Antwort der Regierung ausste…
Informationsfreiheit: Grüne fragen Reformpläne der Regierung ab
Hintergrund
Die Bundesregierung hat mit der Einrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Reformen im Bereich Transparenz angekündigt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält die Ankündigung einer Reform des Informationsfreiheitsgesetzes, jedoch ohne ein Bundestransparenzgesetz einzuführen. Die Grünen hatten bereits 2019 einen Antrag für ein solches Gesetz gestellt.
Die Grünen-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zur geplanten Reform des Informationsfreiheitsrechts gestellt. Die Drucksache 21/5929 vom 13. Mai 2026 umfasst 15 detaillierte Fragen. Diese richten sich an die Reformvorhaben der Bundesregierung.
Trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bleibt unklar, was konkret geändert werden soll, so die Fraktion. Dies ist bemerkenswert, da das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes bereits seit Jahren in der Kritik steht. Ein Bundestransparenzgesetz nach Ländervorbild ist nicht vorgesehen, obwohl die Grünen dies bereits 2019 in einem entsprechenden Antrag gefordert haben.
Zentrale Kritikpunkte der Grünen
Die Abgeordneten Rebecca Lenhard, Dr. Konstantin von Notz und weitere Grünen-Politiker hinterfragen die Zuständigkeitsverteilung. Konkret geht es um das neu geschaffene Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und das Bundesinnenministerium. Ob eine Ressortabstimmung zur Reform stattgefunden hat und mit welchem Ergebnis, fragen sie.
Hintergrund ist die Diskussion über eine mögliche Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes in ersten Sondierungspapieren. Die Grünen fragen nach den Auswirkungen auf die Transparenz staatlichen Handelns.
Das Informationsfreiheitsgesetz gibt Bürgern das Recht, Informationen von Behörden zu erhalten – von Gutachten bis hin zu internen E-Mails.
Open Data und internationale Verpflichtungen
Auch den Stand der Open Data-Gesetzgebung thematisiert die Anfrage. Die Grünen fragen, ob die Bundesregierung den am Ende der vergangenen Wahlperiode erarbeiteten Gesetzesentwurf wieder aufgreifen wird. Sie verweisen dabei auf internationale Verpflichtungen im Rahmen der Open Government Partnership.
Ein weiterer Fokus liegt auf der zivilgesellschaftlichen Beteiligung. Ob entsprechende Organisationen bei der Erarbeitung der Reform formell beteiligt werden, fragen die Grünen. Sie erwähnen den von einem Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen vorgelegten Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes und fragen nach dessen Bewertung durch die Regierung.
Weitere Aspekte der Anfrage
Spezifische Punkte kommen hinzu. Die Kleine Anfrage behandelt die Häufigkeit von Beschwerden bei der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Außerdem geht es um archivrechtliche Schutzfristen und die Einbeziehung von Nachrichtendiensten in das Informationsfreiheitsrecht.
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Betroffen sind alle Bürger, die Informationen von Bundesbehörden anfordern möchten, sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und Medienvertreter, die auf Transparenz staatlichen Handelns angewiesen sind.
Die Bundesregierung hat zwei Monate Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Die Antwort wird Klarheit über die konkreten Reformpläne bringen und zeigen, ob ein Bundestransparenzgesetz geplant ist oder das bestehende Informationsfreiheitsgesetz nur überarbeitet wird.
- Informationsfreiheitsgesetz
- Gesetz, das Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden garantiert
- Open Government Partnership
- Internationale Initiative zur Förderung von Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Regierungsführung
- Bundestransparenzgesetz
- Geplantes umfassendes Gesetz für mehr Transparenz, das verschiedene Einzelgesetze zusammenfassen würde























































