. Auf die Frage nach der Zahl der Sitzungen zwischen Januar 2025 und März 2026, in denen ausschließlich mündlich berichtet worden ist, erklärte sie: „Es wird keine zentrale Datenbank oder Statistik geführt, aus der sich die gewünschte Erhebung generieren ließe.“ Dies ist bemerkenswert, da parlamentarische Kontrolle auf nachvollziehbare Verfahren angewiesen ist.
Die AfD sieht darin Schwierigkeiten für Abgeordnete, ohne schriftliche Vorlagen ihre parlamentarische Kontrollfunktion auszuüben. Die Regierung rechtfertigt ihre Praxis mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das parlamentarische Informationsrecht steht „unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit“.
Regierung bleibt vage bei Standards
Konkrete interne Maßstäbe für die Entscheidung zwischen schriftlichen und mündlichen Berichten? Fehlanzeige. Die Bundesregierung gab hierzu keine spezifischen Antworten, sondern verwies lediglich auf ihre Vorbemerkung mit verschiedenen „Berichtsformaten“ – ohne nähere Spezifizierung. Hintergrund ist die grundsätzliche Frage nach der Transparenz von Regierungshandeln gegenüber dem Parlament.
Auch bei Fragen zum zeitlichen Vorlauf für schriftliche Unterlagen und deren Mindestanforderungen erhielt die AfD keine detaillierte Antwort. Dies reiht sich ein in eine Serie von AfD-Anfragen zu Regierungshandeln und Ausgabenkontrolle.
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Betroffen sind alle Mitglieder des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie indirekt alle Bürger, da parlamentarische Kontrolle über Forschungsförderung und Technologiepolitik geschwächt werden könnte.
Die Antwort der Bundesregierung liegt vor und wurde am 12. Mai 2026 übermittelt. Da die Regierung hauptsächlich ausweichend geantwortet hat, könnten weitere parlamentarische Initiativen der AfD zur Verbesserung der Informationspraxis folgen.
- Parlamentarisches Informationsrecht
- Das Recht des Bundestages und seiner Ausschüsse, von der Bundesregierung Informationen zu verlangen, um die Regierungsarbeit kontrollieren zu können.
- Zumutbarkeitsgrenze
- Nach Bundesverfassungsgericht müssen nur Informationen bereitgestellt werden, über die die Regierung verfügt oder die mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können.























































