- Bundespolizei-Hochschule Lübeck bildet künftige Führungselite und GSG-9-Kräfte aus
- Professor steht im Verdacht, rassistische Positionen jenseits der fdGO zu vertreten
- Landgericht Lübeck wies Klage des Professors gegen kritische Studie weitgehend ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7118 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck ist die zentrale Ausbildungsstätte für den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst des Bundes, darunter auch Angehörige der Antiterroreinheit GSG 9. Wissenschaftler des Jahrbuchs öffentliche Sicherheit diagnostizierten 2023 in Schriften des dort tätigen W3-Professors Sicherheitspolitik rassistische und autoritäre Positionen jenseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das von der Bundespolizei in Auftrag gegebene Gegengutachten wertete diese Kritik als nicht nachvollziehbar — eine Einschätzung, die sich die Bundesregierung laut früherer Antwort auf BT-Drs. 20/14954 zu eigen machte. Das Landgericht Lübeck wies jedoch die Klage des Professors gegen die Studie weitgehend ab und befand das verwendete Quellenmaterial als überwiegend korrekt. Zusätzlich schuf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 2 A 6.24) einen Präzedenzfall: Es wertete die Nutzung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch einen W3-Professor an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Nachrichtendienste als Dienstpflichtverletzung.
Im Detail
„Die in seinen Texten entfalteten Standpunkte ordnen wir auf der Grundlage unserer Textinterpretation als rassistisch und autoritär ein; wir verorten diese Positionen aus politikwissenschaftlicher Sicht jenseits der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO).“
— Daniel Peters und Matthias Lemke, Jahrbuch öffentliche Sicherheit 2023, zitiert in BT-Drs. 21/7118
An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck werden die künftigen Führungskräfte der Bundespolizei ausgebildet — darunter auch Angehörige der Antiterroreinheit GSG 9. Genau dort steht ein W3-Professor für Sicherheitspolitik seit Monaten im Fokus politischer und wissenschaftlicher Auseinandersetzungen: Kritiker werfen ihm vor, in seinen Schriften rassistische und antidemokratische Positionen zu vertreten. Die Fraktion Die Linke hat dazu am 13. Juli 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7118 eingereicht und stellt der Bundesregierung acht Fragen zu Verfassungstreue, dienstrechtlichen Konsequenzen und dem Umgang mit vorliegenden Gutachten.
Neurechte Positionen an der Bundespolizei-Hochschule
Im Mittelpunkt der Anfrage steht ein Sicherheitspolitik-Professor, den die Drucksache mit den Initialen S. M. bezeichnet. Wissenschaftler Daniel Peters und Matthias Lemke kamen 2023 im Jahrbuch öffentliche Sicherheit zu dem Schluss, die in seinen Texten entfalteten Standpunkte seien „als rassistisch und autoritär einzuordnen“ und lägen „jenseits der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Konkret identifizierten sie zentrale Elemente des sogenannten Ethnopluralismus — eines neurechten Konzepts, das ethnisch-kulturelle Trennung propagiert.
Im August 2025 wandte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit einem eigenen Gutachten an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und äußerte Bedenken, dass „ein ausgewiesener Extremist an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei tätig sei“. Die Bundesregierung hatte auf eine frühere Anfrage der damaligen Abgeordneten Martina Renner (BT-Drs. 20/14954) geantwortet und sich dabei ein Gegengutachten der Bundespolizei zu eigen gemacht, wonach die Kritik der Autoren Peters und Lemke „nicht nachvollziehbar“ sei.
Landgericht Lübeck stärkt kritische Studie
Diese Haltung der Bundesregierung geriet durch eine Gerichtsentscheidung unter Druck: Das Landgericht Lübeck befand, dass das in der kritischen Studie verwendete Quellenmaterial „ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist“ und wies die Klage des Professors in weiten Teilen ab. Die Linke fragt nun, ob die Bundesregierung angesichts dieses Urteils an ihrer bisherigen Einschätzung festhält — oder ob sie die Bewertung revidiert.
Zusätzlich Gewicht erhält die Anfrage durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2025 (BVerwG 2 A 6.24): Darin wertete das Gericht die Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs durch einen W3-Professor an der Hochschule des Bundes im Fachbereich Nachrichtendienste als Dienstpflichtverletzung. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die Äußerungen des Lübecker Professors vor diesem Präzedenzfall ebenfalls als Dienstpflichtverletzung einstuft.
Acht Fragen zu Verfassungstreue und Konsequenzen
Die acht Fragen der Kleinen Anfrage decken ein breites Spektrum ab: Sie reichen von der konkreten Frage, ob der Professor bereits auf Lebenszeit berufen wurde oder diese Entscheidung noch aussteht, bis hin zu der grundsätzlichen Einschätzung der Bundesregierung zur Verfassungstreue des Lehrenden. Außerdem fragen die Abgeordneten, warum der Professor nicht in der öffentlichen Lehrenden-Liste der Hochschule erscheint, wie die Bundesregierung den GdP-Brief bewertet und welche Konsequenzen aus dem Landgerichtsurteil gezogen werden.
Der Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes ist keine gewöhnliche Lehreinrichtung: Wer dort als Professor tätig ist, prägt die Wertvorstellungen der künftigen Führungselite einer der größten Sicherheitsbehörden Deutschlands. Genau deshalb ordnet Die Linke die Frage nach der Verfassungstreue des Lehrenden als besonders sensibel ein. Ähnliche Debatten über mögliche Extremismustendenz in staatlichen Ausbildungsstätten gibt es auch im Bereich der Nachrichtendienste — wie der Beitrag Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken beim Verfassungsschutz zeigt.
Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis zum 3. August 2026. Bis dahin bleibt offen, ob die Regierung ihre frühere Schutzposition gegenüber dem Professor beibehält oder angesichts der Gerichtsurteile neu bewertet. Mehr zum parlamentarischen Anfrage-Instrument erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage.
Weiterlesen:
- Rechtsextreme Musikszene: Linke fragt nach Erfassungslücken beim Verfassungsschutz
- Begriff erklärt: Schriftliche Kleine Anfrage
- Geplante Reform des Nachrichtendienstrechts bedeutet Aufbau des totalen Überwachungsstaates
Unmittelbar betroffen sind Studierende und Führungsnachwuchs der Bundespolizei, der an der Hochschule in Lübeck ausgebildet wird. Mittelbar berührt das Thema das Vertrauen der Öffentlichkeit in die politische Neutralität und Verfassungstreue einer der größten deutschen Sicherheitsbehörden. Auch die Gewerkschaft der Polizei als Interessenvertretung der Beamten ist in die Debatte einbezogen.
Die Linke: Die Fraktion thematisiert den Fall bereits zum wiederholten Mal parlamentarisch. Schon die frühere Abgeordnete Martina Renner hatte eine Anfrage gestellt (BT-Drs. 20/14954), deren Antwort aus Sicht der Fraktion unbefriedigend blieb. Mit BT-Drs. 21/7118 hakt Die Linke nun angesichts des Landgerichtsurteils und des Bundesverwaltungsgerichtsurteils erneut nach.
„Der DGB-Plan zeigt, dass es auch anders geht. Die Rente kann sicher gemacht werden, wenn Arbeitgeber und Gutverdiener ihren fairen Anteil beitragen. Damit liegt der Ball bei der Regierung. Anwachsende Altersarmut und arbeiten bis zum Umfallen mit dem Konzept der Rentenkommission, oder stabile Renten und erreichbarer Lebensabend mit dem Konzept… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7118) wurde am 13. Juli 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage, sie läuft damit bis zum 3. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- W3-Professur
- Höchste Besoldungsstufe für Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen; entspricht einer ordentlichen Professur mit vollständiger Lehr- und Forschungsverantwortung.
- Ethnopluralismus
- Ideologisches Konzept aus dem neurechten Spektrum, das ethnisch-kulturelle Trennung von Bevölkerungsgruppen propagiert; gilt als rassistisch kodierte Variante des Rassismus.
- freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO)
- Kernbestand des deutschen Verfassungsrechts: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Wer gegen die fdGO handelt, kann dienstrechtliche oder verfassungsschutzrechtliche Konsequenzen erfahren.
Um welchen Professor geht es in der Anfrage?
Gemeint ist ein W3-Professor für Sicherheitspolitik am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Lübeck, dessen vollständiger Name in der Drucksache mit 'S. M.' abgekürzt wird. Medien berichten unter dem Namen Stephan Maninger.
Was hat das Landgericht Lübeck entschieden?
Das Landgericht Lübeck stellte fest, dass das in der kritischen Studie verwendete Quellenmaterial 'ganz überwiegend nicht zu beanstanden ist' und wies die Klage des Professors in weiten Teilen ab.
Was fordert die Gewerkschaft der Polizei?
Die GdP wandte sich im August 2025 an Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und äußerte Bedenken, dass an zentraler Stelle der Werteorientierung des Führungsnachwuchses der Bundespolizei ein ausgewiesener Extremist tätig sei.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7118 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































