- 90.000 Euro Bundesmittel jährlich an die Stadt Worms weitergeleitet
- In 2022 und 2023 insgesamt knapp 10.000 Euro zurückgefordert
- Über 40 lokale Organisationen erhielten Projektfördermittel seit 2020
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7777 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und fördert lokale Projekte zu Demokratie, Toleranz und Vielfalt. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 laut Angaben der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1635 insgesamt 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Millionen Euro gefördert. Fördergelder fließen über kommunale ‚federführende Ämter‘ als Erstempfänger an lokale Organisationen als Letztempfänger. Die zweite Förderperiode des Programms endete am 31. Dezember 2024.
- 90.000 Euro — Jährliche Erstempfänger-Förderung der Stadt Worms aus ‚Demokratie leben!‘ (2020–2024)
- 40.000–45.000 Euro — Jährliche Mittel für die externe Koordinierungs- und Fachstelle (Diakonisches Werk bzw. Regionale Diakonie Rheinhessen)
- 5.731,66 Euro — Rückgeforderte Mittel für das Förderjahr 2022 wegen zweckwidriger Verwendung (vollständig erstattet)
- 4.201,89 Euro — Rückgeforderte Mittel für das Förderjahr 2023 wegen zweckwidriger Verwendung (vollständig erstattet)
- Über 40 Einzelprojekte — Zahl der geförderten Maßnahmen durch Letztempfänger in Worms im Zeitraum 2020 bis 2024
Im Detail
Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7777, S. 3
Jedes Jahr fließen 90.000 Euro Bundesmittel aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ an die Stadt Worms, die das Geld als Erstempfänger an lokale Vereine und Organisationen weiterleitet. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7294) hat die Bundesregierung in der Drucksache 21/7777 vom 28. August 2026 erstmals eine vollständige Übersicht der Letztempfänger und Projekte für die Jahre 2020 bis 2024 vorgelegt.
Demokratie leben! in Worms: Wer erhält die Fördergelder?
Die Anlagen zur Drucksache dokumentieren für jedes Förderjahr, welche Organisationen Projektmittel erhalten haben. Als externe Koordinierungs- und Fachstelle war von 2020 bis 2023 das Diakonische Werk Rheinhessen tätig und erhielt dafür jeweils 40.000 bis 45.000 Euro; ab 2024 übernahm die Regionale Diakonie Rheinhessen diese Funktion ebenfalls mit 45.000 Euro. Zu den Letztempfängern gehören über den gesamten Zeitraum unter anderem die ALISA Stiftung, der Stadtjugendring Worms, das Bündnis gegen Naziaufmärsche sowie kirchliche und interkulturelle Träger. Die Einzelprojekte reichen von Gedenkstättenfahrten und Antirassismus-Workshops bis zu Theaterprojekten und Demokratieveranstaltungen. Allein im Förderjahr 2023 finanzierte die Regionale Diakonie Rheinhessen sieben verschiedene Einzelmaßnahmen, darunter den ‚1. Wormser Demokratietag‘ mit 8.817,34 Euro als größtem Einzelposten.
Rückforderungen in zwei Jahren
Die Verwendungsnachweisprüfung ergab, dass in zwei Förderjahren Mittel nicht ordnungsgemäß eingesetzt wurden. Für das Jahr 2022 wurde ein Teilwiderruf in Höhe von 5.731,66 Euro (inklusive Zinsen) ausgesprochen; der Betrag wurde vollständig erstattet. Für das Förderjahr 2023 folgte ein weiterer Teilwiderruf über 4.201,89 Euro, ebenfalls wegen nicht mehr zweckentsprechend verwendeter Mittel — auch dieser Betrag wurde vollständig zurückgezahlt. Mahnbescheide wurden in keinem der Fälle ausgestellt. Für das Förderjahr 2024 ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen; für 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung noch keine Empfängerübersichten vor.
Wie funktioniert das Programm ‚Demokratie leben!‘?
Das Bundesprogramm wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert. Die Kommune — hier die Stadt Worms — fungiert als federführendes Amt und Erstempfänger. Sie leitet die Mittel auf Basis eines Begleitausschuss-Verfahrens an lokale Organisationen als Letztempfänger weiter. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft als Bewilligungsbehörde die kommunalen Anträge und kontrolliert jährlich die Verwendungsnachweise. Die zweite Förderperiode des Programms endete am 31. Dezember 2024. Begleitausschüsse, die an der Mittelvergabe beteiligt waren, existieren damit nicht mehr in der bisherigen Form.
Grenzen der Auskunft
Zu mehreren Fragen der AfD-Fraktion erklärte die Bundesregierung, keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen. So liegen ihr keine Informationen darüber vor, ob externe Personen an lokalen Förderentscheidungen beteiligt waren oder ob diese Mitglied in geförderten Organisationen sind. Ebenso werden Angaben zu Bundesveranstaltungen, an denen geförderte Organisationen teilgenommen haben, nach Auskunft des Ministeriums nicht systematisch erfasst. Anträge auf Einzelprojektförderung werden bei den Kommunen gestellt, weshalb der Bundesregierung auch hierzu keine Daten vorliegen. Die Drucksache dokumentiert damit eine Transparenz auf Ebene der Erstempfänger und der vergebenen Letztempfänger-Mittel — nicht aber alle Details zur lokalen Entscheidungsstruktur. Ähnliche Anfragen für andere Bundesländer sind in der Vergangenheit bereits veröffentlicht worden, darunter für Brandenburg und Thüringen.
Betroffen sind lokale Vereine, gemeinnützige Organisationen und kirchliche Träger im Bundestagswahlkreis 205 Worms, die als Letztempfänger Projektmittel aus dem Bundesprogramm erhalten haben. Mittelbar betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ein Interesse an der ordnungsgemäßen Verwendung von Bundesmitteln haben.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu Letztempfängern und Verwendungsnachweisen mit konkreten Anlagendaten. Zu den Fragen nach externer Beteiligung an Förderentscheidungen und nach Veranstaltungsteilnahmen (Fragen 8, 9, 12, 13) verweist sie auf fehlende eigene Erkenntnisse oder auf nicht vorhandene Erfassung solcher Daten. Für die Jahre 2025 und 2026 liegen keine Empfängerübersichten vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben! Worms: AfD fragt NGO-Förderung in Rheinland-Pfalz ab →
- Erstempfänger
- Die Kommune (hier: Stadt Worms), die Bundesmittel direkt vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhält und diese an lokale Organisationen weiterleitet.
- Letztempfänger
- Lokale Vereine oder Organisationen, die Fördermittel von der Kommune erhalten und damit konkrete Projekte umsetzen.
- Teilwiderruf
- Teilweise Rückforderung eines Förderbescheids durch die Bewilligungsbehörde, wenn Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Wie viel Geld erhielt die Stadt Worms pro Jahr?
Die Stadt Worms als Erstempfänger erhielt in jedem Jahr von 2020 bis 2024 jeweils 90.000 Euro aus dem Bundesprogramm 'Demokratie leben!'. Hinzu kamen Mittel für die externe Koordinierungs- und Fachstelle (40.000 bis 45.000 Euro jährlich).
Wurden Fördergelder zurückgefordert?
Ja: Für das Jahr 2022 wurden 5.731,66 Euro und für 2023 wurden 4.201,89 Euro wegen zweckwidriger Verwendung zurückgefordert und vollständig erstattet. Mahnbescheide wurden keine ausgestellt.
Welche Organisationen haben die Gelder erhalten?
Zu den Letztempfängern zählen u.a. das Diakonische Werk Rheinhessen, die ALISA Stiftung, der Stadtjugendring Worms, das Bündnis gegen Naziaufmärsche sowie zahlreiche weitere lokale Vereine und gemeinnützige Organisationen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7777 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































