- 9.000 Beratungsstunden jährlich für Wirtschaftsministerium geplant
- 1,1 Mio. Euro bereits für externe Beratung ausgegeben
- Rahmenvereinbarung für zwei Jahre mit Verlängerungsoption
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6326 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ausschreibung wurde am 30. März 2026 veröffentlicht und ist Teil einer Rahmenvereinbarung für strategische Top-Management-Beratung. Laut Medienberichten soll ein externer Auftragnehmer kurzfristige Analysen, Diskussionspapiere und Handlungsempfehlungen für wirtschaftspolitische Kernbereiche liefern. Die AfD kritisiert, dass damit Aufgaben ausgelagert würden, die zur Kernkompetenz eines Wirtschaftsministeriums gehören sollten.
- 9.000 Stunden — Maximale jährliche Beratungsleistung über die Rahmenvereinbarung
- 747.550 Euro — Auftragswert für BearingPoint zur Einführung von Prozessmanagement
- 196.930 Euro — Rechtliche Beratung zu Ausgleichsleistungen für kritische Arzneimittel
- 2 Jahre — Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption
Im Detail
Die im Rahmen eines Einzelauftrags der Rahmenvereinbarung benötigte Expertise wird einzelfallspezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und Informationsbedürfnis bestimmt. Die ggf. benötigten Beratungsleistungen haben damit komplementären Charakter; sie werden in Ergänzung zu dem im Ministerium vorhandenen Fachwissen benötigt.
— Bundesregierung BT-Drs. 21/6326
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant eine umfangreiche Auslagerung strategischer Beratungsleistungen an externe Unternehmen. Die am 30. März 2026 veröffentlichte Ausschreibung sieht bis zu 9.000 Beratungsstunden pro Jahr vor. Eine ‚Rahmenvereinbarung Strategische Top-Management-Beratung‘ soll wirtschaftspolitische Kernbereiche wie Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation und Zukunftstechnologien umfassen.
Obwohl die Bundesverwaltung unter Spardruck steht, investiert das Wirtschaftsministerium in externe Expertise. Seit Beginn der 21. Wahlperiode hat das Ministerium bereits über 1,1 Millionen Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben. Den größten Posten bildet ein Auftrag an BearingPoint GmbH über 747.550 Euro für Prozessmanagement-Einführung.
Was gilt aktuell?
Bislang hat die Bundesverwaltung eine zentrale Rahmenvereinbarung über das Beschaffungsamt im Dreipartnermodell genutzt. Diese ist jedoch ausgelaufen. Eine Erneuerung erfolgte nicht. Das Wirtschaftsministerium ist deshalb selbst aktiv geworden und schreibt eine eigene Rahmenvereinbarung aus. Die Beratungsleistungen sollen komplementär zum vorhandenen Fachwissen im Ministerium erbracht werden.
Einwände der Opposition
Die AfD-Fraktion wendet ein, damit würden Aufgaben ausgelagert, die zum wirtschaftspolitischen Kernbestand des Ressorts gehörten. Themen wie Rohstoffsicherheit und wirtschaftliche Souveränität müssten dauerhaft innerhalb des Ministeriums vorgehalten werden. Die Fragesteller bezweifeln, dass die vorhandenen hausinternen Strukturen tatsächlich nicht ausreichen.
Das Ministerium verfügt laut eigenem Organisationsplan bereits über umfangreiche Fachabteilungen. Diese sind zuständig für Wirtschaft, Industrie, Außenwirtschaft und Zukunftstechnologien. Zusätzlich bestehen in der Zentralabteilung Zuständigkeiten für Organisation, Projektmanagement und Dienstleistersteuerung.
Darstellung der Bundesregierung
Die Bundesregierung begründet die Ausschreibung mit dem Verweis auf ’notwendige Sparzwänge‘ und aktuelle Herausforderungen. Die Rahmenvereinbarung schaffe eine ‚vorsorgliche Grundlage‘. So könne schnell und flexibel auf neue Herausforderungen reagiert werden. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Für die Einzelaufträge werden keine Mindestumfänge garantiert. Die Expertise wird ‚einzelfallspezifisch mit Blick auf das konkrete Beratungs- und Informationsbedürfnis‘ bestimmt. Die Entscheidungshoheit über politische Prioritäten verbleibt bei der Hausleitung.
Das Ministerium ist mit wirtschaftspolitischen Herausforderungen konfrontiert. Diese reichen von der Energiewende bis zur Sicherung kritischer Rohstoffe. Die externe Beratung soll helfen, diese Aufgaben zu bewältigen, ohne das Ministerium personell aufzustocken.
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Betroffen sind Unternehmen und Bürger, da die Beratung zentrale wirtschaftspolitische Entscheidungen in Bereichen wie Rohstoffsicherheit, industrieller Transformation und Zukunftstechnologien vorbereiten soll. Diese Themen haben direkten Einfluss auf die deutsche Wirtschaftsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen, bleibt aber bei Details zu konkreten Arbeitsergebnissen und wirtschaftspolitischen Kernentscheidungen vage. Häufig verweist sie auf andere Drucksachen oder gibt ausweichende Antworten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 08.06.2026) Auslagerung von Kernaufgaben: Wirtschaftsministerium vergibt 9.000 Stunden jährlich an externe Berater →
- Rahmenvereinbarung
- Ein Vertrag, der die Grundlagen für künftige Einzelaufträge festlegt, aber noch keine konkreten Leistungspflichten begründet.
- Top-Management-Beratung
- Strategische Beratungsleistungen für die oberste Führungsebene eines Unternehmens oder einer Behörde.
Wie viele Beratungsstunden sind jährlich vorgesehen?
Das Ministerium plant maximal 9.000 Personenstunden pro Jahr über eine Rahmenvereinbarung.
Welche Themen sollen extern beraten werden?
Rohstoffsicherheit, industrielle Transformation, Zukunftstechnologien und außenwirtschaftliche Sicherheit gehören zu den prioritären Bereichen.
Wie viel wurde bereits für externe Beratung ausgegeben?
Seit Beginn der 21. Wahlperiode hat das Ministerium über 1,1 Millionen Euro für externe Beratungsleistungen ausgegeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6326 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.






































































