- 20 Millionen Notaufnahme-Kontakte jährlich betroffen
- 41,7% der Rettungsdienst-Patienten werden sofort stationär aufgenommen
- Einsparpotential im Milliardenbereich durch Finanzierungsreform
Notfallversorgung: Krankenhäuser strukturell unterfinanziert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6232 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2025 präzisierte Personalvorgaben für Notaufnahmen beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium wies diese jedoch am 2. April 2026 zurück – mit dem Argument, sie könnten die flächendeckende Versorgung gefährden. Die Grünen sehen das Problem nicht in den Qualitätsstandards, sondern in der seit Jahren unzureichenden Finanzierung der Notfallversorgung.
- 20 Millionen — Notaufnahmekontakte finden jährlich in deutschen Krankenhäusern statt
- 41,7 Prozent — Anteil der Rettungsdienst-Patienten, die sofort stationär aufgenommen werden
- 30 Prozent — Anteil der stationären Aufnahmen ohne Merkmale hoher Krankheitsschwere
- 23 Euro — Zuschläge pro Notfall betrugen 2022 rechnerisch nur diesen Betrag
- 1 Milliarde Euro — Einsparpotential durch bessere ambulante Vergütung laut Grünen-Gesetzentwurf
Im Detail
Eine kostendeckende ambulante Vergütung und eine eigenständige Vorhaltefinanzierung würden den systemischen Anreiz zur stationären Aufnahme reduzieren, erhebliche Einsparungen im Milliardenbereich ermöglichen und die flächendeckende Notfallversorgung strukturell sichern.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6232
Die strukturelle Unterfinanzierung der Notfallversorgung in deutschen Krankenhäusern führt zu stationären Aufnahmen und verteuert das Gesundheitssystem um Milliarden. Die Grünen-Fraktion wirft der Bundesregierung vor, statt einer Finanzierungsreform Qualitätsstandards zu verwässern.
20 Millionen Notfälle jährlich betroffen
Etwa 20 Millionen Patienten suchen jährlich deutsche Notaufnahmen auf. Nach einer BARMER-Analyse von 1,4 Millionen Rettungsdienstfällen werden 41,7 Prozent aller transportierten Patienten noch am selben Tag stationär aufgenommen. Bis zu 30 Prozent dieser Fälle weisen keine Merkmale hoher Krankheitsschwere auf. Sie können ambulant behandelt werden.
Was gilt aktuell?
Notaufnahmen erhalten für ambulante Notfallbehandlungen eine Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, die nicht kostendeckend ist. Die Vergütung für vollstationäre liegt dagegen erheblich höher – nach dem Krankenhausentgeltsystem. Dies schafft einen systemischen Anreiz zur stationären Aufnahme. Die Regierungskommission für Krankenhausversorgung stellte bereits 2022 fest, dass die Zuschläge rechnerisch nur 23 Euro pro Notfall betragen haben.
Qualitätsvorgaben zurückgewiesen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 20. November 2025 einstimmig präzisierte Personalvorgaben für Notaufnahmen beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium wies diese jedoch am 2. April 2026 zurück. Argument: Die erhöhten Personalanforderungen können die flächendeckende Notfallversorgung gefährden.
Die Grünen sehen das anders. Die neuen Vorgaben erhöhen die bestehenden Anforderungen nicht, sondern konkretisieren lediglich die bereits seit 2018 geltenden Standards. Gleichzeitig bleiben diese deutlich hinter den Empfehlungen der Fachgesellschaften zurück.
Einsparpotenzial im Milliardenbereich
Bereits eine Reduktion der Konversionsrate um wenige Prozentpunkte hat laut den Grünen ein Einsparpotenzial im Milliardenbereich zur Folge. Zum Vergleich: Europäische Länder weisen Konversionsraten zwischen 20 und 30 Prozent auf. Deutschland liegt bei 41,7 Prozent.
Die Bundesregierung hat strukturelle Finanzierungsinstrumente nicht genutzt: Die ursprünglich vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin ist im Krankenhausreformanpassungsgesetz gestrichen worden. Ein Grünen-Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der doppelt so hohe Einsparpotenziale wie der Regierungsentwurf ausweist, wurde nicht aufgegriffen.
13 Fragen an die Regierung
Die Grünen-Fraktion stellt der Bundesregierung 13 Fragen zur Finanzierung und Qualitätssicherung der Notfallversorgung. Sie fragen unter anderem nach den strukturellen Konsequenzen aus der Feststellung der Regierung, dass bereits die konkretisierten Personalvorgaben im bestehenden Finanzierungssystem nicht adäquat abgebildet sind.
Weitere Fragen betreffen die Streichung der Leistungsgruppe Notfallmedizin. Außerdem die Höhe der Konversionsraten in verschiedenen Versorgungsstufen und Maßnahmen für eine eigenständige Vorhaltevergütung für ärztliches Personal in Notaufnahmen.
Weiterlesen:
Betroffen sind jährlich etwa 20 Millionen Patienten, die deutsche Notaufnahmen aufsuchen. Davon werden 41,7 Prozent aller mit dem Rettungsdienst transportierten Patienten noch am selben Tag stationär aufgenommen – deutlich mehr als in anderen europäischen Ländern mit 20 bis 30 Prozent. Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung sind besonders belastet, da dort der Anteil der Vorhaltefinanzierung am geringsten ist.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, um die 13 Fragen der Grünen-Fraktion zu beantworten. Die Antwort wird voraussichtlich Ende Juni 2026 vorliegen. Parallel läuft das Prüfverfahren zu den G-BA-Beschlüssen.
- G-BA
- Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen und legt Qualitätsstandards fest.
- Konversionsrate
- Anteil der Notfall-Patienten, die nach der Erstuntersuchung stationär aufgenommen werden, anstatt ambulant behandelt zu werden.
Warum werden Notfall-Patienten zu oft stationär aufgenommen?
Krankenhäuser erhalten für stationäre Behandlungen deutlich höhere Vergütungen als für ambulante Notfallbehandlungen, was einen systemischen Anreiz zur Aufnahme schafft.
Was ist das Problem mit den G-BA-Qualitätsvorgaben?
Das Gesundheitsministerium wies neue Personalvorgaben zurück, obwohl diese nur eine Präzisierung bereits seit 2018 geltender Standards darstellen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6232 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































