- Nutzen-Barwert B10-Ausbau: 572,59 Mio. Euro, Kosten: 391,79 Mio. Euro
- Elektrofahrzeuganteil von 68,4 % im MIV bis 2040 als Berechnungsgrundlage
- Planungskosten pauschal mit 18 % der Investitionssumme angesetzt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7066 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der geplante vierspurige Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (A 65) ist als Projekt B10-G11-RP im Bundesverkehrswegeplan 2030 eingestuft und wird im Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025–2029 für Projekte geführt, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird. Angesichts massiv gestiegener Baukosten in den vergangenen Jahren haben der Bundesrechnungshof, der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages sowie ein Gutachten der BUND-Kreisgruppe Südpfalz die Wirtschaftlichkeit des Projekts in Frage gestellt. Im Dezember 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr eine Aktualisierung der Kosten- und Wertansätze der Bundesverkehrswegeplanung, auf deren Basis das NKV neu berechnet wurde.
- 572,59 Mio. Euro — Barwert des Nutzens für das Projekt B10-G11-RP laut aktueller Bewertung
- 391,79 Mio. Euro — Barwert der Kosten für das Projekt B10-G11-RP
- 68,4 % — angenommener Elektrofahrzeuganteil im motorisierten Individualverkehr bis 2040
- 78,3 % — angenommener Elektrofahrzeuganteil im Güterverkehr bis 2040
- 18 % — pauschal angesetzte Planungskosten in Prozent der Investitionssumme für frühe Planungsstadien
Im Detail
Die aktuelle Bewertung des Projekts B10 – G11-RP wurde anhand der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und auf Grundlage der aktuellen Rahmenbedingungen durch die Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz für das Gesamtprojekt durchgeführt, wobei der Barwert des Nutzens zu 572.590 Mio. Euro und der Barwert der Kosten zu 391.794 Mio. Euro ermittelt wurde.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7066
Der geplante vierspurige Ausbau der Bundesstraße 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau steht seit Jahren in der Kritik — die Baukosten sind massiv gestiegen, das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) hat sich laut Bundesregierung dennoch kaum verändert. In BT-Drs. 21/7066 vom 9. Juli 2026 beantwortet das Bundesministerium für Verkehr die Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/6816) und legt die Berechnungsgrundlagen offen.
Nutzen-Kosten-Verhältnis beim B10-Ausbau
Die aktuelle Bewertung des Projekts B10-G11-RP wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz auf Grundlage der Methodik des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 vorgenommen. Das Ergebnis: Der Barwert des Nutzens beläuft sich auf 572,59 Mio. Euro, der Barwert der Kosten auf 391,79 Mio. Euro. Damit ergibt sich ein NKV deutlich über 1 — das Projekt gilt formal als wirtschaftlich. Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass BUND-Kreisgruppe Südpfalz und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages Zweifel an der Methodik geäußert hatten.
Was gilt aktuell?
Das Projekt ist im Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025–2029 geführt, für das bestandskräftiges Baurecht bis 2029 erwartet wird. Die Neubewertung des NKV erfolgte auf Basis der im Dezember 2024 vom Bundesministerium für Verkehr veröffentlichten aktualisierten Kosten- und Wertansätze der Bundesverkehrswegeplanung. Dabei flossen neue Fahrzeugstrukturprognosen ein: Für den Prognosehorizont 2040 wurden ein Elektrofahrzeuganteil von 68,4 Prozent im motorisierten Individualverkehr (MIV) sowie von 78,3 Prozent im Güterverkehr zugrunde gelegt.
Planungskosten und Zeitrahmen
Zur Frage der Planungskosten erklärt die Bundesregierung: Für frühe Planungsstadien (BVWP-Teilprojekte 1 bis 3) werden pauschal 18 Prozent der Investitionssumme — ohne Grunderwerbskosten — für einen Planungszeitraum von rund 90 Monaten angesetzt. Für weiter fortgeschrittene Teilprojekte (4 und 5) gelten geringere Planungskosten und kürzere Zeiträume: 72 Monate für den Vorentwurf, 24 Monate für den Bau.
Teilantwort bei rheinland-pfälzischen Vergleichsprojekten
Die Frage, bei welchen weiteren Projekten in Rheinland-Pfalz die Neuberechnung zu Abweichungen beim NKV geführt hat, beantwortet die Bundesregierung nicht mit eigenen Zahlen. Stattdessen verweist sie auf öffentlich zugängliche Online-Datenbanken des BVWP 2030 sowie auf die veröffentlichten NKV-Dossiers des Bundesministeriums für Verkehr. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Teilprojekten — wie von der Fraktion gefordert — unterbleibt damit für diesen Fragenteil. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Infrastrukturvorhaben, etwa bei der Führerscheinreform 2026, wo Wirtschaftlichkeit und gesellschaftlicher Nutzen ebenfalls abgewogen werden.
Politischer Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7066 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Debatte um das NKV des B10-Ausbaus ist kein rein technisches Verwaltungsthema. Der Bundesrechnungshof hatte die Kostenkalkulation des Projekts bereits beanstandet, und die BUND-Kreisgruppe Südpfalz ließ ein Fachgutachten erstellen, das die Berechnungsmethodik kritisch bewertet. Dass das NKV trotz massiv gestiegener Baupreise nur marginal gesunken ist, werfen Kritiker als methodisches Problem auf: Wenn gestiegene Kosten nicht ausreichend im NKV abgebildet werden, bleibt ein Projekt formal wirtschaftlich, obwohl der tatsächliche volkswirtschaftliche Mehrwert fraglich ist. Ähnliche Grundsatzfragen zur staatlichen Kostenkontrolle bei Infrastruktur zeigen sich auch bei Förderprogrammen — etwa bei den Wärmenetzen mit 373 Mio. Euro BEW-Förderung.
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Betroffen sind vor allem Pendler, Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Güterverkehr entlang der B 10 in der Südpfalz zwischen Hinterweidenthal und Landau. Auch die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz ist als ausführende Stelle unmittelbar in das Verfahren eingebunden. Umweltverbände wie der BUND beobachten das Projekt kritisch.
Bei Frage 3 zu Abweichungen bei anderen Projekten in Rheinland-Pfalz verweist die Bundesregierung lediglich auf öffentlich zugängliche Online-Datenbanken, ohne eigene Zahlen zu nennen. Die übrigen Fragen werden inhaltlich beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. B10-Ausbau Hinterweidenthal–Landau: Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Prüfung →
- Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)
- Kennzahl im Bundesverkehrswegeplan: Sie gibt an, wie viel Euro Nutzen (z. B. eingesparte Fahrtzeit, weniger Unfälle) je investiertem Euro Baukosten erwartet wird. Ein NKV über 1 gilt als wirtschaftlich.
- Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
- Das Planungsinstrument des Bundes, das alle Investitionsvorhaben in Bundesstraßen, Schiene und Wasserstraßen bis 2030 priorisiert und bewertet.
- Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025–2029
- Teilplan des BVWP, der diejenigen Projekte benennt, für die im Zeitraum 2025 bis 2029 bestandskräftiges Baurecht und Baubeginn erwartet werden.
Was ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) beim B10-Ausbau?
Das NKV setzt die prognostizierten Projektnutzen ins Verhältnis zu den Gesamtkosten. Für den B10-Ausbau zwischen Hinterweidenthal und Landau beträgt der Nutzen-Barwert laut Bundesregierung 572,59 Mio. Euro, der Kosten-Barwert 391,79 Mio. Euro.
Welcher Elektrofahrzeuganteil wurde für die B10 berechnet?
Für den Prognosehorizont 2040 wurden 68,4 Prozent Elektrofahrzeuge im motorisierten Individualverkehr und 78,3 Prozent im Güterverkehr zugrunde gelegt.
Wie werden Planungskosten beim BVWP 2030 kalkuliert?
Für frühe Planungsstadien (Teilprojekte 1–3) werden pauschal 18 Prozent der Investitionssumme (ohne Grunderwerbskosten) für einen Planungszeitraum von rund 90 Monaten angesetzt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7066 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































