Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7982 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- GModG erlaubt fossile Heizungen auch nach 2045 weiterhin
- Bundesministerin Reiche traf BDEW zweimal zum Thema Wärmewende
- Klimafolgen des Gesetzes: Abschätzung noch nicht abgeschlossen
Hintergrund
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tritt an die Stelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und setzt ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD um. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Das GModG hebt die seit 1. Januar 2024 geltende Pflicht auf, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen (§ 71 GEG). Stattdessen sieht es ab 2028 eine Grüngasquote und ab 2029 eine schrittweise Beimischungspflicht biogener Brennstoffe vor. Die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7563) zielte auf Transparenz über Lobbykontakte der Gaswirtschaft während des Gesetzgebungsverfahrens sowie auf Informationen zur Klimawirkung des neuen Gesetzes.
Im Detail
Die Festlegung des Koalitionsvertrags (‚… Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. …') war von Beginn des Amtsantritts der Bundesregierung an zu beachten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7982, Antwort zu Frage 6
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Debatte über den Klimaschutz im Gebäudesektor neu entfacht. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Es schafft die seit Januar 2024 geltende Pflicht ab, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Millionen Hauseigentümer und Mieter sind davon betroffen, weil künftige Heizungsentscheidungen in Bestandsgebäuden wieder weitgehend technologieoffen getroffen werden können — auch zugunsten fossiler Brennstoffe.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Was gilt ab wann?
Das GModG erlaubt den Einbau von Öl- und Gasheizungen über das Jahr 2045 hinaus. Als Ausgleich sieht es ab 2028 eine Grüngasquote für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe vor. Ab 2029 greift die sogenannte Bio-Treppe (§ 43 GModG): Betreiber fossiler Heizungsanlagen müssen schrittweise wachsende Anteile biogener Brennstoffe — etwa Biogas oder Bioöl — einsetzen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist bußgeldbewehrt; der Nachweis erfolgt über die Abrechnung des Brennstofflieferanten gegenüber der zuständigen Landesbehörde. Das separate Gesetz zur Einführung der Grüngas- und Grünheizölquote befindet sich laut Bundesregierung noch in der Vorbereitung — einen konkreten Zeitplan hat sie nicht genannt.
Lobbykontakte: Was die Bundesregierung offenbart
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragte in 37 Einzelfragen nach den Kontakten der Bundesregierung zur Gaswirtschaft während des Gesetzgebungsverfahrens. Aus den dokumentierten Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) geht hervor, dass Bundesministerin Katherina Reiche den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zweimal traf: am 23. Juli 2025 und am 12. Januar 2026, jeweils zum Thema Wärmewende und GModG. Darüber hinaus traf Parlamentarischer Staatssekretär Rouenhoff am 20. August 2025 Vertreter des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (ITGA-NRW) und am 16. März 2026 den BDI mit Unternehmensvertretern — ebenfalls zum GModG.
Zu schriftlichem Verkehr mit der Gaswirtschaft teilt die Bundesregierung Fehlanzeige mit. Für Kontakte unterhalb der Leitungsebene verweist sie auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung: Eine vollständige Aufstellung aller Terminkontakte existiere nicht und könne auch nicht erstellt werden. Zu Formulierungsvorschlägen der Gaswirtschaft im Gesetzgebungsverfahren verweist die Antwort auf den öffentlich abrufbaren Exekutiven Fußabdruck in der Gesetzesbegründung, der die Beteiligung von Verbänden und Unternehmen dokumentiert.
Klimawirkung: Abschätzung steht noch aus
Eine der zentralen Fragen der Grünen betraf die CO2-Bilanz des neuen Gesetzes im Vergleich zum bisherigen GEG. Die Bundesregierung antwortet auf Frage 33 (BT-Drs. 21/7982), dass eine Abschätzung der Klimawirkung erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen könne und derzeit vorbereitet werde. Konkrete CO2-Äquivalente für die Jahre 2026 bis 2035 nennt sie nicht. Auch zur Frage, wie viele neue Gasheizungen jährlich eingebaut werden, gibt die Bundesregierung an, keine gesicherten Prognosen treffen zu können — die Heizungswahl liege bei den Eigentümern und hänge von wirtschaftlichen Faktoren ab.
Zu den Verfügbarkeits- und Kostenprognosen für biogene Brennstoffe räumt die Bundesregierung ein, dass die vorliegenden Prognosen eine so große Bandbreite aufweisen, dass sie für die Gesetzesfolgenabschätzung nicht herangezogen werden konnten. Sie geht jedoch davon aus, dass die steigende Nachfrage nach biogenen Brennstoffen gedeckt werden kann. Ob und in welchem Umfang heimische Produktionskapazitäten dafür ausreichen, lässt die Antwort offen. Der Klimawandel erhöht dabei den Druck, verlässliche Prognosen für Energieversorgung und Gebäudesektor zu erstellen.
Mieterschutz und verzögerte Beantwortung
Das GModG enthält begleitende Mieterschutzregelungen im Kohlendioxidaufteilungsgesetz. Laut Bundesregierung teilen sich Vermieter und Mieter die Mehrkosten beim Einbau fossiler Heizungen hälftig — konzentriert auf jene Kostenpositionen, bei denen der Neueinbau einer fossilen Heizung Mehrkosten verursacht. Ansätze, die laufenden Heizkosten insgesamt einzubeziehen, wurden geprüft, aber nicht umgesetzt.
Die Grünen thematisierten auch die verzögerte Beantwortung einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6229): Die ursprüngliche Frist vom 30. März 2026 wurde um drei Wochen verlängert, die Antwort erfolgte erst am 29. Mai 2026. Die Bundesregierung begründet dies mit umfangreichen Ressortabstimmungen und aufwendigen Recherchen. Das BMWE habe Maßnahmen ergriffen, um parlamentarische Anfragen künftig schneller zu beantworten.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie Hauseigentümer und Mieter in Deutschland, die beim nächsten Heizungstausch zwischen fossilen und erneuerbaren Optionen wählen. Vermieter sind zudem an neue Regelungen zur Kostenteilung im Kohlendioxidaufteilungsgesetz gebunden. Gasversorger und die Bioenergiebranche sind als Inverkehrbringer von der geplanten Grüngasquote betroffen.
Bei zahlreichen Detailfragen zu Lobbykontakten unterhalb der Leitungsebene, zu Verfassungsgutachten und zur Einführung der Grüngasquote verweist die Bundesregierung auf Frage 4 (öffentliche Stellungnahmen) oder auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine vollständige Liste aller Kontakte zur Gaswirtschaft liegt laut Regierung nicht vor und kann auch nicht erstellt werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Gebäudemodernisierungsgesetz: 37 Fragen zur Gaslobby →
- Bio-Treppe
- Stufenregelung im GModG (§ 43), die vorschreibt, dass ab 2029 schrittweise wachsende Anteile biogener Brennstoffe in fossilen Heizungsanlagen eingesetzt werden müssen.
- Grüngasquote (GGQ)
- Ab 2028 geplante Verpflichtung für Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe, einen bestimmten Anteil grüner Gase (z. B. Biomethan, Wasserstoff) beizumischen. Das Umsetzungsgesetz befindet sich noch in der Vorbereitung.
- Exekutiver Fußabdruck
- Transparenzinstrument, mit dem die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung offenlegt, welche externen Akteure am Gesetzgebungsprozess beteiligt waren.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und schafft die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen ab. Es erlaubt fossile Heizungen über 2045 hinaus und führt ab 2028 eine Grüngasquote sowie ab 2029 eine stufenweise Bio-Treppe ein.
Wann hat der Bundestag das GModG beschlossen?
Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben.
Was ist die Bio-Treppe im GModG?
Die Bio-Treppe (§ 43 GModG) schreibt vor, dass ab 2029 stufenweise ein wachsender Anteil biogener Brennstoffe (Biogas, Bioöl) in fossilen Heizungsanlagen genutzt werden muss. Die Einhaltung ist bußgeldbewehrt.

































































