- Rechtsextremisten mit Waffenerlaubnissen: Linke fordert bundesweite Zahlen
- Razzia-Funde 2025/2026: Schwarzpulver, Sprengstoff und Schusswaffen sichergestellt
- 24 Fragen zu Waffenbesitz, Schießübungen und Sprengstoffdepots bis Ende 2025
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7377 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Wiederholt haben Strafverfolgungsbehörden bei Razzien gegen Rechtsextremisten und Reichsbürger erhebliche Waffen- und Sprengstoffmengen sichergestellt. Im September 2025 wurden bei vier mutmaßlich rechtsextremen Soldaten und einem Polizisten scharfe Kurz- und Langwaffen gefunden. Im Februar 2026 stellten Beamte bei einem der rechtsextremistischen Szene zugeordneten 25-Jährigen in Weißenborn sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich sicher. Diese Vorfälle bilden laut Drucksache den Anlass der Anfrage. Die Fragesteller beziehen sich auf Berichte von MDR, NDR und taz.
Im Detail
„Im Februar 2026 fanden Beamtinnen und Beamten bei einem 25-Jährigen, der der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wird, in Weißenborn neben Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile und eine Stopfmaschine. Dazu sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7377
Waffen in den Händen von Neonazis, Reichsbürgern und staatsfeindlichen Gruppen: Wie groß ist das Problem, und was unternehmen die Behörden dagegen? Diese Frage stellt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage vom 28. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7377) an die Bundesregierung. In 24 detaillierten Einzelfragen verlangen die Abgeordneten um Ferat Koçak und Clara Bünger eine umfassende Bestandsaufnahme des Waffenbesitzes im rechtsextremistischen Spektrum für die Jahre 2024 und 2025.
Waffenbesitz Rechtsextremisten: Konkrete Auslöser der Anfrage
Den unmittelbaren Anlass für die Anfrage liefern mehrere aufsehenerregende Ermittlungsfälle. Im Februar 2026 stellten Beamte bei einem 25-Jährigen, der der rechtsextremistischen Szene zugeordnet wird, in Weißenborn im Burgenlandkreis neben Luftgewehren und Armbrüsten auch Schwarzpulver, Munitionsteile, eine Stopfmaschine sowie sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich sicher. Im September 2025 wurden bei Durchsuchungen gegen vier mutmaßlich rechtsextreme Soldaten und einen Polizisten mehrere scharfe Kurz- und Langwaffen gefunden. Auch ein AfD-Politiker geriet in den Fokus: Laut Medienberichten wurden bei ihm im August 2025 eine Vielzahl von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen sowie eine größere Menge Sprengstoff sichergestellt.
Was gilt aktuell?
Nach dem Waffengesetz (WaffG) müssen Behörden waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen, wenn der Inhaber die erforderliche Zuverlässigkeit verliert — etwa durch Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Organisationen. Verfassungsschutzbehörden übermitteln entsprechende Erkenntnisse an die zuständigen Waffenbehörden der Länder. Wie konsequent diese Prüfungen durchgeführt werden und wie viele Rechtsextremisten dennoch legale Waffenerlaubnisse halten, ist bundesweit nicht einheitlich erfasst. Das Nationale Waffenregister (NWR) enthält zwar alle erlaubnispflichtigen Schusswaffen, verknüpft diese Daten aber nicht automatisch mit Verfassungsschutzerkenntnissen.
24 Fragen zu Waffenbesitz, Sicherstellungen und Sprengstoff
Die Kleine Anfrage gliedert sich in mehrere Themenkomplexe. Erstens fragen die Abgeordneten, wie viele Rechtsextremisten, Reichsbürger und Personen aus dem Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zu den Stichtagen 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2025 über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügten — aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Daneben thematisiert die Anfrage, wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen im Nationalen Waffenregister auf diese Personengruppen registriert waren und in wie vielen Fällen Erlaubnisverfahren eingeleitet oder beendet wurden.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Sicherstellung illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen in den Jahren 2024 und 2025. Gefragt wird nach Gesamtzahl, Bundesland, Waffenart, Munition und dem Stand laufender Ermittlungsverfahren — einschließlich Verfahren nach den §§ 129 und 129a StGB, die den Tatbestand der Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen erfassen. Auch der Einsatz von Waffen bei Straftaten aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) rechts ist Gegenstand der Anfrage.
Darüber hinaus erkundigen sich die Fragesteller nach Waffenherstellungs-, Waffenhandels- und Schießstättenerlaubnissen für Rechtsextremisten sowie nach dokumentierten Schießübungen dieser Personengruppen im In- und Ausland. Schließlich umfasst die Anfrage einen eigenen Block zu Sprengstoff: Wie viele Sicherstellungen, verborgene Depots und illegale Transporte hat die Polizei 2024 und 2025 festgestellt, und in wie vielen dieser Fälle wurde ein politischer Hintergrund erkannt?
Waffenbesitz Reichsbürger: Besondere Gefährdungslage
Reichsbürger gelten seit Jahren als besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden. Viele von ihnen besitzen legal Waffen — ursprünglich als Jäger oder Sportschützen. Nachdem 2016 ein Reichsbürger in Georgensgmünd einen Polizeibeamten erschossen hatte, verschärften die Behörden die Überprüfungen. Dennoch zeigen aktuelle Fälle, dass der Waffenbesitz in diesem Spektrum weiterhin ein relevantes Sicherheitsthema bleibt, das parlamentarische Kontrolle erfordert. Die Anfrage steht in diesem Zusammenhang auch im Kontext der Debatte über die Strafrechtspraxis in Deutschland, die zuletzt intensiv geführt wird.
Die Bundesregierung muss die Anfrage innerhalb von 21 Tagen beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 18. August 2026.
Weiterlesen:
- Strafrechtspraxis in Deutschland muss auf den Prüfstand
- Abschiebungen 2026: 22.787 Fälle im Vorjahr – Linke fragt nach
- NS-Opfer-Schutzgesetz: Handelsverbot für KZ-Häftlingspost und Judensterne
Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, da die Anfrage auf die Sicherheitslage im Inland zielt. Besonders gefährdet sind Personengruppen, die von rechtsextremistischer Gewalt bedroht werden, darunter Geflüchtete und Bewohner von Asylunterkünften, nach denen die Anfrage in Frage 11 explizit fragt.
Am 22. Juli vor 10 Jahren wurden neun junge Menschen aus ihrem Leben gerissen. Von einem Rassisten und Rechtsextremisten, der sie aufgrund ihres Aussehens tötete. Der Schmerz sitzt auch zehn Jahre später noch sehr tief. Erinnern heißt kämpfen. Die Namen müssen jedes Jahr wieder genannt werden und es muss jedes… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7377) wurde am 28. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Frist läuft bis zum 18. August 2026. Eine Debatte im Bundestag ist bei Kleinen Anfragen nicht vorgesehen.
- PMK rechts
- Politisch Motivierte Kriminalität – rechts: Statistischer Erfassungsbereich für Straftaten mit rechtsextremistischem oder rechtsideologischem Hintergrund.
- §§ 129, 129a StGB
- Straftatbestände für die Bildung krimineller (§ 129) bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129a) im deutschen Strafgesetzbuch.
- Phänomenbereich Delegitimierung des Staates
- Verfassungsschutzkategorie für Personen und Gruppen, die die Funktionsfähigkeit oder Legitimität staatlicher Institutionen grundlegend in Frage stellen, ohne dem klassischen Rechts- oder Linksextremismus zuzuordnen zu sein.
Was sind Reichsbürger im Sinne dieser Anfrage?
Reichsbürger und Selbstverwalter sind Personen, die die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland ablehnen und teils eigene Staatsstrukturen beanspruchen. Sie gelten als eigener Phänomenbereich des Verfassungsschutzes.
Was ist das Nationale Waffenregister?
Das Nationale Waffenregister (NWR) ist eine bundesweite Datenbank, in der erlaubnispflichtige Schusswaffen und deren Besitzer zentral erfasst werden.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Bei Kleinen Anfragen gilt eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen ab Einreichung. Die Antwortfrist läuft bis zum 18. August 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7377 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































