- Bundesbehörden ohne zentrale Statistik zu MfS-Beschäftigten
- 10 Fragen zu Stasi-Überprüfungen in der Bundesverwaltung
- Bundeszentrale für politische Bildung ausdrücklich im Fokus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7642 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR beschäftigte zum Zeitpunkt seines Endes 1990 rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und eine weitaus größere Zahl inoffizieller Mitarbeiter (IM). Nach der Wiedervereinigung regelt das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG), unter welchen Voraussetzungen Behörden Personen auf eine frühere MfS-Tätigkeit überprüfen lassen können. Die Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagen liegt seit 2021 beim Bundesarchiv, nachdem die frühere Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) aufgelöst wurde. Überprüfungen sind damit weiterhin möglich, aber die tatsächliche Praxis in der Bundesverwaltung ist öffentlich kaum dokumentiert.
Im Detail
Der Aufarbeitung der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR kommt auch mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung eine hohe Bedeutung für die Glaubwürdigkeit demokratischer Institutionen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7642
Mehr als 36 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung stellt sich die Frage, ob ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR noch immer im Bundesdienst tätig sind — und ob die Bundesverwaltung das systematisch kontrolliert. Die AfD-Fraktion greift dieses Thema mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7642 auf, die am 18. August 2026 im Deutschen Bundestag eingereicht wurde.
Was wird konkret gefragt?
In zehn Fragen erkundigt sich die Fraktion nach dem Stand der Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst des Bundes. Im Kern geht es darum, ob die Bundesregierung überhaupt eine Statistik über aktuell beschäftigte Personen mit MfS-Vergangenheit führt — in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung, in Sicherheitsbehörden sowie in Bundesunternehmen. Für den Fall, dass keine zentrale Erfassung existiert, wollen die Fragesteller wissen, warum darauf verzichtet wird und wie die Integrität des öffentlichen Dienstes stattdessen gesichert wird.
Konkret verlangt die Anfrage Zahlen zu Überprüfungsersuchen nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in den vergangenen fünf Jahren bis zum Stichtag 31. Juli 2026 — aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts. Ebenso werden Angaben dazu gefordert, wie viele dieser Überprüfungen zu einem positiven Ergebnis, also zum Nachweis einer MfS-Tätigkeit, geführt haben, und welche dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen gezogen wurden — etwa Entlassung, Versetzung oder keine weiteren Maßnahmen.
Politische Bildung und DDR-Aufarbeitung im Fokus
Besonderes Augenmerk richtet die Anfrage auf Einrichtungen, die staatliche Erziehungs- oder Bildungsaufgaben wahrnehmen. Explizit erwähnt wird dabei die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Die Fragesteller wollen wissen, wie viele ehemalige inoffizielle Mitarbeiter (IM) oder hauptamtliche MfS-Angestellte derzeit in Bundesbehörden oder von diesen getragenen Institutionen beschäftigt sind, deren Schwerpunkt die politische Bildung, die Aufarbeitung der DDR-Diktatur oder die Förderung von Zivilgesellschaft ist. Für den Fall, dass keine Gesamtzahl vorliegt, wird nach Einzelfällen aus den vergangenen zehn Jahren gefragt, die den Fachressorts im Rahmen ihrer Dienst- und Fachaufsicht bekannt geworden sind.
Die Anfrage thematisiert zudem, ob es interne Verwaltungsvorschriften gibt, die über das StUG hinausgehen, sowie ob externe Berater, Honorardozenten, Zuwendungsempfänger oder Gutachter im Bereich politische Bildung systematisch oder anlassbezogen auf eine mögliche MfS-Vergangenheit überprüft werden — und auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Prüfung gegebenenfalls erfolgt.
Was gilt aktuell?
Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ermöglicht Behörden weiterhin, Überprüfungen zu beantragen. Seit der Auflösung der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) im Jahr 2021 liegt die Zuständigkeit für die Unterlagen beim Bundesarchiv. Überprüfungsanträge öffentlicher Stellen sind damit nach wie vor möglich, jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Eine zentrale Bundesstatistik, aus der die Gesamtzahl der Überprüften oder Befundenen hervorgeht, ist nach bisherigem öffentlichen Kenntnisstand nicht bekannt — genau das ist Gegenstand der Anfrage.
Hintergrund des politischen Interesses ist die Tatsache, dass das MfS zum Zeitpunkt seiner Auflösung 1990 rund 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter sowie eine weit größere Zahl inoffizieller Mitarbeiter beschäftigte. Da ein Teil dieser Personen heute noch im erwerbsfähigen Alter sein oder bis vor kurzem gewesen sein kann, ist die Frage nach ihrer möglichen Präsenz im Staatsdienst nicht rein historischer Natur. Wer sich für die breitere Debatte um Transparenz und aktuelle politische Entwicklungen interessiert, findet dort weitere Einordnungen.
Stasi-Überprüfung: Offene Fragen zur Verwaltungspraxis
Die Anfrage zielt darauf ab, Licht in eine Praxis zu bringen, die bislang kaum öffentlich dokumentiert ist: Wie intensiv nutzen Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden das Instrument der StUG-Überprüfung tatsächlich? Und welche Konsequenzen folgen, wenn eine frühere MfS-Tätigkeit festgestellt wird? Diese Fragen sind nicht allein historisch bedeutsam, sondern berühren das Vertrauen in staatliche Institutionen — insbesondere dort, wo Behörden selbst über das Erbe der DDR-Diktatur aufklären sollen.
Die Bundesregierung muss die Anfrage grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt beantworten. Eine Antwort liegt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht vor. Wer sich für verwandte Themen aus dem Bereich öffentlicher Dienst und Haushalt interessiert, findet bei Modernisierungsagenda Bund: 9,8 Mrd. Euro Entlastung geplant weitere Hintergründe.
Weiterlesen:
Betroffen sind potenziell alle Beschäftigten der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie von Bundesunternehmen, die aus den neuen Bundesländern stammen und Jahrzehnte zurückliegende DDR-Biografien aufweisen. Besonderes Interesse gilt laut Anfrage Einrichtungen der politischen Bildung wie der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) sowie Behörden der DDR-Aufarbeitungsarbeit.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7642 wurde am 18. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
- MfS
- Ministerium für Staatssicherheit der DDR, umgangssprachlich Stasi. Der Geheimdienst der DDR überwachte bis 1990 systematisch die Bevölkerung.
- Inoffizieller Mitarbeiter (IM)
- Personen, die das MfS verdeckt mit Informationen versorgten, ohne offiziell für den Staatssicherheitsdienst zu arbeiten.
- StUG
- Stasi-Unterlagen-Gesetz. Regelt den Zugang zu und die Verwendung von MfS-Akten sowie Überprüfungsverfahren für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Was ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)?
Das StUG regelt den Umgang mit den Akten des ehemaligen DDR-Staatssicherheitsdienstes und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Überprüfung von Personen im öffentlichen Dienst auf eine frühere MfS-Tätigkeit.
Wer kann auf eine MfS-Vergangenheit überprüft werden?
Laut StUG können Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Behörden und bestimmte andere Institutionen eine Überprüfung bei der zuständigen Stelle beantragen, ob eine Person für das MfS tätig war.
Was sind inoffizielle Mitarbeiter (IM) des MfS?
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) waren Personen, die das Ministerium für Staatssicherheit der DDR im Geheimen mit Informationen versorgten oder für dieses spitzelten, ohne offiziell im Staatsdienst zu stehen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7642 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































