- 3,24 Mrd. Euro deutsche UN-Beiträge sollen nach Pflicht und Freiwilligkeit aufgeschlüsselt werden
- Projekte in Somalia, Afghanistan und Iran: Fraktion fragt nach Rückfallquoten und Erfolgen
- Marokko-Migrationsprojekt steht trotz anhaltender Grenzübertritte in Ceuta auf dem Prüfstand
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7658 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7658) ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7343, in der die AfD-Fraktion bereits grundsätzliche Fragen zu Deutschlands Rolle in den Vereinten Nationen gestellt hatte. Die dort genannten deutschen Gesamtbeiträge von 3,24 Milliarden Euro und eine umfangreiche Anlage mit geförderten UN-Projekten haben nach Einschätzung der Fragesteller weitere Klärungsbedarfe aufgeworfen. Deutschland ist einer der größten Beitragszahler der Vereinten Nationen und beteiligt sich sowohl an Pflichtbeiträgen zum regulären UN-Haushalt als auch an zahlreichen freiwilligen Beiträgen für Sonderprogramme, Fonds und Agenturen.
Im Detail
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der massiven illegalen Migration nach Ceuta und Mellila den Erfolg des von ihr geförderten Projekts Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco?
— BT-Drs. 21/7658, Frage 12
Deutschlands finanzielle Beteiligung an den Vereinten Nationen umfasst laut Vorgänger-Drucksache 21/7343 einen Gesamtbetrag von 3,24 Milliarden Euro. Wie sich diese Summe auf verbindliche Pflichtbeiträge und freiwillige Zahlungen aufteilt, hat die Bundesregierung in ihrer damaligen Antwort nicht im Detail erläutert — das ist nun der erste von zwölf Punkten, zu denen die AfD-Fraktion mit BT-Drs. 21/7658 vom 19. August 2026 nachfragt.
UN-Beiträge und Konsultativstatus
Neben der Aufschlüsselung der 3,24 Milliarden Euro nach Pflicht- und freiwilligen Beiträgen fragt die AfD-Fraktion, ob Deutschland im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) jemals gegen die Verleihung des Konsultativstatus an eine Nichtregierungsorganisation gestimmt hat. Der Konsultativstatus ermöglicht NGOs, an UN-Konferenzen teilzunehmen und Berichte einzureichen — welche Organisationen Deutschland dabei abgelehnt hat und aus welchem Grund, soll die Bundesregierung offenlegen.
Antisemitismus-Engagement seit 2017
Zwei Fragen beziehen sich auf das deutsche Engagement gegen Antisemitismus im UN-Rahmen. Die Fragesteller verlangen eine jahresgenaue Aufschlüsselung seit 2017, an welchen Veranstaltungen Regierungsvertreter teilgenommen haben, in welcher Funktion sie dabei aufgetreten sind und welche Projekte und Programme Deutschland finanziell in welcher Höhe gefördert hat. Deutschland hat in der Vergangenheit Antisemitismus-Resolutionen in der UN-Generalversammlung unterstützt und Veranstaltungen mitfinanziert; konkrete Beträge und Teilnahmedaten fordert die Fraktion nun strukturiert ab.
Deradikalisierung und Terrorismus-Reintegration
Besonderes Augenmerk gilt den von Deutschland geförderten Projekten zur Reintegration ehemaliger Extremisten. Gefragt wird nach den Ergebnissen eines Projekts zur Rehabilitation früherer Al-Shabaab-Kämpfer in Somalia: Wann wurde eine Evaluation vorgenommen, und wie viele ehemalige Kämpfer sind nach Projektende wieder in die Terrororganisation zurückgekehrt? Ähnliche Fragen stellt die Anfrage für IS-Mitglieder aus dem Irak — gefragt wird nach der Rückfallquote, also dem Anteil derer, die nach ihrer Rückkehr erneut dschihadistische Aktivitäten aufnahmen.
Afghanistan-Ortskräfte und Rückkehrprojekte
Ein weiterer Themenkomplex betrifft Afghanistan. Die Fraktion erkundigt sich, wie viele Gefährdungsanzeigen von Ortskräften deutscher Institutionen im Rahmen von UN-Projekten aufgenommen wurden, wie viele dieser Personen in Bundesaufnahmeprogramme aufgenommen werden konnten und wann sie nach Deutschland einreisen durften. Ergänzend wird gefragt, wie viele Personen, die aus Deutschland nach Afghanistan zurückgekehrt sind, über das entsprechende Rückkehrprojekt gefördert wurden — und wie viele davon anschließend wieder ausreisten. Diese Fragen sind vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte über Lageeinschätzungen in Krisenregionen und den Schutz von gefährdeten Personen politisch relevant.
Iran-Rückkehrprojekt und Ukraine-Wiederaufbau
Auch das Projekt „Reintegration Assistance for Voluntary Returnees to Iran“ steht im Fokus: Die Fragesteller wollen wissen, wie viele aus Deutschland in den Iran zurückgekehrte Iraner gefördert wurden und wie viele davon anschließend erneut nach Deutschland eingereist sind. Daneben fragt die Anfrage nach konkreten Maßnahmen der von Deutschland geförderten Hromada Reconstruction Facility in der Ukraine, die kommunale Wiederaufbaumaßnahmen unterstützt.
Migrationsprojekt in Marokko
Die zwölfte und letzte Frage betrifft das Projekt „Your Life Matters: Raising Awareness on the Risks of Irregular Migration in Morocco“. Dieses Aufklärungsprojekt soll Migrationswillige in Marokko über die Risiken irregulärer Migration informieren. Die Fragesteller stellen die Wirksamkeit des Projekts in Frage und verweisen dabei auf anhaltende Grenzübertritte in Richtung der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla. Die Bundesregierung soll darlegen, wie sie den Projekterfolg vor diesem Hintergrund bewertet. Ähnliche Effizienzfragen stellen sich auch bei anderen EU-Außengrenzmaßnahmen, wie die politische Diskussion über Fördermitteltransparenz zeigt.
Zentren Migration und Entwicklung
Ergänzend fragt die Anfrage nach Zweck und Standorten der von Deutschland geförderten „Zentren Migration und Entwicklung“: Wo befinden sich diese Zentren, seit wann existieren sie und welche Aufgaben erfüllen sie? Antworten auf all diese Fragen schuldet die Bundesregierung nach § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt. Die Kleine Anfrage schließt damit an eine umfassendere parlamentarische Kontrolle der deutschen UN-Politik an, die zuletzt auch Themen wie die Finanzierung der UNRWA umfasste.
Direkt betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über die UN-Beiträge in internationale Projekte fließen. Mittelbar betroffen sind Ortskräfte in Afghanistan, Rückkehrer in den Iran und den Irak sowie Migranten in Marokko, für die Deutschland Fördermaßnahmen im Rahmen von UN-Programmen finanziert.
Die Kleine Anfrage ist am 19. August 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nach § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zu antworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- ECOSOC
- Der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen koordiniert die wirtschaftliche, soziale und humanitäre Arbeit der UN und verleiht Nichtregierungsorganisationen Konsultativstatus.
- Pflichtbeiträge
- Verbindliche Zahlungen an internationale Organisationen wie die UNO, die nach einem festen Beitragsschlüssel erhoben werden und von den Mitgliedstaaten geleistet werden müssen.
- Al-Shabaab
- Islamistische Terrororganisation, die hauptsächlich in Somalia und den angrenzenden ostafrikanischen Ländern aktiv ist und von Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird.
Worum geht es bei dieser Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion stellt zwölf Nachfragen zur Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/7343 und verlangt detaillierte Angaben zu deutschen UN-Beiträgen und geförderten Projekten.
Wie viel zahlt Deutschland insgesamt an die UNO?
Laut Vorgänger-Drucksache 21/7343 belaufen sich die deutschen Gesamtbeiträge an die Vereinten Nationen auf 3,24 Milliarden Euro. Die Aufschlüsselung nach Pflicht- und freiwilligen Beiträgen ist Gegenstand dieser Nachfrage.
Welche Projekte stehen konkret im Fokus?
Unter anderem ein Deradikalisierungsprojekt für Al-Shabaab-Kämpfer in Somalia, Rückkehrprojekte für Afghanistan, Irak und Iran sowie ein Aufklärungsprojekt zu irregulärer Migration in Marokko.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7658 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































