Montag, 15. Juni 2026

🏛 Thema: Rahmenvertrag

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Ein Rahmenvertrag im Kontext des Bundestags regelt die grundsätzlichen Bedingungen für wiederkehrende Leistungen zwischen öffentlichen Institutionen und externen Dienstleistern. Im Unterschied zu Einzelaufträgen definiert er Umfang, Qualitätsstandards, Vergütung und Laufzeit für eine Vielzahl ähnlicher Projekte. Bundesministerien nutzen Rahmenverträge beispielsweise für Beratungsleistungen, um flexibel auf Expertise zugreifen zu können, ohne für jede einzelne Anfrage ein neues Vergabeverfahren durchlaufen zu müssen. Diese Verträge unterliegen der Vergabeverordnung und müssen transparent ausgeschrieben werden. Sie ermöglichen Kostenkontrolle durch festgelegte Stundensätze und Budgetgrenzen, schaffen aber auch Kritikpotenzial bezüglich Transparenz und wirtschaftlicher Effizienz.
❓ Häufige Fragen
Wie unterscheidet sich ein Rahmenvertrag von einem Einzelauftrag?
Ein Rahmenvertrag legt allgemeine Bedingungen für mehrere künftige Leistungen fest, während ein Einzelauftrag eine spezifische, einmalige Leistung regelt.
Warum nutzen Bundesministerien Rahmenverträge für externe Beratung?
Rahmenverträge ermöglichen flexible und schnellere Beauftragung von Expertise bei gleichzeitiger Kostenkontrolle durch vorher festgelegte Stundensätze.
Wer muss Rahmenverträge der öffentlichen Hand vergeben?
Öffentliche Auftraggeber wie Bundesministerien müssen Rahmenverträge nach der Vergabeverordnung transparente ausschreiben.
Wie werden Kosten in einem Rahmenvertrag kalkuliert?
Meist werden Stundensätze festgelegt und maximale Leistungsumfänge definiert, wie beispielsweise eine Obergrenze von 9.000 Stunden bei Beratungsverträgen.
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Schlagwort: Rahmenvertrag

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