Donnerstag, 11. Juni 2026

🏛 Thema: Drucksache 21/6328

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Die Drucksache 21/6328 behandelt die Forderung der AfD-Fraktion, § 188 des Strafgesetzbuches (StGB) abzuschaffen. Diese Norm schützt Personen der Zeitgeschichte, insbesondere Politiker, vor Beleidigungen und Schmähkritik. Die AfD argumentiert, dass die Regelung die Meinungsfreiheit übermäßig einschränkt und eine Privilegierung von Amtsträgern darstellt. Der Paragraf unterscheidet zwischen verschiedenen Personengruppen und ermöglicht Strafverfolgung bei Ehrverletzungen gegenüber Politikern, während allgemeine Beleidigungen nach § 185 StGB geregelt sind. Die Forderung der AfD löste eine parlamentarische Debatte aus, in der unterschiedliche Positionen zur Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Menschenwürde sowie zur besonderen Stellung von Politikern in der Öffentlichkeit verhandelt wurden.
❓ Häufige Fragen
Was ist § 188 StGB und wen schützt er?
§ 188 StGB regelt die Strafbarkeit von Beleidigungen gegen Personen der Zeitgeschichte, insbesondere Politiker. Er bietet einen erweiterten Schutz vor Schmähkritik im Vergleich zu allgemeinen Beleidigungen nach § 185 StGB.
Warum fordert die AfD die Abschaffung des Paragraphen?
Die AfD sieht § 188 StGB als ungerechtfertigte Beschränkung der Meinungsfreiheit und als unangemessene Privilegierung von Politikern an. Sie argumentiert, dass diese Regelung der freien politischen Debatte schadet.
Welche Argumente sprachen gegen die Abschaffung?
Gegner der Abschaffung vertreten, dass ein Schutz vor systematischer Herabwürdigung auch für Politiker notwendig ist und der Paragraf der verfassungsrechtlich geschützten Menschenwürde Rechnung trägt.
Hat der Bundestag die Abschaffung beschlossen?
Die Forderung der AfD wurde nicht in der Form angenommen. Der Bundestag beließ § 188 StGB in seiner bestehenden Form, lehnte aber weitere Diskussionen über Reformmöglichkeiten nicht ab.
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Schlagwort: Drucksache 21/6328

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