- AfD fragt nach Strafanzeigen von Bundesministern seit Legislaturbeginn
- Auflistung nach Straftatbeständen, Monaten und Regierungsmitgliedern gefordert
- Vorgängeranfrage BT-Drs. 20/12694 deckte Zeitraum ab Januar 2014 ab
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7641 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das parlamentarische Fragerecht erlaubt es Abgeordneten, die Bundesregierung zur Transparenz über ihr dienstliches Handeln zu verpflichten. Strafanzeigen, die Regierungsmitglieder in ihrer offiziellen Eigenschaft erstatten, berühren den Einsatz staatlicher Ressourcen und das Verhältnis zwischen Exekutive und Strafverfolgungsbehörden. Eine Vorgängeranfrage der AfD aus der 20. Wahlperiode (BT-Drs. 20/12694) hatte bereits Daten ab dem 1. Januar 2014 erhoben. Die neue Anfrage (BT-Drs. 21/7641 vom 18. August 2026) aktualisiert diese Datenreihe für die laufende 21. Legislaturperiode.
Im Detail
Mit der vorliegenden Anfrage sollen nun die Daten für die aktuelle Legislaturperiode abgefragt werden.
— BT-Drs. 21/7641, Begründung der AfD-Fraktion
Wie häufig erstatten Bundesminister in ihrer offiziellen Funktion Strafanzeigen, und welche Konsequenzen haben diese für die Strafverfolgung? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7641 vom 18. August 2026 an die Bundesregierung. Geantwortet hat die Regierung bislang nicht; die Antwortfrist läuft nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt.
Strafanzeigen von Bundesministern: Was gefragt wird
Die Anfrage richtet sich auf zwei Kernfragen. Erstens will die AfD-Fraktion eine vollständige Auflistung aller Strafanzeigen erhalten, die seit Beginn der 21. Legislaturperiode bis zum Stichtag 31. Juli 2026 von amtierenden oder ehemaligen Regierungsmitgliedern in deren dienstlicher Eigenschaft gestellt wurden. Die gewünschte Aufgliederung umfasst den jeweils angezeigten Straftatbestand, den Monat der Anzeigeerstattung sowie das konkrete Regierungsmitglied.
Zweitens fragt die Anfrage, in wie vielen dieser Fälle anschließend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und welchen Ausgang diese Verfahren jeweils genommen haben. Damit zielt die Anfrage nicht nur auf die bloße Anzahl der Strafanzeigen ab, sondern auch auf deren strafrechtliche Wirkung.
Fortsetzung einer früheren Datenerhebung
Die vorliegende Anfrage knüpft inhaltlich an eine gleichartige Kleine Anfrage aus der 20. Wahlperiode an (BT-Drs. 20/12694). Jene Anfrage hatte den Zeitraum ab dem 1. Januar 2014 erfasst. Mit BT-Drs. 21/7641 wird dieselbe Datenreihe nun für die laufende Legislaturperiode fortgeschrieben. Dieses Vorgehen entspricht der parlamentarischen Praxis, politisch relevante Sachverhalte periodisch zu erheben, um Entwicklungen über Wahlperioden hinweg vergleichbar zu machen.
Parlamentarische Kontrolle der Exekutive
Strafanzeigen, die Regierungsmitglieder in ihrer offiziellen Funktion erstatten, sind ein legitimes Instrument zur Strafverfolgung. Zugleich berühren sie die Frage, wie staatliche Ressourcen und Autorität eingesetzt werden. Das Parlament hat ein verfassungsrechtliches Interesse daran, solche Aktivitäten der Exekutive transparent zu machen. Kleine Anfragen sind dafür ein zentrales Kontrollinstrument des Bundestages – sie verpflichten die Bundesregierung zur schriftlichen Auskunft und machen deren Antworten öffentlich zugänglich.
Unterzeichnet ist die Anfrage von Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Thomas Fetsch, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka und Ulrich von Zons sowie von der AfD-Fraktionsspitze Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla. Die Drucksache liegt noch als Vorabfassung vor und wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Einen Überblick über weitere parlamentarische Aktivitäten des Bundestages bietet die Zusammenfassung der wichtigsten Drucksachen vom 22. August 2026.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind aktuelle und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, deren dienstliches Handeln im Mittelpunkt der Anfrage steht. Mittelbar berührt das Thema alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an der Transparenz staatlicher Strafverfolgungsaktivitäten haben.
Die Kleine Anfrage ist am 18. August 2026 im Bundestag eingegangen. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Antwort der Bundesregierung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Kontrollinstrument, mit dem Abgeordnete schriftliche Auskünfte von der Bundesregierung verlangen können. Die Regierung muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt antworten.
- Strafanzeige
- Formelle Mitteilung an Strafverfolgungsbehörden über einen möglichen Straftatbestand. Sie löst die Prüfpflicht der Staatsanwaltschaft aus, führt aber nicht automatisch zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
- Ermittlungsverfahren
- Das förmliche Strafverfolgungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft nach Eingang einer Strafanzeige einleiten kann, wenn ein Anfangsverdacht besteht.
Was wird konkret gefragt?
Die AfD möchte wissen, wie viele Strafanzeigen Regierungsmitglieder seit Beginn der 21. Legislaturperiode in ihrer offiziellen Funktion erstattet haben – aufgeschlüsselt nach Tatbestand, Monat und Person – und wie viele davon zu Ermittlungsverfahren führten.
Gibt es eine Frist für die Antwort der Bundesregierung?
Für Kleine Anfragen sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
Wurde dieses Thema schon früher im Bundestag angesprochen?
Ja, in der 20. Wahlperiode stellte die AfD eine inhaltlich vergleichbare Anfrage (BT-Drs. 20/12694), die Strafanzeigen ab dem 1. Januar 2014 abdeckte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7641 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































