- Bundesfinanzministerium beantragt Entlastung für Haushaltsjahr 2025
- Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes dem Bundestag vorgelegt
- Bundesrechnungshof prüft Ende 2026 — Entscheidung danach
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7423 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Artikel 114 des Grundgesetzes verpflichtet das Bundesministerium der Finanzen, dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich Rechenschaft über Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden des Bundes zu legen. Auf dieser Grundlage entscheidet das Parlament über die Entlastung der Bundesregierung. Der Bundesrechnungshof prüft die Haushaltsführung unabhängig und übermittelt seine Bemerkungen an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung — in der Regel gegen Ende des Folgejahres.
Im Detail
Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
— Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Juli 2026, BT-Drs. 21/7423
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Deutschen Bundestag am 17. Juli 2026 die Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt und die Entlastung der Bundesregierung beantragt (BT-Drs. 21/7423). Damit beginnt das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verfahren zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsfinanzen für das abgelaufene Jahr.
Was ist die Entlastung der Bundesregierung?
Die Entlastung der Bundesregierung ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Haushaltskontrolle. Grundlage ist Artikel 114 Absatz 1 des Grundgesetzes, der das Bundesfinanzministerium verpflichtet, dem Bundestag und dem Bundesrat jährlich Rechenschaft über alle Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Schulden des Bundes zu legen. Mit dem Entlastungsbeschluss bestätigt das Parlament, dass die Regierung den Haushalt ordnungsgemäß und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeführt hat. Eine Verweigerung der Entlastung ist historisch selten, hat aber erhebliche politische Signalwirkung.
Bundeshaushalt 2025: Ablauf des Verfahrens
Der Antrag des Bundesfinanzministeriums markiert den formellen Auftakt des Entlastungsverfahrens. Die Haushalts- und Vermögensrechnung selbst ist nicht in der Drucksache abgedruckt, steht jedoch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit. Im nächsten Schritt prüft der Bundesrechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes unabhängig. Sein Bericht — die sogenannten Bemerkungen 2026 — soll voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2026 an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übermittelt werden. Erst nach Eingang dieser Bemerkungen kann der Bundestag abschließend über die Entlastung entscheiden.
Was gilt aktuell?
Das Entlastungsverfahren für den Bundeshaushalt 2025 ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Die Vorlage der Haushalts- und Vermögensrechnung durch das Bundesfinanzministerium gemäß § 97 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ist erfolgt. Die abschließende Entscheidung des Bundestages steht aus und hängt vom Eingang des Berichts des Bundesrechnungshofs ab. Parallel wurde ein gleichlautender Antrag an den Präsidenten des Bundesrates gerichtet.
Das Verfahren steht in einer langen verfassungsrechtlichen Tradition: Seit Bestehen der Bundesrepublik legt die Regierung dem Parlament jährlich Rechenschaft über den Umgang mit Steuermitteln ab. Bürgerinnen und Bürger, die mehr über die Grundlagen der Haushaltskontrolle und aktuelle parlamentarische Vorgänge erfahren möchten, finden auf drucksachlich.de weitere Berichte zu Bundestagsdrucksachen aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen.
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Das Verfahren betrifft die Bundesregierung als kontrollierten Akteur sowie den Deutschen Bundestag als Kontrollinstanz. Mittelbar ist jede steuerzahlende Person betroffen, da die Haushaltsrechnung Auskunft über den Einsatz öffentlicher Mittel gibt.
Nach Eingang der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs — voraussichtlich Ende 2026 — wird der Haushaltsausschuss des Bundestages die Prüfung aufnehmen. Anschließend entscheidet das Plenum des Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2025. Parallel wurde ein entsprechender Antrag an den Bundesrat gerichtet.
- Haushaltsrechnung
- Jährliche Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben des Bundes, die dem Parlament zur Kontrolle vorgelegt wird.
- Entlastung der Bundesregierung
- Formeller parlamentarischer Beschluss, mit dem der Bundestag bestätigt, dass die Regierung den Haushalt ordnungsgemäß ausgeführt hat.
- Bundesrechnungshof
- Unabhängige oberste Bundesbehörde, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft und dem Bundestag berichtet.
Was ist eine Haushaltsrechnung des Bundes?
Die Haushaltsrechnung des Bundes dokumentiert alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einem Haushaltsjahr und dient als Grundlage für die parlamentarische Kontrolle.
Was bedeutet Entlastung der Bundesregierung?
Mit der Entlastung bestätigt der Bundestag, dass die Bundesregierung den Haushalt ordnungsgemäß ausgeführt hat. Dies ist ein verfassungsrechtlich vorgeschriebenes Kontrollverfahren nach Artikel 114 Grundgesetz.
Wann entscheidet der Bundestag über die Entlastung?
Die Entscheidung erfolgt erst nach Eingang der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs, der voraussichtlich Ende 2026 seinen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 vorlegt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7423 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































