- 120 Mio. Euro für Radwege an Bundesstraßen gestrichen
- Ausgabereste aus Sonderprogramm 'Stadt und Land' verfügbar
- Anti-Dooring-Assistenten nicht geplant
Radverkehr-Förderung: Grüne drängen auf Verkehrswende-Maßnahmen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6142 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Verkehrsministerkonferenz hatte im März 2026 in Lindau konkrete Maßnahmen zur Radverkehrsförderung beschlossen. Deutschland schneidet im europäischen Vergleich bei der Verkehrssicherheit von Radfahrern schlecht ab — die Zahl der getöteten Radfahrer steigt entgegen dem allgemeinen Trend. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs als Teil der Mobilitätswende verpflichtet.
- 100 Mio. Euro — aktuelle Haushaltsmittel für Radwege an Bundesfernstraßen (gekürzt von 120 Mio. Euro)
- 2026 ff. — Verfügbarkeit der Ausgabereste aus dem Sonderprogramm ‚Stadt und Land‘ für die Länder
- 2027 — Auslauf des Förderprogramms ‚Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen‘ ohne geplante Verlängerung
Im Detail
Eine Dynamisierung von Finanzhilfen ist nicht mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 7 GG vereinbar.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6142
Deutschland verzeichnet bei der Verkehrssicherheit für Radfahrer einen gegenläufigen Trend. Während die Zahl der Verkehrstoten insgesamt sinkt, steigt die Zahl der getöteten Radfahrer. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder forderte deshalb im März 2026 konkrete Maßnahmen vom Bund. Zurückhaltend zeigt sich die Bundesregierung.
Die Grünen-Fraktion erkundigte sich in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 25. und 26. März 2026 in Lindau. Eine langfristige Dynamisierung der Radverkehrsförderung über 2030 hinaus haben die Länder unter anderem gefordert. Planungssicherheit soll geschaffen werden.
Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Förderung
Eine automatische Erhöhung der Fördermittel lehnt die Bundesregierung ab. „Eine Dynamisierung von Finanzhilfen ist nicht mit Artikel 104b Absatz 2 Satz 7 GG vereinbar“, heißt es in der Antwort. Das Grundgesetz verbietet demnach eine automatisch ansteigende Bundesförderung.
Vollständig stehen den Ländern nun die Ausgabereste des Sonderprogramms „Stadt und Land“ zur Verfügung, die 2025 nicht haben verfügbar gemacht werden können. Mit dem Haushalt 2026 wurde die Radverkehrsförderung vom Einzelplan 12 in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen.
Was gilt aktuell?
Für Radwege an Bundesfernstraßen stehen 2026 nur noch 100 Millionen Euro zur Verfügung. Dies bedeutet eine Kürzung um 20 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Ansatz von 120 Millionen Euro. Eine Rückkehr zu diesem höheren Betrag im Haushalt 2027 fordern die Länder. Die Haushaltsaufstellung läuft noch.
2027 läuft das Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ aus. Eine Fortführung ist laut Bundesregierung nicht geplant. Stattdessen soll das Sonderprogramm „Stadt und Land“ entsprechende Mittel bereitstellen.
Sicherheitsmaßnahmen gegen Dooring-Unfälle
Weitere Maßnahmen lehnt die Bundesregierung bei der Verkehrssicherheit ab. Anti-Dooring-Assistenten in der EU-Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge verpflichtend vorzuschreiben, haben die Länder gefordert. Diese Systeme würden Autofahrer vor herannahenden Radfahrern beim Öffnen der Tür warnen. Lediglich auf eine frühere Antwort verweist die Bundesregierung.
Auch den „holländischen Griff“ will die Bundesregierung nicht in die Fahrausbildung integrieren — eine Technik, bei der Autofahrer mit der von der Tür entfernteren Hand ausstiegen und so automatisch nach hinten blickten. Ausreichend seien die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, argumentiert das Verkehrsministerium.
Im Kontrast zu den Zielen der Mobilitätswende und dem Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor steht die Haltung der Bundesregierung. Verstärkt setzen andere europäische Länder auf Radverkehrsförderung.
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Radfahrer profitieren direkt von besserer Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen. Länder und Kommunen sind auf Bundesförderung angewiesen, um Radwege zu bauen und zu sanieren. Autofahrer könnten durch neue Assistenzsysteme und Ausbildungsinhalte zu mehr Rücksichtnahme verpflichtet werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen überwiegend direkt, weicht aber bei konkreten Planungen häufig aus oder verweist auf laufende Prüfungen. Verfassungsrechtliche Einwände werden als Begründung für Ablehnungen angeführt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.05.2026) Radverkehrssicherheit: Grüne fordern erhöhte Bundesmittel und europäische Sicherheitsstandards →
- Artikel 104b GG
- Grundgesetzartikel über Finanzhilfen des Bundes an die Länder. Verbietet eine automatische Erhöhung der Mittel über die Zeit (Dynamisierung).
- KTF
- Klima- und Transformationsfonds — Sondervermögen des Bundes zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen.
- Vision Zero
- Verkehrssicherheitsstrategie mit dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren.
Was ist der 'holländische Griff'?
Eine Technik beim Aussteigen aus dem Auto: Mit der vom Türgriff entfernteren Hand öffnen, um automatisch nach hinten zu blicken und Radfahrer zu sehen.
Was sind Anti-Dooring-Assistenten?
Technische Systeme in Autos, die Fahrer vor herannahenden Radfahrern warnen, bevor die Tür geöffnet wird.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6142 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































