- 373 Mio. Euro BEW-Förderung bis Juni 2026 ausgezahlt
- 3.893 Förderanträge bewilligt, Bayern mit 1.033 an der Spitze
- Preiswirkungen für Fernwärmekunden erst 2028 auswertbar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7028 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist seit 2022 das zentrale Bundesinstrument für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Das Programm gliedert sich in vier Module: Planungsstudien und Transformationspläne (Modul 1), Neubau und Transformation von Wärmenetzsystemen (Modul 2), investive Einzelmaßnahmen (Modul 3) sowie Betriebskostenförderung (Modul 4). Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 lief die ergänzende Förderung kommunaler Wärmepläne über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative für neue Anträge aus. Die Förderung von Transformationsplänen über Modul 1 wurde zum 31. März 2026 eingestellt.
- 373,4 Mio. Euro — Gesamtbetrag der bis 22. Juni 2026 ausgezahlten BEW-Fördermittel seit Programmstart 2022.
- 3.893 Förderanträge — Bis 22. Juni 2026 bewilligte Vorhaben, davon 1.330 bei privaten Unternehmen und 1.623 bei Unternehmen mit kommunaler Beteiligung.
- 249,9 Mio. Euro — Ausgezahlte Mittel allein für Modul 2 (Neubau und Transformation von Wärmenetzsystemen), der investitionsintensivste Programmteil.
- 990 abgeschlossene Machbarkeitsstudien und Transformationspläne — Von insgesamt 2.659 bewilligten Modul-1-Vorhaben haben Antragsteller bei 990 den Verwendungsnachweis eingereicht.
- 2.244 Anträge für Transformationspläne — Bis zum Förderende am 31. März 2026 eingegangen; davon waren zum Auswertungszeitpunkt noch 968 in Bearbeitung.
Im Detail
Die BEW zielt darauf, Investitionen in die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung anzureizen, in dem durch die Förderung der Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgeglichen wird. Damit trägt die BEW mittelbar zur Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung bei, stellt aber keine direkte Subventionierung von Wärmepreisen dar.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7028, S. 10
Der Bund hat seit 2022 über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bis zum 22. Juni 2026 insgesamt 373,4 Millionen Euro an Kommunen, Stadtwerke, Energieunternehmen und Genossenschaften ausgezahlt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7028 vom 8. Juli 2026). Gleichzeitig räumt die Regierung ein, dass belastbare Aussagen darüber, ob die geförderten Projekte die Fernwärmepreise für Endkunden senken, stabil halten oder erhöhen, erst mit Abschluss der Programmevaluierung — voraussichtlich 2028 — möglich sein werden.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze: Zahlen im Überblick
Seit dem Programmstart wurden insgesamt 3.893 Förderanträge bewilligt. Bayern führt mit 1.033 bewilligten Anträgen deutlich vor Baden-Württemberg (732) und Nordrhein-Westfalen (470). Die Mehrzahl der Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (1.623) und private Unternehmen (1.330). Die ausgezahlten Mittel haben sich stark beschleunigt: Während 2023 erst knapp 457.000 Euro flossen, waren es 2025 bereits 154 Millionen Euro und allein im ersten Halbjahr 2026 rund 187 Millionen Euro.
Nach Fördermodulen entfällt mit 249,9 Millionen Euro der größte Auszahlungsanteil auf Modul 2, das den Neubau und die Transformation ganzer Wärmenetzsysteme fördert. Für Planungsstudien und Transformationspläne (Modul 1) wurden 84,7 Millionen Euro ausgezahlt, für investive Einzelmaßnahmen wie Biomassekessel oder Rohrleitungen (Modul 3) rund 38,8 Millionen Euro. Modul 4 (Betriebskosten) weist bislang keine Auszahlungen aus.
Was gilt aktuell?
Die BEW ist das zentrale Bundesinstrument für die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Sie fördert Planung, Investition und Betrieb von Fernwärmenetzen, die überwiegend auf erneuerbare Energien oder Abwärme umgestellt werden. Gefördert werden Machbarkeitsstudien, Transformationspläne, der Neubau von Wärmenetzsystemen sowie Einzelkomponenten wie Wärmespeicher und Rohrleitungen. Zum 31. März 2026 wurde die Förderung neuer Transformationspläne über Modul 1 eingestellt; bereits eingegangene Anträge werden weiterhin bearbeitet. Noch 968 Anträge für Transformationspläne befanden sich zum Auswertungsstichtag in Bearbeitung.
Preiswirkungen der BEW für Fernwärmekunden
Ob und in welchem Ausmaß die BEW-Förderung die Wärmepreise für angeschlossene Haushalte und Unternehmen beeinflusst, ist bislang nicht belastbar auswertbar. Die Bundesregierung erklärt, dass die BEW den Kostennachteil treibhausgasneutraler Wärmeerzeugung ausgleichen und damit mittelbar zur Bezahlbarkeit beitragen soll — eine direkte Subventionierung von Endkundenpreisen sei sie nicht. Da aus den laufenden Projekten überwiegend Planwerte vorliegen und die Zahl der abgeschlossenen Vorhaben in Modul 2 noch gering ist, lässt die Datenlage laut Bundesregierung noch keine fundierte Preisbewertung zu. Ein eigenständiges Preismonitoring des Bundeskartellamts für den Fernwärmesektor existiert nicht; das Amt überprüft Fernwärmepreise nur im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht.
Transparenzlücken bei externen Dienstleistern
Wer als externer Gutachter oder Planungsbüro von der Bundesförderung profitiert, lässt sich aus den BEW-Daten nicht systematisch ermitteln. Die Bundesregierung verweist darauf, dass entsprechende Daten weder maschinenauswertbar vorliegen noch ohne weiteres veröffentlicht werden dürften, da sie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Zuwendungsempfänger berühren. Ähnliches gilt für Daten zu externen Dienstleistern bei der kommunalen Wärmeplanung über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative: Hier werden die Daten erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise vorliegen.
Die Evaluierung des BEW-Programms läuft begleitend und umfasst unter anderem Angaben zu Zielbild, Ausbaupfad und geplantem Wärmeerzeugerportfolio aus den eingereichten Transformationsplänen. Diese Daten liegen zwar teilweise maschinenauswertbar vor, werden aber erst zusammen mit dem Evaluierungsbericht veröffentlicht. Bis dahin beschränkt sich die Transparenz über die Wirkungen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze auf Bewilligungs- und Auszahlungsstatistiken. Weitergehende Informationen zu Klimafinanzierung und Energiepolitik finden sich in weiteren Drucksachen des Bundestages. Auch die Debatte um Netzpaket und EGG-Novelle berührt verwandte Fragen des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Wärme- und Stromversorgung.
Weiterlesen:
- Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
- Potential von Netzpaket und EGG-Novelle effektiv nutzen
- Bundestag 20.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Kommunen, Stadtwerke, Energieunternehmen und Genossenschaften, die Fernwärmenetze betreiben oder ausbauen. Mittelbar sind alle Haushalte und Gewerbebetriebe betroffen, die an Fernwärmenetze angeschlossen sind oder künftig angeschlossen werden sollen — insbesondere in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, wo die meisten Förderanträge bewilligt wurden.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen mit konkreten Zahlen beantwortet. Bei Fragen zu externen Dienstleistern (Frage 4a) und zu Investitionsdaten aus Transformationsplänen (Frage 8a) verweist sie auf fehlende Maschinenauswertbarkeit und laufende Evaluierungen; bei Frage 4b auf noch ausstehende Verwendungsnachweise und Datenschutzprüfung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Wärmenetze: Förderstand, Investitionskosten und Fernwärmepreise →
- BEW
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze — staatliches Förderprogramm für den Auf- und Umbau von Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien, verwaltet vom BAFA.
- Transformationsplan
- Dokument, das den geplanten Umbau eines bestehenden Wärmenetzes auf erneuerbare Energien beschreibt und als Fördervoraussetzung in Modul 1 der BEW eingereicht wird.
- BAFA
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — die Behörde, die die BEW-Förderanträge prüft und bewilligt.
Wie viel Geld hat der Bund für Wärmenetze ausgezahlt?
Bis zum 22. Juni 2026 wurden insgesamt 373.441.845,80 Euro ausgezahlt. Den größten Anteil erhielt Bayern mit rund 197,6 Mio. Euro.
Wird Fernwärme durch die Förderung günstiger?
Die Bundesregierung kann das bisher nicht beantworten. Belastbare Daten zu Preiswirkungen werden laut Regierung erst nach Abschluss der Evaluierung, voraussichtlich 2028, vorliegen.
Was ist die BEW-Förderung?
Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt Kommunen, Stadtwerke und Unternehmen beim Auf- und Umbau von Fernwärmenetzen auf erneuerbare Energien. Sie wird vom BAFA verwaltet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7028 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































