- 19 Mrd. Euro Investitionen für 12 GW Kernkraft laut zitierter Analyse
- 29 Fragen zu Rückbaustand, Komponenten und Reaktivierungskosten aller AKW
- Atomgesetz §7 Abs. 1a müsste für Wiederbetrieb geändert werden
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7394 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die letzten drei deutschen Kernkraftwerke — Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 — wurden im April 2023 endgültig abgeschaltet. Seitdem laufen an allen Standorten atomrechtlich genehmigte Rückbauverfahren. Das Atomgesetz (§ 7 Abs. 1a) erklärt die Betriebsgenehmigungen für erloschen. Parallel dazu sind die Strompreise in Deutschland im europäischen Vergleich hoch geblieben, was die politische Debatte über eine mögliche Kernkraft-Reaktivierung am Leben hält. Das im Juli 2026 in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) setzt auf neue Gaskraftwerke als Ausgleich für fluktuierende erneuerbare Energien.
- 12 Gigawatt netto — laut zitierter Radiant-Energy-Group-Analyse reaktivierbares Kapazitätspotenzial deutscher AKW.
- ca. 19 Mrd. Euro — geschätzte Investitionssumme für eine Reaktivierung laut Analyse, sofern der Rückbau sofort gestoppt wird.
- 33–46 Euro/MWh — prognostizierte Stromgestehungskosten (LCOE) bei 7,38 Prozent WACC laut Analyse.
- 29 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Rückbaustand, Technik, Recht, Kosten und Personal.
- 8. Dezember 2021 — Referenzstichtag für Fragen zu Genehmigungen und Abstimmungen (Beginn der letzten Bundesregierung).
Im Detail
Laut diesen Analysen könnten zwölf Gigawatt netto an verlässlicher Kraftwerkskapazität innerhalb weniger Jahre und zu wirtschaftlich annehmbaren Konditionen (ca. 19 Mrd. Euro Investitionen, LCOE ca. 33 bis 46 Euro/MWh zu 7,38 Prozent WACC, ebd.) reaktiviert werden, sofern der laufende Rückbau unverzüglich gestoppt wird.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7394
Der Rückbau der deutschen Kernkraftwerke läuft — doch wie weit ist er fortgeschritten, und wäre eine Umkehr technisch noch möglich? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7394, die die AfD-Fraktion am 29. Juli 2026 eingereicht hat. In 29 Einzelfragen verlangen die Abgeordneten Dr. Paul Schmidt, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann und weitere von der Bundesregierung eine detaillierte Bestandsaufnahme aller ehemaligen Kernkraftwerksstandorte in Deutschland.
Kernkraft-Reaktivierung: Was steht auf dem Spiel?
Ausgangspunkt der Anfrage ist eine Analyse des Thinktanks Radiant Energy Group, die laut Fragesteller zeigt, dass zwölf Gigawatt netto an gesicherter Kraftwerkskapazität reaktivierbar wären — bei Investitionen von rund 19 Mrd. Euro und Stromgestehungskosten von 33 bis 46 Euro/MWh. Voraussetzung wäre ein sofortiger Stopp der laufenden Rückbauarbeiten. Die Anfrage betont, dass aus Sicht der Fraktion anhaltend hohe Strompreise Haushalte und Industrie erheblich belasten und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gefährden. Diese Einschätzung ist die Position der Fragesteller und nicht als gesicherter Befund der Bundesregierung zu werten.
Was gilt aktuell?
Die rechtliche Lage ist eindeutig: § 7 Absatz 1a des Atomgesetzes erklärt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken für erloschen. Die letzten drei deutschen Reaktoren — Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 — gingen im April 2023 vom Netz. Seitdem laufen an allen Standorten atomrechtlich genehmigte Rückbauprozesse, die von den Betreibern PreussenElektra, RWE und EnBW durchgeführt werden. Eine Reaktivierung würde neben einer Gesetzesänderung umfangreiche neue Genehmigungsverfahren, sicherheitstechnische Nachweise und periodische Sicherheitsüberprüfungen erfordern. Parallel dazu hat das im Juli 2026 in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) die Weichen auf Gaskraftwerke gestellt.
Die 29 Fragen im Überblick
Die Anfrage gliedert sich in mehrere thematische Blöcke. Zunächst geht es um den physischen Rückbaustand: Welche Gebäude, Systeme und Hauptkomponenten — darunter Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger, Turbinen, Generatoren und Brennelementlagerbecken — sind an den jeweiligen Standorten noch intakt und grundsätzlich nutzbar? Ebenso wird nach dem Stand der Infrastruktur gefragt, also Umspannwerke, Netzanschlüsse, Kühlwasserversorgung und Bahnanschlüsse.
Ein zweiter Block widmet sich den rechtlichen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen einer Wiederinbetriebnahme: Welche Rückbau- und Abrissgenehmigungen wurden seit dem 8. Dezember 2021 erteilt? Welche Schritte müssten genehmigungsrechtlich rückgängig gemacht werden? Auch EU-rechtliche Aspekte — etwa Fördermöglichkeiten oder Einschränkungen — sollen adressiert werden.
Der dritte Block dreht sich um Kosten und Zeitrahmen: Was würde eine Reaktivierung im Vergleich zu den verbleibenden Rückbaukosten kosten? Welche Faktoren treiben Kosten-, Zeit- und Beschaffungsrisiken? Die Bundesregierung soll auch darlegen, welchen bilanziellen Wert die noch vorhandenen Anlagenbestandteile besitzen.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf das Thema Fachpersonal: Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zur Verfügbarkeit von kerntechnischem Fachpersonal bis 2030 erarbeitet? Gibt es Erkenntnisse über altersbedingtes Ausscheiden von Spezialisten oder einen Abfluss von Kernkompetenz ins Ausland? Diese Frage ist auch deshalb relevant, weil mit jedem weiteren Rückbaujahr Erfahrungswissen verloren geht, das für einen etwaigen Wiederbetrieb zwingend benötigt würde. Ähnliche Bedenken zum Erhalt kerntechnischer Kompetenz sind auch im europäischen Kontext bekannt.
Schließlich fragt die Anfrage nach internationalen Vergleichsfällen: Welche Beispiele einer Reaktivierung zwischenzeitlich stillgelegter Kernkraftwerke sind der Bundesregierung bekannt, und welche Voraussetzungen waren dort jeweils erforderlich? Dieser Vergleich soll helfen einzuschätzen, inwieweit deutsche Standorte mit internationalen Erfahrungen vergleichbar sind. In Ländern wie Belgien, Schweden oder den USA gibt es Präzedenzfälle für Laufzeitverlängerungen oder Reaktivierungen, die als Referenz dienen könnten. Die Debatte um den aktuellen energiepolitischen Kurs Deutschlands wird durch diese Anfrage um eine konkrete technische Dimension erweitert.
Auch die Dokumentenlage steht auf dem Prüfstand: Welche Gutachten, Bewertungen und technischen Unterlagen liegen der Bundesregierung zur Wiederherstellbarkeit der Anlagen vor? Bestehen Lücken bei Betriebsdaten oder Sicherheitsnachweisen, die für eine spätere Reaktivierung zwingend benötigt würden?
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Betroffen sind Haushaltsstromkunden und energieintensive Industrieunternehmen, die unter hohen Strompreisen leiden. Mittelbar betroffen sind auch die Betreiber der ehemaligen Kernkraftwerke (E.ON/PreussenElektra, RWE, EnBW) sowie das im Rückbau tätige Fachpersonal, dessen Weiterbeschäftigung und Kompetenzerhalt die Anfrage ebenfalls thematisiert.
AfD: Der Abgeordnete Dr. Paul Schmidt kommentierte in einer zeitgleich veröffentlichten Pressemitteilung das neue StromVKG kritisch und erklärte, Kernkraft wäre die sinnvollere Alternative zu neuen Gaskraftwerken. Pressemitteilung lesen →
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Die Bundesregierung hat ab Eingang der Kleinen Anfrage am 29. Juli 2026 grundsätzlich 21 Tage Zeit für eine Antwort; die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache im Plenum oder in einem Ausschuss weiter beraten werden.
- LCOE
- Levelized Cost of Energy — die durchschnittlichen Stromgestehungskosten über die gesamte Lebensdauer einer Anlage, ausgedrückt in Euro pro Megawattstunde.
- WACC
- Weighted Average Cost of Capital — gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten; ein Zinssatz, der bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investitionen verwendet wird.
- PSÜ
- Periodische Sicherheitsüberprüfung — regelmäßige, umfassende Prüfung des Sicherheitszustands eines Kernkraftwerks, die vor einem Wiederbetrieb neu durchgeführt werden müsste.
Welche Reaktivierungskosten werden in der Anfrage genannt?
Die Fragesteller beziehen sich auf eine Analyse der Radiant Energy Group, die rund 19 Mrd. Euro Investitionen und Stromgestehungskosten von 33 bis 46 Euro/MWh nennt.
Was muss sich rechtlich ändern, damit AKW wieder ans Netz gehen?
Die Anfrage verweist auf § 7 Absatz 1a Atomgesetz, der die Berechtigung zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken für erloschen erklärt — dieser müsste geändert werden.
Welche Kapazität könnten reaktivierte AKW liefern?
Laut der in der Anfrage zitierten Analyse wären zwölf Gigawatt netto an verlässlicher Kraftwerkskapazität reaktivierbar.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7394 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































