- 5,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland laut Pflegestatistik 2023
- Bis zu 2,1 Millionen Demenzfälle bis 2060 prognostiziert
- Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Regelungsbedarf zur Muttersprache in der Pflege
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6857 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrat für Niederdeutsch setzt sich seit Jahren für die Anerkennung der Muttersprache im Pflegealltag ein — unter anderem mit der Wittstocker Erklärung aus dem Jahr 2019. Die generalistische Pflegeausbildung, die seit 2020 gilt, enthält in ihren Rahmenlehrplänen keine ausdrückliche Regelung zur Berücksichtigung der Muttersprache, obwohl die Bedeutung sprachlicher Vertrautheit besonders für demenziell erkrankte Personen wissenschaftlich belegt ist. Die Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6521) zielte darauf ab, den bundesweiten Stand zu erfassen und möglichen Regelungsbedarf aufzuzeigen.
- 5.688.473 — Pflegebedürftige insgesamt in Deutschland laut Pflegestatistik 2023 (Quelle: Statistisches Bundesamt)
- 54,55 % — Anteil der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen (häusliche Pflege durch Angehörige)
- ca. 1,3 bis 1,8 Mio. — Geschätzte Zahl der Demenzerkrankten in Deutschland (2022/2023, je nach Quelle RKI oder DZNE)
- bis zu 2,1 Mio. — Prognose Demenzfälle für das Jahr 2060 bei steigender Lebenserwartung (WIdO-Studie, Juni 2026)
- 1.387.134 — Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen — das bevölkerungsreichste Bundesland hat absolut die meisten Pflegebedürftigen
Im Detail
Die Bundesregierung sieht keinen rechtlichen Änderungsbedarf.
— BT-Drs. 21/6857, Antwort zu Fragen 8 und 10
In Deutschland sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2023 insgesamt 5.688.473 Menschen pflegebedürftig — davon werden rund 54,5 Prozent zuhause durch Pflegegeld versorgt, 19,35 Prozent durch ambulante Pflegedienste und 14,06 Prozent vollstationär. Diese Zahlen bilden den Rahmen für eine politische Debatte, die bislang kaum öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat: Wie gut berücksichtigt das Pflegesystem die Muttersprache der Betroffenen — und sollte der Bund hier stärker regulierend eingreifen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/6857, übermittelt am 2. Juli 2026 durch das Bundesministerium für Gesundheit) auf zwölf Fragen der Fraktion Die Linke Stellung genommen. Das Ergebnis: Die Regierung sieht keinen gesetzlichen Regelungsbedarf. Bestehende Rahmenwerke wie das Pflegeberufegesetz (PflBG) und die Maßstäbe und Grundsätze zur Pflegequalität (MuG) seien ausreichend, um kultursensible Pflege — einschließlich Sprachkompetenzen — zu gewährleisten.
Muttersprache in der Pflege: Was gilt aktuell?
Das geltende Recht schreibt in § 113 SGB XI vor, dass kultursensible Pflege Teil der Qualitätssicherung ist. Zugelassene Pflegeeinrichtungen müssen sich an den MuG ausrichten, die auch die Berücksichtigung von Sprachkompetenzen umfassen. Im PflBG ist verankert, dass die Ausbildung den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund der zu pflegenden Menschen berücksichtigt. Eine ausdrückliche Verankerung der Muttersprache — etwa für Niederdeutsch, Minderheitensprachen, Deutsche Gebärdensprache oder Sprachen von Zugewanderten — fehlt in den Rahmenlehrplänen der generalistischen Pflegeausbildung jedoch.
Konkrete Daten darüber, wie viele Einrichtungen die Muttersprache beim Aufnahmeverfahren oder in der Biografiearbeit erfassen, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Sie geht allerdings davon aus, dass der größte Teil der zugelassenen Pflegeeinrichtungen die Muttersprache im Rahmen des obligatorischen Erstgesprächs erhebt.
Demenz und Muttersprache: Wachsende Herausforderung
Besonders relevant ist die Frage der Muttersprache in der Demenzpflege. Eine Studie des Robert Koch-Instituts aus dem Jahr 2025 geht für 2022 von rund 1,4 Millionen Demenzerkrankten in Deutschland aus (administrative Prävalenz). Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen schätzt die Zahl für Ende 2023 auf rund 1,8 Millionen. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat im Juni 2026 Prognosen veröffentlicht, nach denen die Zahl der Demenzfälle bei steigender Lebenserwartung von rund 1,3 Millionen im Jahr 2026 auf bis zu 2,1 Millionen im Jahr 2060 steigen könnte. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt nicht vor — die Bundesregierung verweist auf die fehlende Datenbasis.
Bei fortschreitender Demenz gewinnt der nonverbale Austausch an Bedeutung, wie die Bundesregierung anmerkt. Dennoch ist sprachliche Vertrautheit gerade in frühen und mittleren Krankheitsphasen ein anerkannter Qualitätsfaktor — Pflegekräfte, die die Muttersprache der Betroffenen sprechen, können diesen Vorteil laut Bundesregierung in die Interaktion einbeziehen. Doch weder Pflicht noch bundeseinheitliche Erfassung existieren.
Good-Practice-Beispiele: Digitale Lernplattformen und regionale Initiativen
Als erprobte Ansätze nennt die Bundesregierung das Projekt „Vielfalt Pflegen“, im Rahmen dessen eine eLearning-Plattform zur Förderung transkultureller Kompetenzen entwickelt wurde. Das Projekt „PflegeDigital 2.0“ bietet ein mobiles Lernsystem mit 22 interaktiven Modulen in sechs Sprachen — darunter Englisch, Spanisch, Portugiesisch, Vietnamesisch und Ukrainisch — und richtet sich ausdrücklich an Auszubildende mit Zuwanderungsgeschichte. Ob und wie diese Angebote flächendeckend genutzt werden, bleibt offen.
Im Bereich Niederdeutsch verweist die Anfrage der Fraktion Die Linke auf die Wittstocker Erklärung des Bundesrats für Niederdeutsch (2019) sowie das „PlattHart“-Siegel für Einrichtungen, die Plattdeutsch aktiv einsetzen. Berufsbildende Schulen haben in einigen Regionen bereits Niederdeutschunterricht in Pflegeausbildungen integriert. Die Bundesregierung sieht hier keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene — Lehrpläne sind Ländersache.
Die Antwort auf BT-Drs. 21/6857 verdeutlicht: Der Bund setzt auf bestehende Strukturen und Länderverantwortung. Ob das angesichts wachsender Pflegebedürftigkeit und zunehmend diverser Bevölkerung ausreicht, bleibt eine offene politische Frage. Die GKV-Verwaltungskosten und die Gesamtfinanzierung der Pflege stehen dabei ebenso im Fokus wie strukturelle Fragen der Versorgungsstruktur. Angesichts der Prognosen für das Jahr 2060 könnte das Thema Muttersprache in der Pflege in den kommenden Jahren deutlich an Dringlichkeit gewinnen.
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Betroffen sind in erster Linie die rund 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, darunter besonders demenziell Erkrankte, für die sprachliche Vertrautheit eine besondere Rolle bei Lebensqualität und Patientensicherheit spielt. Darüber hinaus betrifft das Thema Pflegefachkräfte in Ausbildung sowie zugewanderte Pflegekräfte, die auf mehrsprachige Lernangebote angewiesen sein können.
Bei mehreren Fragen zu konkreten Zahlen (Fragen 6 und 7: Erfassung der Muttersprache beim Aufnahmeverfahren, Biografiearbeit nach Bundesländern) verweist die Bundesregierung auf fehlende Datenlage. Fragen 9 und 11 wurden zusammengefasst beantwortet, ohne konkrete Förderpläne für berufsbegleitenden Spracherwerb zu benennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Muttersprache in der Pflege: Linke fragt nach Demenzversorgung →
- Generalistische Pflegeausbildung
- Seit 2020 gilt in Deutschland eine einheitliche dreijährige Pflegeausbildung, die ambulante, stationäre und Kinderkrankenpflege zusammenführt (Pflegeberufegesetz).
- MuG (Maßstäbe und Grundsätze zur Pflegequalität)
- Verbindliche Qualitätsstandards für zugelassene Pflegeeinrichtungen nach § 113 SGB XI, die u. a. kultursensible Pflege einschließen.
- PflBG (Pflegeberufegesetz)
- Das Bundesgesetz, das seit 2020 die Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson einheitlich regelt.
Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Deutschland?
Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts waren im Jahr 2023 insgesamt 5.688.473 Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon erhielten 54,55 Prozent Pflegegeld.
Wie viele Menschen in Deutschland leiden an Demenz?
Genaue Zahlen liegen der Bundesregierung nicht nach Bundesländern aufgeschlüsselt vor. Schätzungen reichen von 1,3 Millionen (2026) bis zu 2,1 Millionen Demenzfälle (2060 bei steigender Lebenserwartung).
Plant die Bundesregierung neue Gesetze zur Muttersprache in der Pflege?
Nein. Die Bundesregierung sieht keinen rechtlichen Änderungsbedarf und verweist auf bestehende Regelungen im Pflegeberufegesetz und die Maßstäbe und Grundsätze zur Pflegequalität.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6857 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































