- 37 internationale Hilfsorganisationen seit Dezember 2025 in Israel deregistriert
- Geplantes NGO-Steuergesetz: bis zu 46 Prozent Abgabe auf ausländische Fördermittel
- Deutschland fördert sechs palästinensische NGOs weiterhin nicht — ohne öffentliche Begründung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6594 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Israel hat im Dezember 2025 die Registrierung von 37 internationalen Hilfsorganisationen — darunter Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Save the Children — nicht verlängert, nachdem neue Registrierungsregeln eingeführt wurden, die unter anderem die Übermittlung sensibler Mitarbeiterdaten verlangen. Ein einstweiliger Stopp des Arbeitsverbots durch den Obersten Gerichtshof in Jerusalem ist bis zum Abschluss des Verfahrens in Kraft. Parallel läuft in der Knesset das Gesetzgebungsverfahren zum NGO-Besteuerungsgesetz, das sich laut Bundesregierung nach vorbereitender Lesung im Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz befindet. Seit Oktober 2021 stuft Israel sechs palästinensische Organisationen als terroristische Vereinigungen ein — eine Einstufung, die die EU und Deutschland zurückweisen, die aber zum Entzug deutscher Fördermittel geführt hat.
- 37 INGOs — seit 31. Dezember 2025 in Israel deregistriert, darunter Oxfam, Ärzte ohne Grenzen, Save the Children
- 23–46 % — geplanter Steuersatz auf ausländische NGO-Fördermittel laut NGO-Besteuerungsgesetz
- 6 palästinensische NGOs — Al-Haq, Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC, Bisan Center: deutsche Förderung seit Oktober 2021 eingestellt
- bis zu 5 Jahre Haft — sieht der geplante Gesetzentwurf zur Kriminalisierung der IStGH-Zusammenarbeit vor, bei Weitergabe geheimer Daten sogar lebenslänglich
- 22. Oktober 2025 — IGH-Gutachten zu völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht, auf das die Bundesregierung ihr Handeln stützt
Im Detail
Registrierungsregelungen, wie beispielsweise die erforderliche Übermittlung von lokalen Mitarbeiterdaten, sind international unüblich und können nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit von Organisationen gefährden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6594
Humanitäre Hilfsorganisationen verlieren in Israel zunehmend ihre Handlungsgrundlage: 37 internationale NGOs — darunter Oxfam, Ärzte ohne Grenzen und Save the Children — sind seit dem 31. Dezember 2025 nicht mehr durch israelische Behörden registriert. Parallel treibt Israel zwei Gesetzentwürfe voran, die NGOs mit ausländischer Förderung mit Steuern von bis zu 46 Prozent belasten und die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) kriminalisieren könnten. Die Bundesregierung hat dazu am 22. Juni 2026 in BT-Drs. 21/6594 auf 21 Fragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geantwortet.
NGO-Beschränkungen: Bedenken, aber keine abschließende Bewertung
Das geplante NGO-Besteuerungsgesetz in Israel befindet sich laut Bundesregierung nach einer vorbereitenden Lesung im Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz der Knesset. Bei der letzten Ausschusssitzung am 13. Januar 2026 wurden keine gesetzgeberischen Fortschritte erzielt. Die Bundesregierung bewertet die im Gesetz vorgesehenen NGO-Beschränkungen ausdrücklich kritisch: Besteuerungssätze von 23 bis 46 Prozent auf ausländische Fördermittel hätten laut Bundesregierung das Potenzial, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen stark einzuschränken. Abschließende Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs könne die Bundesregierung derzeit jedoch nicht treffen, da das Verfahren noch läuft.
Ebenfalls kritisch sieht die Bundesregierung den zweiten Gesetzentwurf, der die Zusammenarbeit mit dem IStGH in Den Haag unter Strafe stellen würde. Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, bei Weitergabe geheimer Informationen sogar lebenslange Haft, sieht der Entwurf vor, der am 27. Februar 2025 im israelischen Kabinett gebilligt wurde. Seitdem ruht der Gesetzgebungsvorgang nach Angaben der Bundesregierung.
Deregistrierung: 37 Hilfsorganisationen ohne gültige Registrierung
Die 37 internationalen Hilfsorganisationen verloren ihre israelische Registrierung, weil neue Regularien die Übermittlung sensibler personenbezogener Mitarbeiterdaten verlangen — etwas, das die NGOs als unvereinbar mit Datenschutzrecht und humanitären Prinzipien werten. Israel gewährte eine 60-tägige Übergangsfrist. Das israelische Oberste Gericht in Jerusalem hat das Arbeitsverbot per einstweiliger Verfügung vorläufig gestoppt; das Verfahren ist noch anhängig. Ein Vertreter der Deutschen Botschaft in Tel Aviv war bei der Anhörung am 23. März 2026 anwesend.
Die Bundesregierung stuft die Registrierungsanforderungen als international unüblich ein und erklärt, sie könnten die Unabhängigkeit der Organisationen gefährden. Humanitäre Organisationen und UN-Agenturen hätten wiederholt davor gewarnt, dass die Deregistrierung die humanitäre Lage in Gaza und dem Westjordanland verschärfen könnte, weil keine geeigneten Ersatzmaßnahmen für Güterlieferungen und Personalzugang bestünden. Deutschland setzt seine Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen im Rahmen deren gültiger Registrierung bei der palästinensischen Autonomiebehörde fort.
Förderstopp für palästinensische NGOs: Bundesregierung ohne eigene Erkenntnisse
Zu einem besonders heiklen Punkt der NGO-Beschränkungen — dem seit Oktober 2021 geltenden deutschen Förderstopp für sechs palästinensische Organisationen (Al-Haq, Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC, Bisan Center) — gibt die Bundesregierung an, zu konkreten Auswirkungen keine eigenen Erkenntnisse zu haben. Israel hatte diese Organisationen als terroristische Vereinigungen eingestuft; die EU und Deutschland wiesen diese Einstufung zurück. Dennoch wurde deutschen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit die weitere Förderung untersagt. Klare öffentliche Kriterien für eine Wiederaufnahme der Förderung nennt die Bundesregierung nicht; sie verweist auf Einzelfallprüfungen durch das Auswärtige Amt und die zuständigen Auslandsvertretungen.
Auch zwei israelischen Organisationen — Zochrot und New Profile — wurde die Förderung entzogen. Die Bundesregierung erklärt, die Unbedenklichkeitsprüfung eines deutschen Antrags, der die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen vorsah, sei nicht anstandslos verlaufen. Einen Zusammenhang mit den israelischen Gesetzesinitiativen oder der Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsmechanismen verneint die Bundesregierung.
Deutschlands diplomatisches Engagement
Bundesaußenminister Johann Wadephul hat die NGO-Beschränkungen nach Angaben der Drucksache in hochrangigen bilateralen Gesprächen mit Israel thematisiert. Vergleichbare Kritik wurde von einigen EU-Mitgliedstaaten und der EU selbst geäußert. Zur Frage der Vereinbarkeit der israelischen Maßnahmen mit der Vierten Genfer Konvention verweist die Bundesregierung auf ein IGH-Gutachten vom 22. Oktober 2025, demzufolge Israel als Besatzungsmacht grundsätzlich die Wahl der Hilfsorganisationen hat, jedoch ausreichende Hilfe zuzulassen verpflichtet ist.
Weiterführende Informationen zu deutschen Außenpolitik-Themen finden sich auch im Bericht zur Rüstungskontrollbeauftragten: Kosten und Bilanz nach Jahr 1. Zur Frage, wie Deutschland Menschenrechtsdokumentationen in Krisenregionen bewertet, ist auch der Beitrag zu Medizinunrecht DDR aufschlussreich für den Umgang mit historischer Aufarbeitung.
Weiterlesen:
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Demokratie leben!: 166,2 Mio. Euro Förderung im Jahr 2025
- PTBS als Berufskrankheit: Beratung läuft seit 2018
Unmittelbar betroffen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zielgruppen von 37 internationalen Hilfsorganisationen, die in Gaza und dem Westjordanland tätig sind, sowie sechs palästinensische NGOs (Al-Haq, Addameer, DCI-Palestine, UAWC, UPWC, Bisan Center) und zwei israelische Organisationen (Zochrot, New Profile), denen deutsche Förderung entzogen wurde. Mittelbar betroffen ist die gesamte Zivilbevölkerung in den palästinensischen Gebieten, die auf humanitäre Versorgung angewiesen ist.
Bei zentralen Fragen zu den Folgen des deutschen Förderstopps für sechs palästinensische Organisationen verweist die Bundesregierung darauf, keine eigenen Erkenntnisse zu haben, und zieht stattdessen auf frühere Drucksachen weiter. Konkrete Wiederaufnahme-Kriterien für die Förderung werden nicht benannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026)
- NGO-Besteuerungsgesetz (NGO Taxation Law)
- Israelischer Gesetzentwurf, der Nichtregierungsorganisationen mit ausländischer Förderung über einem bestimmten Schwellenwert zu politischer Enthaltsamkeit oder zur Zahlung einer Sondersteuer von 23–46 Prozent verpflichten würde.
- Außenpolitische Unbedenklichkeit
- Prüfverfahren des Auswärtigen Amts, das sicherstellen soll, dass durch Deutschland geförderte Auslandsprojekte nicht den außenpolitischen Zielen der Bundesregierung widersprechen.
- IStGH (Internationaler Strafgerichtshof)
- Internationales Gericht in Den Haag, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord verfolgt. Israel plant ein Gesetz, das die Zusammenarbeit israelischer Stellen mit dem IStGH unter Strafe stellen würde.
Was ist das NGO-Besteuerungsgesetz in Israel?
Ein Gesetzentwurf in der Knesset, der NGOs mit ausländischer Förderung verpflichten würde, politische Aktivitäten für drei Jahre einzustellen — oder eine Sondersteuer von 23 bis 46 Prozent auf Fördermittel zu zahlen.
Warum fördert Deutschland sechs palästinensische NGOs nicht mehr?
Die Bundesregierung verweist auf die außenpolitische Unbedenklichkeitsprüfung, benennt jedoch keine konkreten öffentlichen Kriterien für eine Wiederaufnahme der Förderung.
Was hat Deutschland gegen die Deregistrierung der 37 INGOs unternommen?
Bundesaußenminister Wadephul hat das Thema in bilateralen Gesprächen mit Israel angesprochen. Ein Botschaftsvertreter war bei der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof in Jerusalem am 23. März 2026 anwesend.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6594 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































