- Steuerausfälle durch fehlendes Nikotinbeutel-Recht: bis zu 368 Mio. Euro jährlich
- Rund 1,5 Millionen regelmäßige Konsumenten trotz Verkaufsverbot in Deutschland
- EU-Kommission plant Mindeststeuer auf Nikotinbeutel ab 2030
Nikotinbeutel ohne Steuer: Was Deutschland entgeht
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat im Juni 2026 eine Analyse zu den möglichen Steuereinnahmen bei einer Legalisierung und Besteuerung tabakfreier Nikotinbeutel vorgelegt. Das Dokument (WD 4 – 3000 – 036/26) beleuchtet die rechtliche Situation in Deutschland, schätzt den bestehenden Konsum und berechnet mögliche Steuermehreinnahmen unter verschiedenen Szenarien.
Verbot, aber trotzdem verbreitet
In Deutschland ist das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel derzeit verboten. Die Behörden stufen die Produkte als neuartige Lebensmittel ein, die aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Wirkung nicht verkehrsfähig sind. Dennoch sind Nikotinbeutel weit verbreitet – insbesondere unter Jugendlichen. Der Handel läuft überwiegend über Online-Plattformen aus dem EU-Ausland sowie über einen wachsenden Schwarzmarkt im stationären Handel. Seriöse Gesamtmarktdaten existieren nicht; die Nutzerzahlen basieren auf Umfragen und Schätzungen.
Laut einer Handelsanalyse des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag von Philip Morris International werden Nikotinbeutel in knapp 16 Prozent der untersuchten Verkaufsstellen angeboten – ein Drittel der Produkte seien Fälschungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ermittelte 2022, dass zwei Prozent der deutschen Bevölkerung Nikotinbeutel regelmäßig konsumieren. Der Online-Händler Haypp berichtete für 2024 ein Absatzwachstum von 37 Prozent in Deutschland.
Schätzungen zu entgangenen Steuereinnahmen
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft und der Bundesverband der Tabakwirtschaft beziffern die jährlich entgangenen Tabak- und Umsatzsteuereinnahmen auf rund 100 Millionen Euro. Die Nichtregierungsorganisation Consumer Choice Center kommt auf deutlich höhere Zahlen: Ausgehend von 1,5 Millionen Nutzern im Jahr 2026 und einem Verbrauch von acht Beuteln pro Tag schätzt sie den Steuerausfall auf 311 bis 368 Millionen Euro allein im Jahr 2026 – je nach angewendetem Steuersatz (schwedisches, italienisches oder österreichisches Modell). Für den Zeitraum 2027 bis 2029 werden kumulierte Ausfälle von 1,85 bis 2,2 Milliarden Euro prognostiziert. Alle Schätzungen sind mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
EU plant harmonisierte Mindeststeuer
Die Europäische Kommission legte im Juli 2025 einen Richtlinienvorschlag vor, der Nikotinbeutel erstmals als „mit Tabak verwandte Erzeugnisse“ in die EU-Verbrauchsteuerrichtlinie aufnehmen soll. Ab 2030 soll eine Mindeststeuer von 71,50 Euro je Kilogramm oder 25 Prozent des Kleinverkaufspreises gelten, ab 2032 sollen es 143 Euro je Kilogramm oder 50 Prozent sein. Das Europäische Parlament und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss plädieren für niedrigere Sätze. Der Bundesrat lehnte die Aufnahme von Nikotinbeuteln in die Richtlinie ab – eine Besteuerung dürfe das Inverkehrbringen nicht vorab legitimieren.
Österreich als Vorreiter
Österreich besteuert Nikotinbeutel seit dem 1. April 2026 mit 35 Euro je Kilogramm, steigend auf 45 Euro ab Februar 2028. Die österreichischen Steuermehreinnahmen aus allen Tabaksteuermaßnahmen werden für 2026 bis 2029 auf insgesamt 465 Millionen Euro geschätzt, ohne gesonderte Ausweisung der Nikotinbeutel-Anteile.
































































