Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7996 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 23,3 Prozent der Pflichteinbaufälle zum Stand 31. Dezember 2025 erfüllt
- 434 Verfahren gegen Betreiber, Zwangsgelder bis 500.000 Euro angedroht
- Einbau kostenlos, Jahreskosten gesetzlich auf 30–50 Euro gedeckelt
Hintergrund
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vom 26. Mai 2023 verpflichtet Messstellenbetreiber zum beschleunigten Einbau intelligenter Stromzähler bei Haushalten und Unternehmen. Erste Pflichtquoten galten zum 31. Dezember 2025: Betreiber mussten mindestens 20 Prozent der relevanten Einbaugruppe mit Smart Metern ausstatten. Die EU strebt bis 2030 einen signifikant höheren Verbreitungsgrad intelligenter Messsysteme an. Die Bundesnetzagentur hat seit März 2026 Verfahren gegen säumige Betreiber eingeleitet und mit Zwangsgeldern gedroht.
- 4.709.487 — Anzahl der quotenrelevanten Pflichteinbaufälle laut Quotenprüfung zum 31. Dezember 2025.
- 1.095.715 (23,3 %) — Davon bereits mit intelligenten Messsystemen ausgestattete Messstellen.
- 434 Verfahren — Von der Bundesnetzagentur seit 27. März 2026 eingeleitete Verfahren gegen säumige Betreiber (108 inzwischen eingestellt).
- 5.000–500.000 Euro — Bandbreite der angedrohten Zwangsgelder; festgesetzt wurde bislang keines.
- 30–50 Euro/Jahr — Gesetzlich gedeckelte Betriebskosten pro Smart Meter für den Verbraucher, je nach Verbrauchsklasse.
Im Detail
Die gesetzliche Verpflichtung ist verhältnismäßig und angemessen, da vereinzelte technische Anlaufschwierigkeiten den überragenden volkswirtschaftlichen und netztechnischen Nutzen einer digitalisierten Strominfrastruktur nicht infrage stellen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7996, Frage 46
Mehr als drei Jahre nach dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ist der Smart-Meter-Rollout in Deutschland weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Zum 31. Dezember 2025 hatten Messstellenbetreiber lediglich 1.095.715 von 4.709.487 Pflichteinbaufällen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet — eine Ausstattungsquote von 23,3 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 11. September 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7751) hervor, die als Drucksache 21/7996 veröffentlicht wurde.
Bundesnetzagentur leitet 434 Verfahren ein
Weil zahlreiche Betreiber die gesetzlich vorgeschriebene 20-Prozent-Quote nicht erreichten, hat die Bundesnetzagentur seit dem 27. März 2026 insgesamt 434 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet. Bis Ende August 2026 konnten 108 Verfahren wieder eingestellt werden — etwa weil Betreiber die Quote zwischenzeitlich erreichten oder ihre Grundzuständigkeit übertrugen. In den laufenden Verfahren wurden Zwangsgelder zwischen 5.000 und 500.000 Euro angedroht. Festgesetzt wurde nach Angaben der Bundesregierung bislang keines.
Als Kernursachen für die verfehlten Ausbauquoten benennt die Bundesregierung Verzögerungen bei der IT-Umstellung der Betreiber, Lieferengpässe bei kompatibler Hardware sowie Kapazitätsengpässe im Elektrohandwerk. Neue Daten zum Stand 30. Juni 2026 erhebt die Bundesnetzagentur derzeit; die Veröffentlichung war laut Bundesregierung im Laufe des Septembers 2026 vorgesehen.
Was gilt aktuell für Smart-Meter-Kosten?
Für Verbraucher ist der Einbau im Pflichtrollout kostenlos. Die laufenden Betriebskosten unterliegen gesetzlichen Preisobergrenzen: Standardmäßig fallen 30 Euro pro Jahr an (bis 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch), 40 Euro bei 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden sowie 50 Euro bei Haushalten mit Wärmepumpe oder Solaranlage bis 15 Kilowatt. Wer den Einbau freiwillig vorab wünscht, muss einmalig rund 100 Euro zahlen. Eine staatliche Gesamtkostenprognose für alle Endverbraucher bis 2030 liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor, da die Kosten vom individuellen Fortschritt der Rolloutstufen abhängen.
Smart-Meter-Rollout: Verbraucherschutz und Rechtsansprüche
Ein gesetzliches Widerspruchsrecht gegen den Pflichteinbau besteht laut Bundesregierung nicht. Bei Streitigkeiten mit Energieversorgungsunternehmen oder Messstellenbetreibern steht Verbrauchern ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach §§ 111a, 111b des Energiewirtschaftsgesetzes zur Verfügung. Die Bundesregierung prüft derzeit Weiterentwicklungen des Messstellenbetriebsgesetzes, gibt aber an, keine Gefahr zu sehen, dass Verbraucher durch komplexe Haftungsregelungen von der Durchsetzung berechtigter Ansprüche abgehalten werden. Eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher sowie ein standardisiertes staatliches Entschädigungsverfahren lehnt die Bundesregierung ab.
Zu konkreten Zahlen über Störungsmeldungen, Ausfallquoten oder Schadensersatzfälle verweist die Bundesregierung auf fehlende zentrale Statistiken — diese Daten werden demnach nicht bundesweit erfasst.
Cybersicherheit und Quantencomputer
Auf Fragen zur Cybersicherheit erklärt die Bundesregierung, ihr seien weder Cyberangriffe noch sicherheitsrelevante Vorfälle im Zusammenhang mit dem Smart-Meter-Rollout bekannt. Alle zugelassenen Geräte unterliegen BSI-Zertifizierungen. Die durch Quantencomputer drohende Angreifbarkeit asymmetrischer Verschlüsselung wird als bekanntes Risiko eingestuft. Die Umstellung auf post-quanten-sichere kryptografische Verfahren (PQC) ist als Software-Update geplant — bereits verbaute Geräte sollen damit ohne Austausch abgesichert werden können. Nur eine geringe Zahl älterer Geräte sei für PQC-Algorithmen nicht leistungsfähig genug; diese würden im Rahmen regulärer Wechselprozesse ersetzt. Mit PQC-spezifischen Zusatzkosten rechnet die Bundesregierung nicht.
Die Bundesregierung hält an der Verhältnismäßigkeit des verpflichtenden Smart-Meter-Rollouts fest. Vereinzelte technische Anlaufschwierigkeiten stellten den volkswirtschaftlichen Nutzen eines digitalisierten Stromnetzes nicht infrage. Einsparungen für Verbraucher erwartet die Bundesregierung vor allem durch die Kopplung von Smart Metern mit dynamischen Stromtarifen, insbesondere für Haushalte mit Wärmepumpe oder Elektroauto. Durchschnittliche Einsparbeträge werden jedoch nicht zentral erfasst.
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Betroffen sind alle Haushalte und Unternehmen, die unter die gesetzliche Einbaupflicht fallen — laut Bundesregierung rund 4,7 Millionen Pflichteinbaufälle. Besonders relevant ist das Thema für Haushalte mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Photovoltaikanlage, die von dynamischen Tarifen profitieren können. Messstellenbetreiber, die die Ausbauquote verfehlt haben, sind direkt von den laufenden Regulierungsverfahren der Bundesnetzagentur betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt und mit konkreten Zahlen. Bei mehreren Fragen zu Störungsmeldungen, Ausfallquoten, Reparaturdauern und Schadensersatzfällen (Fragen 16–21, 38–41) verweist sie auf fehlende zentrale Statistiken und beantwortet die Einzelfragen daher nicht quantitativ. Bei Frage 12 (Kosten-Nutzen-Analyse) wird lediglich auf regelmäßige Überprüfungen verwiesen, ohne den Inhalt einer aktuellen Analyse zu nennen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Smart Meter-Rollout: 52 Fragen zu Kosten und Zwangsgeldern →
- MsbG (Messstellenbetriebsgesetz)
- Gesetz, das den Betrieb von Messstellen in der Energieversorgung regelt und die rechtliche Grundlage für den verpflichtenden Smart-Meter-Rollout bildet.
- Post-Quanten-Kryptografie (PQC)
- Verschlüsselungsverfahren, die auch gegen Angriffe durch Quantencomputer resistent sind und klassische asymmetrische Verfahren ablösen sollen.
- Preisobergrenze (POG)
- Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge für die jährlichen Betriebskosten eines Smart Meters, die Messstellenbetreiber nicht überschreiten dürfen.
Wie viele Smart Meter sind in Deutschland bereits installiert?
Zum 31. Dezember 2025 waren von 4.709.487 Pflichteinbaufällen 1.095.715 Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet, was einer Quote von 23,3 Prozent entspricht.
Was kostet ein Smart Meter den Verbraucher?
Der Einbau im Pflichtrollout ist kostenlos. Die jährlichen Betriebskosten sind gesetzlich gedeckelt: 30 Euro (bis 6.000 kWh), 40 Euro (bis 10.000 kWh) bzw. 50 Euro bei Wärmepumpe oder Solaranlage bis 15 kW.
Können sich Verbraucher gegen den Einbau wehren?
Ein gesetzliches Widerspruchsrecht besteht bei einer vorliegenden Einbaupflicht laut Bundesregierung nicht. Bei Streitigkeiten steht die kostenlose Schlichtungsstelle Energie zur Verfügung.

































































