- Linke kritisiert Änderungen beim Grundwasserschutz
- Bestimmte Stoffe werden seit 2011 nicht mehr bilanziert
- Bundesregierung verteidigt das aufsichtlich genehmigte Verfahren
Endlager Schacht Konrad: Linke bohrt bei Grundwasserschutz nach
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6123 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Endlager Schacht Konrad in Salzgitter soll schwach- und mittelradioaktive Abfälle aufnehmen. Die ursprüngliche wasserrechtliche Erlaubnis von 2002 legte für viele wassergefährdende Stoffe wie Quecksilber, Blei und Nickel verbindliche Mengengrenzen fest. 2011 führte das Bundesamt für Strahlenschutz jedoch ein neues Verfahren ein, das bestimmte Stoffe als ‚wasserunlöslich‘ einstuft und sie damit von der Bilanzierung ausschließt.
Es könnte sein, dass wir eine neue Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis brauchen. Oder im Änderungsverfahren die jetzige verändern können.
— Iris Graffunder, BGE-Geschäftsführerin, zitiert in Tagesschau-Bericht
Die Linken-Fraktion hat bei der Bundesregierung detailliert zum Grundwasserschutz beim geplanten Endlager Schacht Konrad nachgefragt. In ihrer Antwort vom 22. Mai 2026 auf die Drucksache 21/6123 erläutert die Bundesregierung Änderungen bei den wasserrechtlichen Anforderungen.
Änderungen bei Bilanzierungsverfahren
Die Abgeordneten Cem Ince, Mareike Hermeier und Luigi Pantisano stellten fest, dass seit 2011 bestimmte Stoffe wie Quecksilber, Blei oder Polyethylen als ‚wasserunlöslich‘ eingestuft und damit nicht mehr bilanziert werden. Dies ist bemerkenswert, da die ursprüngliche wasserrechtliche Erlaubnis von 2002 noch konkrete Mengengrenzen festgelegt hat.
Nur 43,7 Kilogramm Quecksilber hätten beispielsweise ursprünglich eingelagert werden dürfen. Auch für Platin galt eine strenge Grenze von 11 Gramm. Das neue Verfahren arbeitet hingegen mit sogenannten Deklarationsschwellenwerten oberhalb von 100 Prozent.
Begründung der Bundesregierung
Die Bundesregierung führt aus, das 2011 eingeführte Verfahren beruht auf denselben hydrogeologischen Grundlagen wie die ursprüngliche Genehmigung. Hintergrund ist, dass die Aufsichtsbehörde NLWKN dem überarbeiteten Verfahren zugestimmt hat. Es werden ’sehr konservative Modellannahmen‘ zum Schutz des oberflächennahen Grundwassers verwendet.
Wie die BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder bereits 2025 erklärte: ‚Im Moment gibt es kein einziges Gebinde, das stofflich den Stempel hat, um eingelagert werden zu dürfen.‘
Auswirkungen auf die Praxis
Von 362 ursprünglich zugelassenen Stofflisteneinträgen sind aktuell 110 gesperrt. Dies geht auf Änderungen der Trinkwasserverordnung 2023 zurück. Die Bundesregierung gibt an, dass mittelfristig etwa 6.000 Kubikmeter Atommüll pro Jahr die Anforderungen erfüllen sollten.
Die Linke fragte auch, ob die von der Entsorgungskommission (ESK) empfohlenen Überprüfungen der konservativen Modellansätze durchgeführt werden. Dies wird ‚derzeit geprüft‘, so die Bundesregierung.
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Betroffen sind alle Bürger im Einzugsgebiet des Grundwassers rund um das Endlager Schacht Konrad in Niedersachsen sowie generell der Schutz der Trinkwasserversorgung. Auch die Atommüll-Produzenten und die Betreiberin BGE sind von den veränderten Genehmigungsverfahren betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen, verweist aber häufig auf laufende Prüfungen und noch nicht absehbare Ergebnisse. Bei konkreten Mengenangaben bleibt sie vage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.05.2026) Rechtsextremismus in der Bundeswehr: Die Linke fordert Aufklärung zu 333 Fällen →
- Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (gwE)
- Spezielle Genehmigung für wassergefährdende Anlagen, die besonders strenge Auflagen zum Schutz des Grundwassers enthält.
- Deklarationsschwellenwert (DSW)
- Grenzwert, unterhalb dessen Stoffe nicht bilanziert werden müssen. DSW >100 bedeutet faktisch keine Mengenbegrenzung.
- G-2-Status
- Qualifikationsstufe für Atommüll-Gebinde nach dem Entsorgungsgesetz, die zur Übergabe an die Zwischenlager-Gesellschaft berechtigt.
Was ist das Problem beim Endlager Schacht Konrad?
Seit 2011 müssen bestimmte als 'wasserunlöslich' eingestufte Stoffe nicht mehr bilanziert werden, obwohl die ursprüngliche Genehmigung Mengengrenzen festlegte.
Wie viele Abfallgebinde sind betroffen?
Von 362 Stofflisteneinträgen sind aktuell 110 gesperrt. Nur etwa 6.000 Kubikmeter pro Jahr sollen künftig die Anforderungen erfüllen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6123 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/6123 | Antwort | Original-PDF | dip.bundestag.de

































































