Von Bundesregierung beantwor…
Demokratie leben: Grüne hinterfragen Umstrukturierung des Bundesprogramms
Hintergrund
Familienministerin Karin Prien hatte angekündigt, das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ umfassend zu überprüfen. Ende März 2026 wurde bekannt, dass die Programmbereiche ‚Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur‘ und ‚Innovationsprojekte‘ ab 2027 gestrichen werden sollen. Der Bundesrechnungshof hatte 2022 kritisiert, dass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle derzeit nicht möglich sei.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zur geplanten Umstrukturierung des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ geantwortet (BT-Drs. 21/5895 vom 11. Mai 2026). Weitreichende Änderungen am Förderprogramm gegen Extremismus und für Demokratiebildung werden darin bestätigt.
Zwei Programmbereiche werden gestrichen
Die Programmbereiche ‚Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur‘ und ‚Innovationsprojekte‘ entfallen ab 2027. Nach Angaben der Grünen betrifft diese Entscheidung mehr als 200 Projekte bundesweit. Dies ist bemerkenswert, da die Fraktion anführt, gerade ländliche Regionen und Ostdeutschland sind betroffen, wo über das Programm zivilgesellschaftliche Strukturen aufgebaut worden sind.
Die aktuelle Förderung endet zum 31. Dezember 2026, verweist die Bundesregierung. Ein neues Interessensbekundungsverfahren findet im Sommer 2026 statt. Projekte, die den neuen Schwerpunkten entsprechen und die Kriterien erfüllen, können sich erneut um eine Förderung bewerben.
Evaluation noch nicht abgeschlossen
Die Evaluation und Wirkungsanalyse der dritten Förderperiode sind noch nicht abgeschlossen, antwortet die Bundesregierung auf entsprechende Nachfragen. Die Kriterien sind gegenüber der zweiten Förderperiode weiterentwickelt und wirkungsorientiert ausgestaltet worden.
Hintergrund ist eine Kritik des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2022. Dieser hatte festgestellt, dass eine sachgerechte Zielerreichungskontrolle des Bundesprogramms derzeit nicht möglich sei. Konkretisierte Ziele und dokumentierte Ausgangszustände fehlten. Diese Punkte sind bei der Konzeption der dritten Förderperiode berücksichtigt worden.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert Projekte gegen Extremismus und für Demokratiebildung. Ab 2027 wird es umstrukturiert – viele bestehende Projekte müssen sich neu bewerben.
Haber-Verfahren zur Sicherheitsprüfung
Das sogenannte Haber-Verfahren zur Überprüfung neuer Partnerorganisationen wird eingesetzt, bestätigt die Bundesregierung. Dabei handelt es sich um einen Beitrag zur Entscheidungsfindung über die Vergabe staatlicher Leistungen. Konkrete Details zu den Prüfverfahren kann die Regierung nicht mitteilen, da sonst die Wirkung beeinträchtigt werden könnte.
Das Bundesprogramm wird entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD weiterentwickelt. Die Schwerpunkte Demokratiebildung und Extremismusprävention werden ab 2027 verstärkt abgebildet. Die genaue Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der Anpassung der Förderrichtlinie.
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Betroffen sind mehr als 200 Projekte bundesweit, insbesondere in ländlichen Regionen und Ostdeutschland. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die über Jahre Strukturen aufgebaut haben, müssen sich ab 2027 neu bewerben.
Für 2027 ist eine neue Förderrichtlinie geplant. Im Sommer 2026 soll es ein Interessensbekundungsverfahren geben. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinie ist noch nicht abgeschlossen.
- Haber-Verfahren
- Überprüfungsverfahren zur Sicherheitsbewertung von Förderempfängern unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes
- Bundesprogramm Demokratie leben!
- Bundesprogramm zur Förderung von Demokratie und Vielfalt sowie zur Extremismusprävention























































