- Bürokratiekosten der Wirtschaft betragen jährlich rund 60 Mrd. Euro
- 40 Maßnahmen sollen 10 Mrd. Euro Entlastung pro Jahr bringen
- 355 Bundesleistungen sollen bis Ende 2029 digital verfügbar sein
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7659 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode ist das Ziel verankert, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent — nach eigener Berechnung rund 16 Mrd. Euro — zu senken und den gesamten Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro zu verringern. Dazu wurde eigens das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingerichtet, das als Koordinierungsstelle für Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung fungiert. Laut Statistischem Bundesamt gibt es im Bundesrecht 9.020 Informationspflichten der Wirtschaft, die bürokratischen Aufwand verursachen; hinzu kommen 1.824 Bundesgesetze und 2.914 Rechtsverordnungen (Stand 13. August 2026).
- 60 Mrd. Euro — jährliche Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft als Ausgangswert (Stichtag 5. Mai 2025, Statistisches Bundesamt)
- rund 10 Mrd. Euro — jährliche Entlastung durch mehr als 40 seit November 2025 beschlossene Maßnahmen
- 40 Praxischecks — bisher in der 21. Legislaturperiode ressortübergreifend durchgeführt
- 355 Verwaltungsleistungen — sollen bis Ende 2029 prioritär digitalisiert werden
- 9.020 Informationspflichten — der Wirtschaft im Bundesrecht laut Datenbank des Statistischen Bundesamts
Im Detail
Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland betrugen zum Stichtag rund 60 Mrd. Euro. Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der Aktualisierung.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7659, Frage 1
Deutsche Unternehmen wenden jedes Jahr rund 60 Milliarden Euro allein für die Erfüllung bürokratischer Pflichten auf. Das ist der Ausgangswert, den die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel zugrunde legt, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu senken. Die Datengrundlage liefert das Statistische Bundesamt auf Basis des Standardkosten-Modells, Stichtag 5. Mai 2025. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7659) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung am 18. August 2026 beantwortet hat.
Was gilt aktuell beim Bürokratierückbau?
Die bisherige „One in, one out“-Regel — jede neue Belastung muss durch eine gleichwertige Entlastung kompensiert werden — gilt seit Beginn der Legislaturperiode in erweiterter Form. Der Staatssekretärsausschuss Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau hat den Anwendungsbereich auf den Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung ausgeweitet; zuvor erfasste die Regel nur die Wirtschaft. Auch EU-Vorgaben sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs werden nunmehr in die Bilanz einbezogen, wenn sie 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Fortentwicklung zur „One in, two out“-Regel — bei der neue Belastungen durch doppelte Entlastungen kompensiert werden müssen — ist intern noch nicht entschieden.
Das Bundesrecht umfasst laut Bundesamt für Justiz zum 13. August 2026 insgesamt 1.824 Gesetze und 2.914 Rechtsverordnungen. Das Statistische Bundesamt zählt im Bundesrecht 9.020 Informationspflichten der Wirtschaft, die bürokratischen Aufwand verursachen. Über die Zahl bürokratisch relevanter EU-Normen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Daten vor.
Bisherige Entlastungen und Praxischecks
Seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 hat die Bundesregierung mehr als 40 konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu einer jährlichen Entlastung von rund 10 Milliarden Euro führen sollen. Ein detaillierter Überblick ist dem am 15. Juli 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten „Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für Bürokratierückbau“ zu entnehmen. Parallel wurden bisher insgesamt 40 Praxischecks quer durch alle Ressorts durchgeführt. Diese Überprüfungen bringen Praktiker aus Wirtschaft, Verbänden, Ländern und Kommunen zusammen, um bürokratische Hemmnisse zu identifizieren und konkrete Vereinfachungen zu entwickeln. Beispiele reichen vom Gastgewerbe (BMWE) über Stallbaugenehmigungen (BMLEH) und Rechenzentrumsanforderungen (BMWE) bis hin zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (BMG). Die vollständige Liste findet sich in Anlage 1 der Drucksache.
Bürokratieportal und Digitalisierung
Das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale Bürokratieportal ist seit dem 12. Dezember 2025 unter dem Namen „EinfachMachen-Portal“ (EMP) in Betrieb. Es wird vom BMDS betrieben und erlaubt es Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, bürokratische Hemmnisse direkt zu melden. Für die technische Konzeption, Entwicklung und KI-gestützte Auswertung wurden externe Dienstleister beauftragt. Statistische Auswertungen zur Portalnutzung sind bereits öffentlich einsehbar; eine inhaltliche Darstellung der eingegangenen Meldungen soll folgen. Ergänzend läuft ein Hackathon-Format in Kooperation mit der SPRIND GmbH, aus dem bis zu fünf Lösungsideen für eine Umsetzung ab 2027 ausgewählt werden sollen. Für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Verwaltungsleistungen haben sich die Bundesressorts verpflichtet, bis Ende 2029 355 konkrete Verwaltungsleistungen prioritär digital bereitzustellen — darunter die Kindergeldbewilligung und das Marktstammdatenregister.
Personalausstattung im BMDS
Für die Kernaufgaben Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, Monitoring und Praxischecks stehen im BMDS zum Stichtag 29. Juli 2026 22 Funktionen zur Verfügung. Davon sind 19 besetzt und drei unbesetzt. Die tatsächliche Besetzung entspricht 18,65 Vollzeitäquivalenten, was einer Lücke von 3,35 VZÄ gegenüber dem Soll entspricht. Eine feste Zuordnung von Planstellen zu einzelnen Aufgaben besteht laut Bundesregierung nicht; die Bewirtschaftung erfolgt zentral. Die Ressorts handeln beim Bürokratierückbau stets in eigener Ressortverantwortung; das BMDS fungiert als Geschäftsstelle des Staatssekretärsausschusses und koordiniert die ressortübergreifenden Arbeiten.
Den endgültigen Entlastungsbeitrag der einzelnen Ministerien legt die Bundesregierung erst am Ende der Legislaturperiode fest — in Abhängigkeit aller Vorhaben und ihrer jeweiligen Verursachungsbeiträge. Ressortspezifische Daten für das erste Halbjahr 2026 sollen voraussichtlich im Herbst 2026 in die Datenbank des Statistischen Bundesamts eingepflegt werden. Über den Stand des Bürokratierückbaus ist die Bundesregierung nach § 7 NKRG verpflichtet, dem Bundestag jährlich zu berichten. Zum Vergleich: Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Bereichen staatlicher Steuerung, etwa bei der Beamtenversorgung und den Grenzen gesetzgeberischer Spielräume.
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Unmittelbar betroffen sind Unternehmen aller Größen — insbesondere Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie —, die einen erheblichen Teil ihrer Personal- und Managementkapazitäten für die Erfüllung von Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten aufwenden. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind von der Reform betroffen, da der Koalitionsvertrag ausdrücklich den Erfüllungsaufwand aller drei Gruppen senken will.
Bei mehreren Fragen verweist die Bundesregierung auf öffentlich zugängliche Berichte oder das Bundesgesetzblatt, statt konkrete Listen zu liefern (Fragen 26 und 27). Die Frage nach einem festen Zeitplan für die 'One in, two out'-Regel beantwortet sie mit dem Hinweis auf noch ausstehende interne Entscheidungen. Im Übrigen sind die Kernantworten zu Ausgangswert, bisherigen Maßnahmen und Praxischecks substanziell.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bürokratierückbau: 16 Mrd. Euro Koalitionsziel unter Kontrolle →
- Erfüllungsaufwand
- Der gesamte messbare Zeitaufwand und die Kosten, die Unternehmen, Bürger und Behörden entstehen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen — ermittelt nach dem Standardkosten-Modell.
- Once-Only-Prinzip
- Grundsatz, nach dem Behörden bereits vorliegende Daten nicht erneut von Bürgerinnen und Bürgern abfordern dürfen, sondern untereinander austauschen. Technisch umgesetzt über das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS).
- One in, two out
- Geplante Weiterentwicklung der bestehenden Bürokratiebremse: Wer eine neue Belastung einführt, muss gleichzeitig Entlastungen im doppelten Umfang nachweisen.
Wie hoch sind Deutschlands Bürokratiekosten insgesamt?
Laut Statistischem Bundesamt betrugen die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stichtag 5. Mai 2025 rund 60 Mrd. Euro. Dieser Wert basiert auf dem Standardkosten-Modell.
Was ist die 'One in, two out'-Regel?
Jede neue Belastung durch Regulierung soll durch Entlastungen im doppelten Umfang kompensiert werden. Die konkrete Ausgestaltung ist laut Bundesregierung noch nicht entschieden.
Was ist das EinfachMachen-Portal?
Das am 12. Dezember 2025 freigeschaltete digitale Bürokratieportal, über das Bürger und Unternehmen bürokratische Hemmnisse melden können. Es wird vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung betrieben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7659 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































