- GKV-Bundeszuschuss von 14,5 Mrd. Euro wird 2027–2030 um 2 Mrd. Euro gekürzt
- Pflegereform PNOG und Primärversorgungssystem noch in Erarbeitungsphase
- Ab 2028 soll Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6583 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist seit Frühjahr 2025 im Amt. In Regierungsbefragungen und Interviews hat sie zahlreiche Reformvorhaben angekündigt — darunter ein Primärversorgungssystem, eine Pflegereform und ein Hilfsmittel- und Bürokratieabbaugesetz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6038 nach dem Stand dieser Vorhaben gefragt. Die GKV steht unter erheblichem Finanzdruck: Der Bund hat in den Jahren 2023, 2025 und 2026 Liquiditätsdarlehen in Höhe von insgesamt rund 5,6 Mrd. Euro gewährt, deren Tilgung nun gestreckt wird.
- 14,5 Mrd. Euro — GKV-Bundeszuschuss, seit 2017 unverändert; ab 2027 Kürzung um 2 Mrd. Euro geplant.
- 5,6 Mrd. Euro — Liquiditätsdarlehen des Bundes an die GKV (2023, 2025, 2026), Tilgung wird gestreckt.
- 250 Mio. Euro — zusätzliche Entlastung der GKV-Beitragszahler bereits im Jahr 2027 durch höhere Beitragspauschalen für Grundsicherungsbeziehende.
- 10 Mio. Euro — Förderprogramm des BMG für Versorgungsforschung und Nachwuchsgruppen im Bereich Frauengesundheit (bis 2031).
- 60 Prozent — Anteil der Krankenhäuser, die Anfang 2026 bereits KI nutzen; Ziel laut Digitalisierungsstrategie: 70 Prozent bis 2028.
Im Detail
Die Bundesregierung kann sich der Interpretation der Fragesteller ausdrücklich nicht anschließen. Die genannten Vorhaben wurden im Vergleich zur letzten Legislaturperiode in wesentlichen Punkten überarbeitet bzw. verändert, was im Ergebnis bei Betroffenen für eine erhebliche Steigerung der Akzeptanz gesorgt hat.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6583, Antwort zu Frage 30
Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer Finanzierungslücke, die politisch seit Jahren bekannt ist: Der GKV-Bundeszuschuss beträgt seit 2017 unverändert 14,5 Mrd. Euro jährlich — obwohl die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seither deutlich gestiegen sind. Die Bundesregierung hat auf 30 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, die ein Jahr nach Amtsantritt von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine Bilanz der angekündigten GKV-Reform forderten (BT-Drs. 21/6583, Antwort vom 19. Juni 2026).
GKV-Reform: Bundeszuschuss wird ab 2027 gekürzt
Das vom Kabinett am 29. April 2026 beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) sieht vor, das aktuelle Niveau des Bundeszuschusses von 14,5 Mrd. Euro vorerst beizubehalten — jedoch mit einer Kürzung um 2 Mrd. Euro in den Jahren 2027 bis 2030. Zugleich werden Liquiditätsdarlehen in Höhe von insgesamt rund 5,6 Mrd. Euro, die der Bund der GKV in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährt hat, durch gestreckte Tilgung zur Beitragssatzstabilität beitragen. GKV-Beitragszahler sollen bereits 2027 um zusätzliche 250 Mio. Euro entlastet werden, weil der Bund die Beitragspauschalen für Grundsicherungsbeziehende schrittweise erhöht. Bis 2031 soll diese Entlastung auf 2 Mrd. Euro anwachsen. Die parlamentarischen Beratungen zum GKV-BStabG sind laut Bundesregierung noch vor der Sommerpause 2026 geplant.
Pflegereform PNOG: Referentenentwurf in Anhörung
Für die Reform der sozialen Pflegeversicherung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 3. Juni 2026 die Ressortabstimmung und am 5. Juni 2026 das Anhörungsverfahren zu einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) eingeleitet. Der Entwurf sieht Maßnahmen zur Stärkung der häuslichen Pflege, zur Entbürokratisierung und zur Finanzstabilisierung auf Ausgaben- und Einnahmeseite vor. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die auf Entlastung warten, müssen sich noch gedulden: Ein konkreter Zeitplan für das parlamentarische Verfahren liegt nicht vor. Zu Themen wie dem Primärversorgungssystem — einem zentralen Reformprojekt, das Ministerin Warken im FAZ-Interview vom 14. Januar 2026 angekündigt hatte — verweist die Bundesregierung auf laufende Auswertungen eines seit Januar 2026 gestarteten Dialogprozesses. Erste gesetzliche Grundlagen sollen im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden, das sich noch vor der Kabinettfassung befindet.
Digitalisierung: KI in 60 Prozent der Krankenhäuser
Im Bereich der Digitalisierung verweist die Bundesregierung auf Fortschritte: Laut dem 3. DigitalRadar Krankenhaus nutzen Anfang 2026 bereits 60 Prozent der Krankenhäuser Künstliche Intelligenz — davon am häufigsten für die KI-gestützte Dokumentation per Text- und Sprachverarbeitung. Das erklärte Ziel der Digitalisierungsstrategie lautet, diesen Anteil bis 2028 auf 70 Prozent zu steigern. Die elektronische Patientenakte (ePA) soll schrittweise um weitere klinische Datentypen ergänzt werden; erste KI-gestützte Anwendungen sollen ab 2027 stufenweise verfügbar sein. Für die Frauengesundheit stellt das BMG bis 2031 bis zu 10 Mio. Euro für Versorgungsforschung und Nachwuchsgruppen bereit; bis zum Stichtag 13. Februar 2026 waren über 234 Bewerbungen eingegangen.
Was gilt aktuell?
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde zuletzt zum 1. Januar 1996 umfassend angepasst. Eine Modernisierung ist nach Angaben der Bundesregierung zwischen allen Beteiligten unstrittig; Ergebnisse einer seit Dezember 2025 tätigen BMG-Projektgruppe werden bis Ende 2026 erwartet. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) läuft zum 31. Dezember 2026 aus; Bund und Länder befinden sich über eine Anschlussfinanzierung im Austausch. Die ab 2028 geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ist im GKV-BStabG vorgesehen und wird laut Bundesregierung derzeit konkret vorbereitet.
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort zu Frage 30 die Kritik zurück, sie betreibe kein eigenständiges gesundheitspolitisches Agenda-Setting. Die laufenden Gesetzgebungsvorhaben seien im Vergleich zur letzten Legislaturperiode in wesentlichen Punkten überarbeitet worden, was zu einer erheblichen Steigerung der Akzeptanz bei Betroffenen geführt habe. Einen konkreten Gesamtüberblick über offene Zeitpläne enthält die Antwort nicht. Themen wie die Reform der Berufsgesetze für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, das Suizidpräventionsgesetz und das Gesundheitssicherstellungsgesetz befinden sich allesamt noch in der Referentenentwurfsphase.
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GKV-Versicherte und Beitragszahler sind direkt von der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses betroffen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige warten auf die angekündigte Entlastung durch das PNOG. Chronisch Kranke, Kinder und Jugendliche sowie Menschen im ländlichen Raum sind Zielgruppen mehrerer noch ausstehender Reformen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen mit Statusangaben zu laufenden Erarbeitungsprozessen, ohne konkrete Zeitpläne zu nennen. Bei Frage 25 korrigiert sie die Fragesteller: Das angegebene Interview habe nicht stattgefunden. Bei der Gesamtbewertung (Frage 30) weist die Bundesregierung die Kritik zurück, ohne inhaltlich auf die genannten Einzelvorhaben einzugehen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 19.06.2026) Grüne rechnen mit Gesundheitsministerin Warken ab →
- GKV-BStabG
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Ein vom Kabinett am 29. April 2026 beschlossenes Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- PNOG
- Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung: Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der sozialen Pflegeversicherung.
- GeDIG
- Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Ein geplantes Gesetz, das u. a. die Grundlage für KI-gestützte Auswertungen in der elektronischen Patientenakte schaffen soll.
Wie hoch ist der GKV-Bundeszuschuss aktuell?
Der Bundeszuschuss zur GKV beträgt seit 2017 unverändert 14,5 Mrd. Euro jährlich. Von 2027 bis 2030 ist laut GKV-BStabG eine Reduzierung um 2 Mrd. Euro im Rahmen der Haushaltskonsolidierung geplant.
Was ist das Pflegereformgesetz PNOG?
Das Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) befindet sich im Referentenentwurf-Stadium. Es soll Prävention, häusliche Pflege, Entbürokratisierung und Finanzstabilisierung der Pflegeversicherung stärken.
Wann kommt das Primärversorgungssystem?
Ein konkreter Zeitplan liegt laut Bundesregierung noch nicht vor. Erste Grundlagen sollen im Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) gelegt werden, das noch vor der Kabinettfassung steht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6583 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































