Sonntag, 7. Juni 2026

🏛 Thema: Kleine Anfrage

📄 15 Beiträge 📋 5 Drucksachen
Eine Kleine Anfrage ist ein Kontrollmittel von Fraktionen oder Abgeordnetengruppen im Bundestag gegenüber der Bundesregierung. Der Fragesteller reicht schriftlich Fragen zu einem bestimmten Thema ein, die die Bundesregierung innerhalb einer festgelegten Frist beantworten muss. Anders als bei Großen Anfragen entfällt eine Debatte im Plenum. Kleine Anfragen dienen der parlamentarischen Kontrolle, der Informationsbeschaffung und der Öffentlichkeitswirkung. Sie ermöglichen es Oppositionsfraktionen und kleineren Gruppen, gezielt Transparenz über Regierungshandeln einzufordern. Die eingereichten Fragen und Antworten werden veröffentlicht und sind damit für die Öffentlichkeit einsehbar. Kleine Anfragen werden zu vielfältigen Themen gestellt – von Landwirtschaftspolitik über Migrationsfragen bis hin zu energiepolitischen Regelungen. Dieses Instrument ist ein zentrales Element der parlamentarischen Kontrollfunktion in der Bundesrepublik.
❓ Häufige Fragen
Wer kann eine Kleine Anfrage stellen?
Eine Fraktion oder mindestens 5 Prozent der Bundestagsmitglieder können eine Kleine Anfrage einreichen.
Wie lange hat die Bundesregierung Zeit zu antworten?
Die Regierung hat üblicherweise zwei bis vier Wochen Zeit, um die eingereichten Fragen schriftlich zu beantworten.
Unterschied zwischen Kleiner und Großer Anfrage?
Bei Großen Anfragen findet eine öffentliche Debatte im Bundestag statt, bei Kleinen Anfragen erfolgt nur eine schriftliche Beantwortung ohne Plenardebatte.
Sind die Antworten öffentlich einsehbar?
Ja, Kleine Anfragen und die Regierungsantworten werden als Bundestags-Drucksachen veröffentlicht und sind über die Internetseite des Bundestags abrufbar.
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Schlagwort: Kleine Anfrage

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