- 27 Bahnprojekte im Bedarfsplan Schiene mit abgeschlossener Vorplanung
- Finanzdaten als Geschäftsgeheimnis eingestuft und nicht öffentlich
- Finanzierung weiterer Planung ab 2027 noch nicht gesichert
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7788 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bedarfsplan Schiene enthält die vom Bundestag beschlossenen Aus- und Neubauprojekte für das deutsche Schienennetz. Der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur gilt nach § 1 Absatz 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes als überragendes öffentliches Interesse. Die Finanzierung der laufenden Planungen ist laut Bundesregierung jedoch angespannt; in früheren Antworten (vgl. BT-Drs. 21/6301) verwies sie wiederholt auf die noch laufenden Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2027. Nicht mehr finanzierte Projekte können von der DB InfraGO AG nicht weiter geplant werden, was zu Verzögerungen und möglichen Mehrkosten führen kann.
- 27 Projekte — Gesamtzahl der in BT-Drs. 21/7788 abgefragten Bahnprojekte aus dem Bedarfsplan Schiene
- ~18 Projekte — Projekte, bei denen die Vorplanung nach Auskunft der DB InfraGO AG abgeschlossen ist
- 3 Projekte — Vorhaben, die sich laut Drucksache aktuell in der parlamentarischen Befassung befinden (München–Rosenheim, Hamburg–Hannover, Mühldorf–Landshut)
- 1 Projekt — Kurve Kassel: als einziges Vorhaben bereits in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Im Detail
Unter Abwägung zwischen dem parlamentarischen Auskunftsanspruch der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl der DB AG als auch der betroffenen privaten Unternehmen andererseits werden die erbetenen Informationen, soweit sie der Bundesregierung vorliegen, als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7788
Viele Bahnstrecken in Deutschland sind überlastet, Verspätungen sind alltäglich — und der Aus- und Neubau des Schienennetzes gilt gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse. Doch wie weit sind die 27 wichtigsten Bahnprojekte mit abgeschlossener oder bald abgeschlossener Vorplanung konkret gediehen? Und sind die nötigen Mittel für deren Weiterplanung gesichert? Antworten auf diese Fragen gibt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7788 vom 31. August 2026 — allerdings nur in Teilen.
Planungsstand der 27 Bahnprojekte im Überblick
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7207) zum Planungsstand von 27 Bahnprojekten bei abgeschlossener oder bald abgeschlossener Vorplanung Stellung genommen. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) übermittelte die Antwort am 28. August 2026. Bei der großen Mehrheit der abgefragten Projekte — darunter Aus- und Neubauvorhaben von der ABS Landshut–Plattling über den Großknoten Frankfurt und Hamburg bis zur ABS/NBS Augsburg–Ulm — teilt die DB InfraGO AG mit, dass die Vorplanung abgeschlossen ist. Einzelne Projekte befinden sich noch in der laufenden Erstellung der Vorplanung, etwa die KV-Anlage München Nord (Frage 17) oder das Überholgleis Böhla auf der ABS Leipzig–Dresden (Frage 2).
Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt Kurve Kassel (Frage 27): Dort wird nach Auskunft der DB InfraGO AG bereits die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Auch beim Großknoten Hamburg (Frage 9) wurden für zwei Teilprojekte bereits Entwurfs- und Genehmigungsplanungen (Leistungsphasen 3 und 4) beauftragt. Drei Vorhaben — ABS/NBS München–Rosenheim–Kiefersfelden–Grenze D/A (Frage 4), ABS/NBS Hamburg–Hannover im Projektbündel 2 (Frage 19) und ABS Mühldorf–Landshut im Projektbündel 9 (Frage 25) — befinden sich in der parlamentarischen Befassung, die dem Freigabebeschluss für die nächste Planungsphase vorausgeht.
Finanzierungsdetails bleiben geheim
Einen zentralen Teil der Anfrage kann die Bundesregierung öffentlich nicht beantworten: Alle Angaben zu investierten Mitteln, zum Finanzvolumen externer Ausschreibungen und zum künftigen Mittelbedarf (Teilfragen b, d und e) stuft sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG ein. Eine öffentliche Offenlegung dieser Zahlen könnte nach Einschätzung der Bundesregierung dazu führen, dass Baufirmen Rückschlüsse auf kalkulierte Vergabepreise ziehen und ihre Angebote entsprechend anpassen — was die Maßnahmen verteuern würde. Die entsprechenden Informationen werden daher als Verschlusssache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt. Berechtigte Abgeordnete können sie dort einsehen.
Keine Antwort auf Fragen zu Planungspausen
Die Fragesteller erkundigten sich auch nach Mehrkosten, die bei einer Wiederaufnahme von Projekten nach einer Planungspause entstehen würden (Teilfragen c und g). Diese Fragen beantwortet die Bundesregierung nicht — mit der Begründung, dass eine Pausierung der Planungen nicht stattgefunden habe und auch nicht stattfinde. Aus Sicht der Fragesteller — laut Vorbemerkung der Kleinen Anfrage — ist die Finanzierung von Bahnprojekten in der weiteren Planung derzeit nicht abgesichert, weil der Bund auf Haushaltsverhandlungen für 2027 verweist.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht liegt der Aus- und Neubau von Bahninfrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse (§ 1 Absatz 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz). Die Projekte des Bedarfsplans Schiene sind parlamentarisch beschlossen; ihre konkrete Umsetzung hängt jedoch von jährlichen Haushaltsansätzen ab. Solange die Mittel für 2027 nicht verabschiedet sind, bleibt die Weitergabe von Planungsaufträgen durch die DB InfraGO AG unsicher. Mehrere der 27 abgefragten Bahnprojekte warten zudem auf den Abschluss der parlamentarischen Befassung, bevor sie in die nächste Planungsphase eintreten können. Hintergrundberichte dazu, wie eng die Haushaltslage den Investitionsbedarf im Verkehrsbereich begrenzt, zeigen das strukturelle Spannungsfeld zwischen beschlossenen Projekten und verfügbaren Mitteln.
Die Antwort der Bundesregierung zeigt damit ein typisches Muster bei der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben: Der technische Planungsstand ist dokumentiert, die Kostentransparenz bleibt jedoch aus Wettbewerbsschutzgründen eingeschränkt, und die Finanzierungszusage für Folgejahre steht unter Haushaltsvorbehalt.
Betroffen sind Bahnreisende und Güterverkehrsunternehmen entlang der 27 abgefragten Korridore, darunter wichtige Strecken in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hannover und Sachsen. Darüber hinaus sind Beschäftigte der DB InfraGO AG und externe Planungsbüros betroffen, deren Projekteinsatz von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängt.
Die Bundesregierung beantwortet Fragen zum Planungsstand (Teilfrage f) für alle 27 Projekte. Angaben zu investierten Mitteln, Ausschreibungsvolumen und künftigem Mittelbedarf (Teilfragen b, d, e) werden vollständig verweigert und als VS-VERTRAULICH eingestuft. Fragen zu Mehrkosten bei einer Planungspause (Teilfragen c, g) werden mit dem Hinweis abgewiesen, eine Pausierung habe nicht stattgefunden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bahnausbau: Finanzierungslücke gefährdet 27 Schienenprojekte →
- Vorplanung
- Zweite von neun Leistungsphasen nach HOAI. In dieser Phase werden Grundlagen vertieft, Lösungsvarianten entwickelt und ein bevorzugtes Konzept mit Kostenschätzung erarbeitet.
- Bedarfsplan Schiene
- Gesetzlich festgelegtes Investitionsprogramm des Bundes für den Ausbau des Schienennetzes, dessen Projekte im Bundesschienenwegeausbaugesetz verankert sind.
- VS-VERTRAULICH
- Geheimhaltungsstufe nach der Verschlusssachenanweisung des Bundes. Dokumente mit dieser Einstufung dürfen nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages von berechtigten Abgeordneten eingesehen werden.
Warum gibt die Bundesregierung keine Kostenzahlen an?
Laut Bundesregierung handelt es sich bei investierten Mitteln, Ausschreibungsvolumen und Mittelbedarf um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG. Eine Offenlegung könnte Baufirmen Rückschlüsse auf Vergabepreise ermöglichen und die Maßnahmen verteuern.
Wie viele der 27 Projekte haben die Vorplanung abgeschlossen?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG ist bei der großen Mehrzahl der abgefragten Projekte die Vorplanung abgeschlossen. Einige wenige befinden sich noch in der Erstellung der Vorplanung oder in der parlamentarischen Befassung.
Was bedeutet 'Parlamentarische Befassung' bei einem Bahnprojekt?
Nach Abschluss der Vorplanung legt die DB InfraGO AG einen Bericht vor, über den der Bundestag befasst wird. Erst nach dieser Befassung kann die nächste Planungsphase (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beginnen und Bundesmittel für die weitere Planung freigegeben werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7788 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































