- GKV-Ausgaben für Rettungsfahrten stiegen von 3,1 auf 7,0 Mrd. Euro (2015–2025)
- Über 8 Millionen Rettungsfahrten jährlich — Kosten oft nicht vollständig gedeckt
- Notfallreform soll Rettungsdienst als Sachleistung im SGB V verankern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7027 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Finanzierung des Rettungsdienstes ist in Deutschland Ländersache und wird uneinheitlich geregelt — teils über Gebührenordnungen, teils über Verträge zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte Anfang 2026, dass Krankenkassen keine Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Landkreis Teltow-Fläming übernehmen müssen, was laut Drucksache als Präzedenzfall für Brandenburg gilt. Parallel dazu haben einzelne Städte damit begonnen, einen Teil der Rettungskosten direkt an Patienten weiterzugeben. Die Bundesregierung plant eine Notfallreform, die Rettungsleistungen als Sachleistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern soll.
- 7,03 Mrd. Euro (2025) — GKV-Gesamtausgaben für Rettungsfahrten; 2015 lagen sie noch bei 3,1 Mrd. Euro.
- 5,08 Mrd. Euro (2025) — Ausgaben allein für Rettungswagen; 2015 waren es noch 1,98 Mrd. Euro.
- 341 Mio. Euro (2025) — Ausgaben für Flugrettung, ein Anstieg von 191,9 Mio. Euro im Jahr 2015.
- 8,09 Mio. Einsätze (2024) — Gesamtzahl der GKV-Leistungsfälle für Rettungsfahrten; 2015 waren es 7,26 Mio.
- 6,06 Mio. Rettungswageneinsätze (2024) — gegenüber 5,04 Mio. im Jahr 2015.
Im Detail
Notfallrettung ist keine reine Transport-, sondern eine hoch komplexe medizinische Leistung.
— Bundesregierung, BT-Drs. 21/7027, Antwort auf Frage 4
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Ausgaben für Rettungsfahrten in zehn Jahren mehr als verdoppelt: Von 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 7,03 Milliarden Euro im Jahr 2025. Das zeigen die Daten, die die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7027 vom 8. Juli 2026 als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/6625) vorgelegt hat. Trotz dieser enormen Summen deckt die GKV-Erstattung die tatsächlichen Kosten der Rettungsdienste vielerorts nicht vollständig ab — und in manchen Fällen gar nicht.
Rettungsdienst-Finanzierung: Lücke zwischen Leistung und Erstattung
Der Rettungsdienst ist rechtlich als Transportleistung eingestuft: Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Fahrtkosten zu übernehmen, die aus medizinisch zwingenden Gründen anfallen. In der Praxis leistet der Rettungsdienst jedoch weit mehr — von der Erstversorgung am Unfallort über notfallmedizinische Behandlungen bis hin zum Notfallmanagement. Diese Leistungen fließen in die Erstattungslogik kaum ein. Die Bundesregierung erkennt das Problem ausdrücklich an: „Notfallrettung ist keine reine Transport-, sondern eine hoch komplexe medizinische Leistung“, heißt es in der Antwort.
Hinzu kommt, dass die Finanzierungssystematik bundesweit uneinheitlich ist: In einigen Ländern gelten Gebührenordnungen, in anderen werden Entgelte zwischen Rettungsdienstträgern und Krankenkassen ausgehandelt. In beiden Varianten können Krankenkassen ihre Kostenübernahme per Festbetrag einseitig deckeln — mit der Folge, dass Patienten für den nicht gedeckten Teil selbst aufkommen müssen. Besonders zugespitzt hat sich die Lage nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Anfang 2026: Das Gericht entschied, dass Krankenkassen Fehlfahrten im Landkreis Teltow-Fläming nicht erstatten müssen. Dieser Richterspruch gilt laut Drucksache als Präzedenzfall für Brandenburg und könnte weitere Landkreise betreffen.
Kosten steigen — Datenlage bleibt lückenhaft
Die von der Bundesregierung vorgelegten Tabellen zeigen den Kostendruck in aller Deutlichkeit. Allein die Ausgaben für Rettungswagen stiegen von 1,98 Mrd. Euro (2015) auf 5,08 Mrd. Euro (2025). Die Flugrettung kostete die GKV 2025 rund 341 Mio. Euro — gegenüber 192 Mio. Euro im Jahr 2015. Gleichzeitig stieg die Zahl der GKV-Leistungsfälle von 7,26 Millionen (2015) auf 8,09 Millionen im Jahr 2024. Damit fahren Rettungswagen, Notarztwagen und Hubschrauber heute deutlich öfter und deutlich teurer als vor einem Jahrzehnt.
Trotz dieser Zahlen bleiben wesentliche Informationen unklar: Daten aufgeschlüsselt nach einzelnen Rettungsdienstträgern und nach Bundesländern liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Auch zu den tatsächlichen Gesamtkosten — also dem, was die Rettungsdienste wirklich aufwenden, unabhängig davon, was die GKV erstattet — fehlen dem Bund belastbare Zahlen. Die Bundesregierung verweist für weiterführende Daten auf einen Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus den Jahren 2020 und 2021. Aktuelle, bundesweit vergleichbare Erhebungen existieren demnach nicht.
Notfallreform soll Rettungsdienst-Finanzierung neu aufstellen
Die Bundesregierung setzt als Lösung auf eine geplante Notfallreform. Diese soll die medizinische Notfallrettung als Sachleistungsanspruch im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern. Statt die Kosten pauschal als Fahrtkosten zu behandeln, sollen drei separat abrechenbare Leistungsbestandteile eingeführt werden: Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung vor Ort und Notfalltransport. Die Entgelte müssen laut Bundesregierung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen vertraglich vereinbart werden. Die bisherigen Festbetragsregelungen für gesetzlich Versicherte entfallen damit. Die Bundesregierung erklärt, dass die vereinbarten Entgelte die tatsächlichen Kosten der Notfallrettung abdecken sollen — begrenzt durch die Zweckbindung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ob und wann die Notfallreform in Kraft tritt, ist aus der Drucksache nicht ableitbar. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Für Kommunen und Hilfsorganisationen, die seit Jahren steigende Kosten schultern, bleibt die Reform ein wichtiger, aber noch nicht abgeschlossener Schritt. Auch für die laufende Diskussion um die Finanzierungsstabilität der GKV liefert die Drucksache relevante Zahlen: Die explodierenden Rettungskosten sind ein wesentlicher Kostentreiber im System. Ähnliche Fragen zur Datenlage im Gesundheitsbereich stellen sich auch bei der Pflegepolitik, wo ebenfalls belastbare bundesweite Erhebungen fehlen.
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Betroffen sind in erster Linie gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten, die bei bestimmten Einsatzkonstellationen — etwa Fehlfahrten oder wenn die GKV-Erstattung unter den tatsächlichen Kosten liegt — mit eigenen Zuzahlungen rechnen müssen. Kommunen und Hilfsorganisationen als Rettungsdienstträger sind durch die Finanzierungslücke belastet. Rund 8 Millionen Rettungsfahrten jährlich fallen allein im GKV-System an.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu GKV-Ausgaben und Fallzahlen mit Tabellendaten, verweist jedoch für die Aufschlüsselung nach Trägern und Ländern sowie für tatsächliche Gesamtkosten auf fehlende eigene Daten. Die Antwort ist damit teilweise: die gesetzlich verfügbaren Statistiken werden geliefert, darüber hinausgehende Informationen werden mit Datenmangel erklärt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Rettungsdienst-Finanzierung: Kommunen bleiben auf Kosten sitzen →
- SGB V
- Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, einschließlich der Leistungsansprüche der Versicherten.
- Sachleistungsanspruch
- Ein Anspruch auf eine konkrete Leistung (z. B. ärztliche Behandlung oder Rettungsfahrt) direkt vom Leistungserbringer, ohne dass der Patient zunächst selbst zahlen und sich erstatten lassen muss.
- Fehlfahrt
- Ein Rettungseinsatz, bei dem sich nach Ankunft des Rettungswagens herausstellt, dass kein medizinischer Notfall vorliegt oder der Patient keine Behandlung benötigt.
Wie viel geben die Krankenkassen für Rettungsfahrten aus?
Im Jahr 2025 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen rund 7,03 Mrd. Euro für Rettungsfahrten — mehr als doppelt so viel wie 2015 mit 3,1 Mrd. Euro.
Warum müssen Patienten manchmal selbst zahlen?
Krankenkassen können ihre Kostenübernahme per Festbetrag deckeln. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Betrag, tragen Patienten die Differenz selbst — besonders bei Fehlfahrten, die Kassen in manchen Ländern gar nicht zahlen.
Was ändert die geplante Notfallreform?
Die Reform verankert die medizinische Notfallrettung als Sachleistungsanspruch im SGB V mit separat abrechenbaren Bestandteilen: Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Transport. Festbetragsregelungen entfallen dann für gesetzlich Versicherte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7027 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































